Musikrecht-Verwirrung!

J

Janos

Registriert
04.09.06
Beiträge
227
Reaktionen
0
Punkte
276
Hey liebes Forum,

ich habe schon einiges im Netz gelesen, aber komme so bei meinem Fall einfach nicht weiter. Ich bin für jeden Hinweis dankbar! :)

Ich bin Student und wurde von einer Bekannten darum gebeten, ein Lied für ein Theaterstück zu komponieren. Dieses Lied ist fester Bestandteil des Stücks und ist in die Aufführung eingebaut. In diesem Rahmen wird es mehrmals gesungen und gespielt.
Die Auftraggeberin hat nun vor, dieses Theaterstück für Schulen anzubieten. Das bedeutet konkret: Der Schule wird das Theaterstück in einer Mappe mit Bildern, Texten und eben auch meinem Lied auf einer CD angeboten. Die Auftraggeberin betreut außerdem die Ausarbeitung des Stücks an der Schule. Wenn die Schule kauft, soll sie automatisch die Nutzungsrechte für das Lied mitbekommen (also Nutzung für Proben & die Aufführung). Die Auftraggeberin möchte daher, dass nach dem Kauf des Theaterstückes dann keine weiteren Gema-Gebühren für das Lied bezahlt werden müssen, damit potentielle Käufer einmal bezahlen und dann keine weiteren Kosten entstehen.

Ich möchte keine Exklusiv-Rechte abgeben, also mir weitere Verwertungsmöglichkeiten offen halten. Zum Beispiel dieses Lied einem Verlag anzubieten. Weiterhin überlege ich, eine Maxi-Cd für das Lied zu erstellen und bei Interesse bei den Aufführungen an den Schulen über die Auftragsgeberin anzubieten.

Für die Auftragsarbeit (die Komposition des Liedes) ist eine einmalige Vergütung vorgesehen. Danach ist eine prozentuale Beteiligung bei jedem Verkauf des Theaterstücks geplant. Bei dem zusätzlichen Verkauf der Maxi-Cd an weitere Interessenten im Rahmen der Aufführung, würde dann wiederum eine prozentuale Beteiligung der Auftraggeberin als Vertreiberin des Produkts anfallen müssen.

Mir ist halt unklar, wie diese Situation vertraglich zu lösen ist, also wie die Rechteverteilung aussehen müsste. Sind das zwei seperate Verträge? Also Erstverwertung (Cd-Verwertung) durch mich, wobei eine bestimmte Prozentzahl von den Erträgen auf die Auftraggeberin entfällt, da sie in gewisser Weise Distributorin ist. Und Zweitverwertung dann ausschließlich durch die Auftraggeberin, weil sie das Lied ja in ihrem Stück benutzt. Allerdings habe ich das so verstanden, dass normalerweise die Gema für die Aufsicht über die Zweitverwertung zuständig wäre, die ja in diesem Fall nicht eingeschaltet werden soll. Also müsste diese Zweitverwertung auch durch einen Vertrag zwischen der Auftraggeberin und mir geregelt werden müssen....oder??

Puh, also ich finde das alles ziemlich kompliziert. Ich bin für jede Hilfe dankbar, ob es nun weitere Stichwörter zum Suchen sind, Buchempfehlungen, gute (günstige!) professionelle Anlaufstellen für eine Beratung oder was auch immer....:)

lg
Janos
 
Bist du Mitglied in der GEMA?

Wenn nein, kannst du ausmachen was du möchtest abgesehen vom Verkauf der Urheberrechte!


Ich würde in diesem fall auch explizit am besten auf der CD darauf hinweisen das es GEMA frei ist, das erspart später so manches rätselraten!


lg..
 
Hey Lacunaflow,

ich bin kein GEMA Mitglied.
Dass ich dann im Grunde mit der Auftraggeberin ausmachen kann, was ich will, leuchtet mir ein.

Aber:
1. Wenn jemand die Cd kauft, kann derjenige die dann einfach ohne Absprache und kostenlos öffentlich spielen (zB. Radio), für kommerzielle Veranstaltungen nutzen etc., wenn ich nicht bei der GEMA bin?
2. Angenommen ein Verlag hätte Interesse an der Vermarktung des Stückes, müsste ich das dann nicht zwangsläufig bei der GEMA anmelden, um von Zweitverwertung überhaupt zu profitieren?

Wenn 2. so ist, dann wäre es ja wahrscheinlich am besten, wenn ich im Vertrag für eine begrenzte Zeit festlege, dass das Lied nicht bei der GEMA angemeldet wird (das war ja eins der Hauptanliegen der Auftraggeberin) und nach dieser Laufzeit kann ich dann wieder damit machen, was ich möchte....

Lg
 
1. Ja bzw. Du musst ihn das dann selbst erlauben - quasi. Radio ist aber eher unwahrscheinlich weil die spielen praktisch nichts ohne ISRC (Das hat zwar nix mit GEMA zu tun, aber hängt trotzdem zusammen)

2. Theoretisch nein, praktisch ja.

3. Das kann zu problemen führen außer das Stück wird garantiert nie wieder aufgeführt.
 
Zeit festlege, dass das Lied nicht bei der GEMA angemeldet wird

Prinzipiell kannst bei der GEMA auch einzelne Stücke von der Verwertung ausnehmen, wenn es sich um Filmmusik handelt. Musik für ein Theaterstück ist theoretisch ähnlich aber nicht 1:1 das gleiche.

Außerdem ist es nach Aussage verschiedener GEMA-Sprecher auch möglich, einen ganzen Verwertungsbereich aus der GEMA-Verwaltung heraus zu halten. Das ist aber sehr grob gestrickt, in DEinem Fall müsstest Du den ganzen Bereich live-Aufführung ausnehmen.

Insgesamt ist es sicher bequemer, den GEMA-Beitritt zu vermeiden und stattdessen mit CC-Lizenzen zu arbeiten. Die wichtigsten Nachtile hat Lacuna Flow schon genannt: Radiosender spielen ungern Material, das nicht in der üblichen GEMA-Verwertung ist und Verlage und Plattenfirmen wollen auch meistens (nicht immer!) eine GEMA-Mitgleidschaft.
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
0
Aufrufe
19K
M
M
  • Artikel
Antworten
0
Aufrufe
31K
M

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben