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Janos
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Hey liebes Forum,
ich habe schon einiges im Netz gelesen, aber komme so bei meinem Fall einfach nicht weiter. Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Ich bin Student und wurde von einer Bekannten darum gebeten, ein Lied für ein Theaterstück zu komponieren. Dieses Lied ist fester Bestandteil des Stücks und ist in die Aufführung eingebaut. In diesem Rahmen wird es mehrmals gesungen und gespielt.
Die Auftraggeberin hat nun vor, dieses Theaterstück für Schulen anzubieten. Das bedeutet konkret: Der Schule wird das Theaterstück in einer Mappe mit Bildern, Texten und eben auch meinem Lied auf einer CD angeboten. Die Auftraggeberin betreut außerdem die Ausarbeitung des Stücks an der Schule. Wenn die Schule kauft, soll sie automatisch die Nutzungsrechte für das Lied mitbekommen (also Nutzung für Proben & die Aufführung). Die Auftraggeberin möchte daher, dass nach dem Kauf des Theaterstückes dann keine weiteren Gema-Gebühren für das Lied bezahlt werden müssen, damit potentielle Käufer einmal bezahlen und dann keine weiteren Kosten entstehen.
Ich möchte keine Exklusiv-Rechte abgeben, also mir weitere Verwertungsmöglichkeiten offen halten. Zum Beispiel dieses Lied einem Verlag anzubieten. Weiterhin überlege ich, eine Maxi-Cd für das Lied zu erstellen und bei Interesse bei den Aufführungen an den Schulen über die Auftragsgeberin anzubieten.
Für die Auftragsarbeit (die Komposition des Liedes) ist eine einmalige Vergütung vorgesehen. Danach ist eine prozentuale Beteiligung bei jedem Verkauf des Theaterstücks geplant. Bei dem zusätzlichen Verkauf der Maxi-Cd an weitere Interessenten im Rahmen der Aufführung, würde dann wiederum eine prozentuale Beteiligung der Auftraggeberin als Vertreiberin des Produkts anfallen müssen.
Mir ist halt unklar, wie diese Situation vertraglich zu lösen ist, also wie die Rechteverteilung aussehen müsste. Sind das zwei seperate Verträge? Also Erstverwertung (Cd-Verwertung) durch mich, wobei eine bestimmte Prozentzahl von den Erträgen auf die Auftraggeberin entfällt, da sie in gewisser Weise Distributorin ist. Und Zweitverwertung dann ausschließlich durch die Auftraggeberin, weil sie das Lied ja in ihrem Stück benutzt. Allerdings habe ich das so verstanden, dass normalerweise die Gema für die Aufsicht über die Zweitverwertung zuständig wäre, die ja in diesem Fall nicht eingeschaltet werden soll. Also müsste diese Zweitverwertung auch durch einen Vertrag zwischen der Auftraggeberin und mir geregelt werden müssen....oder??
Puh, also ich finde das alles ziemlich kompliziert. Ich bin für jede Hilfe dankbar, ob es nun weitere Stichwörter zum Suchen sind, Buchempfehlungen, gute (günstige!) professionelle Anlaufstellen für eine Beratung oder was auch immer....
lg
Janos
ich habe schon einiges im Netz gelesen, aber komme so bei meinem Fall einfach nicht weiter. Ich bin für jeden Hinweis dankbar!
Ich bin Student und wurde von einer Bekannten darum gebeten, ein Lied für ein Theaterstück zu komponieren. Dieses Lied ist fester Bestandteil des Stücks und ist in die Aufführung eingebaut. In diesem Rahmen wird es mehrmals gesungen und gespielt.
Die Auftraggeberin hat nun vor, dieses Theaterstück für Schulen anzubieten. Das bedeutet konkret: Der Schule wird das Theaterstück in einer Mappe mit Bildern, Texten und eben auch meinem Lied auf einer CD angeboten. Die Auftraggeberin betreut außerdem die Ausarbeitung des Stücks an der Schule. Wenn die Schule kauft, soll sie automatisch die Nutzungsrechte für das Lied mitbekommen (also Nutzung für Proben & die Aufführung). Die Auftraggeberin möchte daher, dass nach dem Kauf des Theaterstückes dann keine weiteren Gema-Gebühren für das Lied bezahlt werden müssen, damit potentielle Käufer einmal bezahlen und dann keine weiteren Kosten entstehen.
Ich möchte keine Exklusiv-Rechte abgeben, also mir weitere Verwertungsmöglichkeiten offen halten. Zum Beispiel dieses Lied einem Verlag anzubieten. Weiterhin überlege ich, eine Maxi-Cd für das Lied zu erstellen und bei Interesse bei den Aufführungen an den Schulen über die Auftragsgeberin anzubieten.
Für die Auftragsarbeit (die Komposition des Liedes) ist eine einmalige Vergütung vorgesehen. Danach ist eine prozentuale Beteiligung bei jedem Verkauf des Theaterstücks geplant. Bei dem zusätzlichen Verkauf der Maxi-Cd an weitere Interessenten im Rahmen der Aufführung, würde dann wiederum eine prozentuale Beteiligung der Auftraggeberin als Vertreiberin des Produkts anfallen müssen.
Mir ist halt unklar, wie diese Situation vertraglich zu lösen ist, also wie die Rechteverteilung aussehen müsste. Sind das zwei seperate Verträge? Also Erstverwertung (Cd-Verwertung) durch mich, wobei eine bestimmte Prozentzahl von den Erträgen auf die Auftraggeberin entfällt, da sie in gewisser Weise Distributorin ist. Und Zweitverwertung dann ausschließlich durch die Auftraggeberin, weil sie das Lied ja in ihrem Stück benutzt. Allerdings habe ich das so verstanden, dass normalerweise die Gema für die Aufsicht über die Zweitverwertung zuständig wäre, die ja in diesem Fall nicht eingeschaltet werden soll. Also müsste diese Zweitverwertung auch durch einen Vertrag zwischen der Auftraggeberin und mir geregelt werden müssen....oder??
Puh, also ich finde das alles ziemlich kompliziert. Ich bin für jede Hilfe dankbar, ob es nun weitere Stichwörter zum Suchen sind, Buchempfehlungen, gute (günstige!) professionelle Anlaufstellen für eine Beratung oder was auch immer....
lg
Janos