
EarlGrey
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Finanzamt da war ich nun auch schon aber der tolle Berater hatte selber wenig Ahnung! Genau so wie die Person auf dem Rathaus! Wenn ich das als Freiberufler angeben müsste - wieso zur Hölle sagt mir das dann keiner?!....-.-
Nichts gegen das Bürgerbüro, aber für Feinheiten des Berufsrechts sind die wahrlich nicht zuständig.
Das heisst ich hab durch diesne Betrieb meine Steuernummer! Darf ich die Nummer einfach so auf meiner Rechnung angeben?! Denke nicht oder?!
Das wäre falsch, da Du diese Steuernummer für Deine unselbständige berufliche Tätigkeit bekommen hast. Wenn Du unternehmerisch tätig wirst, brauchst Du eine zweite Steuernummer. Die hat Dir das FA bereits vergeben, aber eben für eine selbständige Tätigkeit gewerblicher Art.
Desweiteren stellt sich die Frage - wenn das mit dem Gewerbe alles Falsch war, wie ist das denn nächste Schritt um das alles rückgängig zu machen?!
Gewerbe sofort wieder abmelden und am besten vorher mal mit dem FA sprechen, dass Du DIch geirrt hast und als Freiberufler tätig werden willst. Die können Dir dann auch sagen, ob Du noch eine dritte Steuernummer brauchst oder die zweite als Freiberufler verwenden kannst.
Und wie gehts nun weiter? Muss ich mich als Freiberufler irgendwo anmelden?! Kommen da kosten auf mich zu?!
Als Freiberufler musst Du nur eine (die richtige) Steuernummer haben. Die gibt es kostenlos beim FA. (s.o.)
PS: Großes Lob an eure Kommentare!
Vielen Dank sag ich jetzt mal für alle, die Dir helfen konnten. Überdies gibt es den Danke-Button.