Musik verschiedener Interpreten schützen lassen.

Q

QbaZe

Registriert
22.03.10
Beiträge
21
Reaktionen
0
Punkte
24
Guten Tag,
ich möchte gerne Lieder abmischen und bei Interesse schützen lassen.
Das bedeutet, dass Interpret A mir sein ungemischtes Lied schickt, sagt ich soll es mischen und auch gleich schützen lassen.
Gibt es diese Möglichkeit oder muss der Interpret unbedingt Mitglied der GEMA sein?
 
Was verstehst Du unter "schützen"? Der Urheber ist bei selbst komponiertem Material automatisch der Schreiber und somit auch in gewisser Weise geschützt.
 
Der Urheber, der keine Ahnung hat, bittet einen anderen, der auch keine Ahnung hat, sein Lied schützen zu lassen...

Von Euch hat noch nie einer irgendetwas zu Urheberrecht gegoogelt, richtig?

Schützen lassen heißt nichts anderes, als das sich der Urheber, der von Gesetzes wegen die Rechte an seinen Werken hat, Nachweise für seine Urheberschaft verschafft, die er im Streitfall als Beweismittel einsetzen kann.

Dafür bist Du die völlig falsche Adresse.
 
Alles klar. Trotzdem danke. Ich hatte eher an so ne Art Verlag gedacht. Wird es aber dann ja wohl nicht geben.
 
Du wollst dir'n Teil von denen ihren Urheberrechten einheimsen, gibs doch zu...!
smil451c7211b9e19.gif
 
Naja ich wollte es eher als eine Argumentation, dass Leute ihre Sachen bei mir mischen lassen nutzen.
 
N'gutes Argument ist's auf jeden Fall, wenn du dich vorher WIRKLICH schlau machst, bevor du Verträge aufsetzt oder dergleichen... ;_)
 
Naja ich wollte es eher als eine Argumentation, dass Leute ihre Sachen bei mir mischen lassen nutzen.
Und genau solche Pfollvosten, versauen der ganzen Brangsche den Ruhf!!!!!!
Mehr Stümpertum geht echt nicht mehr.
smil38.gif


Ari
 
Wäre sehr Interessant und von Vorteil, wenn mir jemand Lektüre empfehlen kann. Ich habe gehört, dass ein Verlag die Möglichkeit hat nen Vertrag mit dem Interpreten zu machen, wo normale Werte 50% sind. Hat man da die Möglichkeit einfach dem Interpreten 100% zu geben?
 
Häe0??!? &/§ (§&%
smil42.gif


Is heut Ausgang?
 
Wieso hat dir keiner bescheid gesagt?
 
Nunja ich weiß soweit alles, was ich wissen wollte.

Danke für die schnelle Antwort.
smil451c71f7edf7c.gif


MfG
QbaZe
 
@Ari:
smil451c7211b9e19.gif

Geh nicht so hart mit ihm ins Gericht

@QbaZe: Was genau möchtest du denn schützen lassen? Grundsätzlich mal gehört das Teil dem Künstler. Wenn du jetzt ein Label mit Labelcode wärst, dann würde der Künstler die Leistungsschutzrechte abgeben, da dies dann über den Labelcode über die GVL läuft und du die Einnahmen bzgl. der Leistungsschutzrechte zum einem mit der GVL abrechnest und auf der anderen Seite du mit dem Künstler. Gehören tut der Track dann immer noch dem Künstler.

Also sag mal was genau die Idee von dir ist.
 
@JAE:

1. Hast Du die Preise gesehen? ab 27,50 pro Werk!
2. Wie genau der Notar da eingeschaltet ist, habe ich weder in der (werbewirksam aufgemachten) Beschreibung der Leistung noch in der FAQ finden können. Das einzige, was sicher ist: Es ist keine "richtige" notarielle Prioritätsverhandlung, weil der Notar hierbei die Personalien des Urhebers anhand Lichtbildausweis feststellt und diese in seiner öffentlichen Urkunde bestätigt. Das geht bei digitaler Einreichung der Werke nicht. Ich habe ehrlich gesagt auch nicht gefunden, ob man (ggf. gegen Aufpreis?) tatsächlich eine notarielle Urkunde erhält.

Das hört sich für Leute toll an, die keine Ahnung haben. Aber sorry, wenn ich das sage, bei den Preisen hört sich das für mich nach Geschäftemacherei an.
 
@EarlGrey:

Machst du eigentlich Vergünstigungen auf Masse? Zjm Beispiel bei so einem Sampler?

Das könnte für den TE vielleicht interessant sein und ist es auch für bestimmt für andere.
 
Vor allem frage ich mich welchen Sinn das haben soll. Denn Copyright habe ich eh automatisch.
 
C2h2 schrieb:
Vor allem frage ich mich welchen Sinn das haben soll. Denn Copyright habe ich eh automatisch.

Nachweis, Nachweis, Nachweis - darum geht's ja im Grund.

Und wg Copyright: Nicht mit angloamerikanischem Zeugs herumwerfen bitte ;)
Achja: gerade das copyright mußte bis vor einiger Zeit angemeldet werden, nix automatisch.
 
@KoolKolle: wenn jemand 10 Nachweise auf einmal anbringt, gibt´s natürlich Rabatt.

Alles weitere siehe Papa ante portas (ab der Stelle: "guten Tag, mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein...") :D
 
Nunja meine Idee war eigentlich für Leute ihr Lieder abzumischen und gleichzeitig so schützen zu lassen, dass sie keine Angst haben brauchen vor klauerei.

Natürlich sollten nur die Bands oder Sänger davon profitieren. Also keine Abzocke! Der eigentliche Grund dafür ist, dass viele Bands bei mir ankommen und mir jedes mal erzählen wie viel Angst sie denn hätten.

Ich habe ein Tonstudio nicht Homerecording, obwohl ich auch in dem Haus wohne wo sich das Studio befindet :D

Habe 4 Neumann U87, Minimoog Synthi, Urei Kompressoren, 20 Kanal Mischpult von tts electronic, Melotron, Blue Sky Sat12 Abhöre und vieles mehr. Also am Aufnehmen und abmischen liegt nicht das Problem.

Hatte bisher leider nicht die Literatur und Zeit mich mit den Rechten zu beschäftigen. Habe mir das Buch Handbuch der Musikwirtschaft besorgt und fange demnächst an zu lesen. (Eine Labelgründung ist nicht ausgeschlossen)

Nun wollte ich mich vorab einfach nur schonmal über das Schützen lassen von Liedern informieren, um den Interpreten schnellstmöglich ruhige Nächte zu verschaffen.
 

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben