Musik veröffentlichen, die geklaute Samples beinhalten, die XXXXXte

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Dominik

Dominik

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Hallo.

Langsam weiß ich echt nicht merh wem ich glauben soll.
Ich war immer der meinung, dass man keine geklauten Samples in seiner musik verwenden darf, egal wie lange die sind.
Gestern sagte mir ein Kollege von Imp-act
www.imp-act.com (jaja ich weiß scheiß schleichwerbung ;) ) dass man ein sample der bis zu 8 sekunden länge hat verwenden darf.
Ich will jetzt endgültig mal wissen, was fakt ist.
Tschau! :-?

P.S. bitte nur die antworten, dies 100%ig wissen.
 
SHOPGIRL, die auch hier im Forum vertreten ist, meinte zu mir ich sollte mich hüten auf mp3.de irgendwas zu veröffentlichen, das einen geklauten sample beinhaltet, sonst könnte ich in Millionenhöhe verklagt, werden, falls jemand "Falsches" den Track in die Finger kriegen würde.
Oh mann ich hab so viel gesamplete sachen zu hause, darf ich die dann gar nicht benutzen?
 
Hi Domink,

diese sache mit den 8 secunden ist absoluter bloedsinn - fakt ist und bleibt (sowohl nach deutschem als auch internationalem ;-) recht), dass das geistige eigentum prinzipiell geschuetz ist und somit die benutzung durch andere , welche nicht der urspruengliche author / urheber ist, lizenzpflichtig ist.

es gibt immerwieder die diskussion, ab wann ein sample zB durch bearbeitung soweit veraendert wurde / zB im anderen kontext dargestellt wird, dass man von einer eigenkreation des samplers sprechen kann. soweit ich weiss, ist dazu in deutschland noch kein prezedenzfall gerichtlich entschieden wurden. anders in der UK und in der US - dort ist das verwenden, auch wenn bis zum ad absurdum veraendert, von samples , melodien, loops eine straftat unter dem property rights managment ... und damit stehen kuenstelern, verlagen, und plattenfirmen alle tueren offen den "lizenslosen" sample user zu verklagen. da in der UK und US andere (hoehere finanzielle ) forderungen grestellt werden koennen, und (sollte man von einem UK / US author samplen - dann greifft deren gerichtsbarkeit), kann dies durchaus sehr schnell sehr teuer werden.

auch die veroeffentlichung bei mp3 ist eine veroeffentlichung, dass damit kein finanzieller askept erfuellt ist, ist uebrigens irrelevant. veroeffentlichung bleibt veroeffentlichung, und somit sollte man sample licence management schon ernst nehmen. das schicksal ist zuweilen ein eichhoernchen, ueber das man stolpert und sich den hals bricht ;-).

das beste , sicherste und auch kluegste ist, sich samples zu kaufen welche cleared licence rights haben.

soweit ich weiss , ist schon einiges hier im forum geschrieben worden, suche doch mal ...
uebrigens hat es schon seinen sinn, dass mittlerweilen auf vielen cds im booklet eine detailierte sample auflistung zu lesen ist , incl. author, titel, verlag und label - das bedeutet nichts anderes als hier licenz rechte geklaert wurden (gutes beispiel : moby - play)

alles gute,
shihoban
 
Danke für den Informativen Beitrag. Ich lass mich ab sofort von niemanden irritieren, der was mit 8 Sekunden oder so was erzählt.
 
HI,
Ist ziemlich korrekt so. Vor einiger Zeit gabs auch mal einen anderen Thread zum Thema Samples ( Hier im Reason Refill Format ) allgemein:
Hier der Link: http://homerecording.de/modules/newbb/viewtopic.php?topic_id=13676&forum=2&2

Fallen lauern ueberall !
Und das mit Shoppies Eichhoernchen stimmt auch...
Will halt auch nicht immer alles doppelt und dreifach schreiben...

mfg
 
Toll,
Samples mausen hin oder her welcher "normale" musiker klaut sich aus anderen liedern zeug und welcher "normale" Musiker würde sich da aufregen .
Ausserdem wir machen keine Lieder zum veröffentlichen sonst währen wir bestimmt nicht hier , nicht wahr .
 
Hallo Zusammen
Ich muss doch nochmals Nachfragen. Und zwar wegen den free refill. Meinst du, dass es wirklich krasse Probleme geben kann, wenn man Free Samples verwendet, zu Mal ich es für extrem schwer halte Instrumental Samples zu erkennen sind.
Okay bei Loops ist es Klar ab wie steht es mit Instrumental. z.B. Drums?
Eigentlich könnte genau so gut der Hersteller der Instrument klagen, das der Klang seines Instrumentes geklaut ist.
Würdest du von diesem Links nichts benutzen
Refill
Gruss Michael
 
edit @ hardware :

auch wenn es laecherlich klingen mag, aber mittlerweile gehen manche hersteller von hardware geraeten dazu ueber, gerichtlich gegen die verwendung ihrer namen und sounds zB als impulsantworten bei vsti plug ins vorzugehen. das aktuellste beispiel dazu :

http://www.echochamber.ch

>resourcen > impulse antworten ... vierter abschnitt auf der seite...


aehnliche rabiates vorgehen wird sicherlich auch von labels und kuenstlern zu erwarten sein, sollte man sich da "zuweit" aus dem fenster lehnen.

alles gute,
shihoban
 
Das ist ja eine ganz üble Sache. Also, das zeigt Finger weg, von Free Samples, wenn man etwas Veröffentlicht.
Wie steht es mit free Instrumental Samples?
Das kann ja niemand prüfen von wo die Samples kommen, nach dem man sie bearbeitet hat mit hall eq compressor usw. oder????????
 
... dass man ein sample der bis zu 8 sekunden länge hat verwenden darf.
Jetzt mal im Ernst. Wer hat denn das mit diesen 8 oder 10 Sekunden in die Welt gesetzt, die man angeblich "klauen" darf?

Ich hab das in meinem Bekannteinkreis auch schon mehr als einmal wahrgenommen, aber auf die Frage "Wo hast die Info her?" konnte keiner eine gescheite Antwort geben.

Das scheint so ein allgemeines Gerücht zu sein ... alle wissens, aber keiner weiß von wem :-? :-?
 
Jetzt mal im Ernst. Wer hat denn das mit diesen 8 oder 10 Sekunden in die Welt gesetzt, die man angeblich "klauen" darf?

okay......ich wars....ich gebs ja zu....... :pint:
 
HI,
Also Tatsache ist:
Keiner kennt ALLES! - Weder jeden Sound noch jeden Titel.
Daher kann auch niemand genau wissen, wenn er einen Sound aus unbekannter Quelle erhaelt ( ganz gleich auf welchen Wegen das geschieht )

- Ob da nicht jemand bei jemand anderem stibiezt hat. - Ist doch eigentlich einfach nachvollziehbar.

Die Konsequenz aus dem ganzen Dilemma ist leider: Nur dann, wenn Du sicher bist, zu wissen, WOHER Dein Sound kommt, kannst Du auch sicher sein, dass Du nicht versehentlich den Sound von jemandem verwendest, der das u U gar nicht mag!
Selbst wenn der Urheber ( Kuenstler, Sounddesigner, Komponist etc etc ) selber und persoenlich gar nichts dagegen haette, dass jemand anderes Teile seines Zeugs "weiterverwurstet" - Da gibt es bei veroeffentlichten Sachen fast immer Verlage, Plattenfirmen, Labels, Companies, etc etc, die wittern dabei einen "Einnnahmeverlust" - Und DER muss bekaempft werden!

Genau DA liegt die Problematik, wenn man Sounds, Samples, Refills, oder sonstwie zusammengeschnippelte Sachen verwendet.
Es KANN gutgehen, und niemand wird sich jemals darueber aufregen oder erfreuen - Es kann aber auch sein, dass dann ploetzlich eine Klage ins Haus steht.
Und dann ist NUR NOCH DIE BEWEISLAST entscheidend!
BSP: Du hast mehrere verschiedene Hardware Drumcomputer zu Hause stehen.
Und Du verwendest Reason Refills mit Drumsounds, die Du aus dem Netz gesaugt hast.
Machst damit Deine Sounds fuer ein Stueck, das die grosse Runde macht...
Dann kommt jemand an und behauptet, DAS SEI GENAU SEIN Soundsample von der CD XYZ,...
Du antwortest: "Nee, hab ich mit dem Soundmodul yxz selbst programmiert und dann noch durch den und den Filter bearbeitet...
Und der Richter wird dann evtl sagen: "Ortstermin, wir hoeren uns das bei Ihnen Zuhause an. Sie haben doch sicher alle Soundeinstellungen Ihrer Produktion gespeichert, das sollte doch kein Problem sein heutzutage - Dann wird entschieden".
Du hast bis zum Ortstermin vielleicht einen Tag Zeit, um den Sound "nachzubasteln" - viel Spass dabei...
Wobei ich zugebe, dass das bei Drumsounds noch recht einfach nachvollziehbar ist.

Ist also jedermanns eigenes Risiko.

EDIT: @ micha: AHA, da haben wir ihn... Auf Ihn mit Gebruell!

mfg
 
Hier werden ja, wirklich interessante Szenarien diskutiert. (Meine ich ernst)

Aber verstehen tue ich die ganze Aufregung nicht dazu.......................?
Folgendes Gedankenspiel !

Wenn ich in meinen Tracks, (theoretisch) Parts aus GEMA geschützten Stücken verwende. Ist das doch............ solange ich ihn nicht veröffentliche egal (Moralisch nicht zu werten) da nach Deutschem Recht im Falle, "Mir" erstmal bewiesen werden muß, dass der Track überhaupt von mir ist !

Bei Veröffentlichungen (Radio, Label, Company) muß, wie zuvor auch schon von DJAxeman erwähnt, eine Gema (Lizenzsierung) erfolgen !

d.h. wenn geklaute Elemente in meinem Track verwendet sind, kommt es auch nicht zur Urheber Lizenz bei der Gema, da halt von mir geklaute Elemente, vorhanden. (Denn genau dafür ist die Gema ja da.........Urheberschutz!)
Deshalb spielen Radiosender etc. auch nur Tracks mit Labelcode. Da nämlich nicht ich, als Producer, sondern die Radioanstalt im Falle einer angezeigten Urheberschutz Verletzung zur Kasse gebeten werden würde !

Beim Abschluß eines Plattenvertrages bei einer nicht 100%ig seriösen Firma (scheißt auf die Rechte - Kein Witz schon erlebt) wird, bei einem Vertrag, normalerweise das Nutzungsrecht und Haftung (sollte bzw. muss, aus eigenem Interesse so sein!) auf die Firma übertragen.
Beispiel : "Whitelabel" habe aber auch schon LP Label mit Projekt bzw. Fantasie Namen gesehen !
Ist natürlich für den Producer nicht so rentabel, da hierfür meist nur 300-500 Euronen springen.
Aber mir, kann keiner ans Bein pissen !

Bei der Veröffentlichung mit geklautem Material auf einer HP ist die Beweislage natürlich eindeutig.

Aber................ bei (free) Samples z.B rev. Crash, Bass, Kick, Lead, FX etc. , alles was Single Sounds sind kann wohl kaum einer eine Urheber-Lizenz erwerben ! Selbst bei Drumloops die geklaut sind... "etwas am Equi geschraubt und.... NICHTS !"

Im Grunde genommen wird nur das Samplen von " komplexen und vor allem wieder erkennbaren Material" z.B MELODIEN u.a als Urheberverletzung oder Schädigung definiert.
Wenn aber ein Track, mit geklautem Material wirklich der Hammer ist ?!
Wird die Plattenfirma normalerweise (wenn Sie nicht zu gierig ist) einfach eine REMIX Gehnehmigung beim Urheber bzw. der Plattenfirma anfragen und diese auch meist bekommen denn:
1. Werbung für den Urheber
2. GEMA - Zahlung an den Urheber bzw. Vertreter
3. Alle haben was davon....nämlich volle Taschen

Bei diesen sog. WAVE Samp. CD's - Magix & E-JAY -bezieht sich das : "Urheberrechtlich geschützt" auf die Veröffentlichung, Vorführung, Kopie usw. der gesamten CD Compilation.
Aber doch nicht die Nutzung der Single-Samples in der eigenen Produktion.

Also meiner Meinung sind diese Freesamples unbedenklich.


:-?

Ahh, nochwas -- Wer Rechtschreibfehler findet..
darf sie behalten .*g*
 
@SHOPGIRL:

diese sache mit den 8 secunden ist absoluter bloedsinn - fakt ist und bleibt (sowohl nach deutschem als auch internationalem recht), dass das geistige eigentum prinzipiell geschuetz ist und somit die benutzung durch andere , welche nicht der urspruengliche author / urheber ist, lizenzpflichtig ist.

Echt schade. Ich habe vor geraumer Zeit mal zufällig einen Ausschnitt aus einem Live-Konzert aus dem Radio aufgenommen, in dem Alison Moyet "Thank you" sagte und das Publikum zu hören war, und drumherum einen Song aufgebaut.
Aber die Veröffentlichung kann ich ja dann jetzt vergessen. :-(

Gruß

Marty
 
@mkjack:

Jetzt mal im Ernst. Wer hat denn das mit diesen 8 oder 10 Sekunden in die Welt gesetzt, die man angeblich "klauen" darf?

Vielleicht haben diejenigen das ja damit verwechselt, dass man nur 8-10 Sekunden lange Ausschnitte eines Songs in minderer Qualität als Hörprobe bereitstellen darf?

Auch wenn es jetzt ein bisschen off-topic ist, aber es ist schlicht und einfach nur Abzocke, jemandem zu verbieten, eine Hörprobe mit einer Länge von vielleicht 1 Minute auf seiner Homepage anzubieten - natürlich davon ausgehend, dass diese Hörprobe nicht in CD-Qualität vorliegt. Wem schadet man damit?

Gruß

Marty
 
@DJPalomino:

Aber................ bei (free) Samples z.B rev. Crash, Bass, Kick, Lead, FX etc. , alles was Single Sounds sind kann wohl kaum einer eine Urheber-Lizenz erwerben ! Selbst bei Drumloops die geklaut sind... "etwas am Equi geschraubt und.... NICHTS !"

Im Grunde genommen wird nur das Samplen von " komplexen und vor allem wieder erkennbaren Material" z.B MELODIEN u.a als Urheberverletzung oder Schädigung definiert.

Yep, sehe ich auch so. Der Wiedererkennungswert von trivialen Sounds wie Kick, Snare, Cymbal etc. ist doch IMHO nicht hoch genug, um diese Sounds als schützenswert zu erachten.
Anders sieht es sicherlich bei 1:1 übernommenen Passagen aus Songs aus, die man einfach kopiert und in ein eigenes Lied einfügt.

Ich habe vor geraumer Zeit mal einen Song namens "Snap Theme" gemacht, in dem ich die Stimme der Sängerin sampelte - was sich zwar gut anhört, aber mir wohl Probleme bereiten würde, so gern ich das Stück auch veröffentlichen würde.
Aber bei so trivialen Sounds wie schon oben erwähnt, hätte ich keine Bedenken.

Gruß

Marty
 
"... denn, an dieser stelle stand ein sample von kate bush: 'uuuh.. the man with the child in his eyes'.. und er war ein muss!
doch er fehlt.. und die wirkung sagt mir, dass sie jetzt dann flöten geht!
hätten wir das geld, könnten wir den sample lassen.. doch dann müssten wir kassetten davon machen!
samplen sei diebstahl, vielleicht schon...
dann hör doch mal die "time after time" coverversion von U96, andrer titel - ganz legal..
er kassiert die kohle mann, das ist diebstahl!
egal, wir schalten jetzt auf stur,
und akzeptieren weder geld noch urheberrechte als zensur!
1996- die productions machen sinn (nur wo superhardcore draufsteht ist superhardcore drin!)"

aus:
kinderzimmer productions 1996
"intro" / platte "im auftrag ewiger jugend und glückseeligkeit"



ich finde es immer wieder erstaunlich, wie selbstverständlich begriffe wie "diebstahl",
"geklautes material" etc. in diesem zusammenhang verwendet werden.
obgleich das rein rechtlich gesehen stimmen mag, muss es allein deshalb doch nicht automatisch richtig sein und hingenommen werden, oder?

liebe grüsse,

kid m :-D
 
Hi,

das ist im deutschen recht alles eindeutig geklaert und somit die aktuelle rechtssprechung - ob dies nun ideologisch, moralisch oder sonstwie diskussionwuerdig ist, ist in hinblick auf rechtsstaatlichkeit , und rechtsmonopol des staates irrelevant.

artikel § 12,
desweiteren die § 13, § 14, § 15
als auch §§ 23 ff. klaeren die rechtsgrundlage eindeutig im Urheberrechtsgesetz. (stand sep 2003)

link:
http://www.urhg.de/

eine shoppie die es leid ist, staendig die selben durch recht voellig eindeutig definierten dinge zu diskutieren.
wer samplen will - soll dies tun, sich aber dann nicht beklagen er haette "es" nicht gewusst - im deutschen recht schuetzt unwissenheit nicht vor strafe...Die Verletzung des Urhg hat strafrechtliche (§§ 106 ff. UrhG) und schadensersatzrechtliche (das bedeuted auch in finanzieller art !) Folgen. Natürlich steht dem Urheber zusätzlich ein Unterlassungsanspruch zur Seite.

alles gute,
shihoban
 
Hallo shihoban
das ist im deutschen recht alles eindeutig geklaert und somit die aktuelle rechtssprechung
Dieser Satz dürfte bei Medienanwälten und Beteiligten von Urheberrechtsprozessen sehr viel Heiterkeit auslösen.
Um es etwas überspitzt zu sagen: NICHTS ist im Deutschen Recht eindeutig geklärt und deshalb auch nicht aktuelle Rechtsprechung.
Die Deiner Meinung nach "eindeutig definierten Dinge" sind vielfach auslegbar und in der Praxis ist die Chance, daß auf eine Urheberrechtsverletzung durch Samplen überhaupt reagiert wird, sehr gering.
Ich weiß nicht, mit welcher Motivation Du hier versuchst, den Leuten Angst "vor Millionenklagen" einzujagen.
Die Musik der letzten fünfzehn Jahre hat sich dadurch sehr weiterentwickelt, daß viele Künstler sich einen Dreck um Deine Paragraphen geschert haben und einfach gesamplet haben, was sie wollten.
Eine strafrechtliche Relevanz ist übrigens in diesem Zusammenhang lächerlich.
Und was Schadensersatz angeht: Wie hoch ist der Schaden, wenn ein Homerecorder ein Sample verwendet?
Du solltest statt Paragraphen mal ein paar höchstrichterliche Entscheidungen liefern.

Gruß, Globo
 
@SHOPGIRL:

Du täuscht dich, wenn du schreibst, dass im deutschen Recht alles eindeutig geklärt und die Rechtsprechung klar wäre. Wäre dem so, hätten Anwälte nichts mehr zu tun.

Zudem muss man auch nicht alles, was der Staat durchsetzt, einfach so hinnehmen, wenn ich mal an den Plan der Musikindustrie denke, zukünftig Privatkopien zu verbieten.

Dass es Gesetze gibt, ist grundsätzlich gut, weil es sonst Chaos gäbe. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass auch alle Gesetze sinnvoll sind.

Gruß

Marty
 

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