Music inspired by.... darf man bekannte namen verwenden?

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Caine

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z.b. ich verkaufe eine cd die im stile vom SAW soundtrack ist und nenne mich z.b. "infernal" die cd heisst chainsaw und schreibe klein darunter "Music Inspired by SAW/Trent Reznor" darf man das überhaupt erwähnen, schreiben?

oder ist es auch rechtlich geschützt?
 
Ich antworte mal mit "Halbwissen": eigentlich darfst du sagen, dass dich etwas inspiriert hat. In der Malerei macht man das ständig. Das sollte vom Urheberrecht problemlos sein.

Allerdings kommt dann das Recht einer Person an ihrem "guten" Namen - die Person möchte vielleicht nicht auf irgendwelchen CD-Covern stehen ... ich möchte meinen Namen z.B. auch nicht auf einer Nazi-CD finden, egal wie geil die Musik gemacht ist ...

Im Ernstfall könnte das also auf eine Rückrufaktion und evtl Zahlung von Wiedergutmachung hinauslaufen.

Eine einfache Lösung wäre, die Inspirationen zu umschreiben, z.B. "der wirklich 9-zöllige Nagel" o.ä. ;-)
 
Aus rechtlicher Sicht ist ein CD-Cover die Verpackung eines Produkts und da gelten ziemlich strenge Regeln bezüglich "Inhaltsangaben".

Wenn Du Aldicola und sBilligburbon zusammenrührst und auf die Dose schreibst "Schmeckt voll wie Jack Daniels mit Coke", dann kannst Du eigentlich schon mal die Unterlagen für die Privatinsolvenz zurechtlegen.

Im konkreten Fall könnte es sein, dass so ein Tribute sogar von Trent Reznor erwünscht sein könnte und dass er es ohne weiteres genehmigt, ich empfehle aber dringendst, ihn vorher zu fragen.

@Mike3000

"der wirklich 9-zöllige Nagel"

in den USA gibt es eine Parodiefreiheit, da wäre das kein Problem. In DE sieht das ganz anders aus. Jeder Hinweis, der eine Verbindung zu jemand anderem ausdrückt, muss genehmigt sein.

Es gibt einige Ausnahmen: Pressezitate, die so eine Verbindung nahelegen ("Visions schreibt: Klingt voll wie NIN!". Alles andere ist nur erlaubt, wenn es sich auf Fakten bezieht (On Tour mit NIN 2013 oder "Wir danken Trent Reznor weil er mit unserem T-Shirt herumläuft").

Ausserdem sollten Liner-Notes unter die Kunstrfreiheit fallen, solange sie nicht mit 30-Punksschrift auf die Vorderseite gedruckt sind.
 

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