Für einen Akkordeonspieler beispielsweise entschied das Landgericht Kleve, dass eine tägliche Übungszeit von eineinhalb Stunden zulässig sei (Az. 6 S 70/90). Bei einem Klarinetten- und Saxophonspieler sind es täglich zwei Stunden, sonntags aber nur eine Stunde (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 6 U 30/87). Einem Schlagzeuger dagegen gestand das Landgericht Nürnberg-Fürth an Werktagen nur 45 bis 90 Minuten zu (Az. 13 S 5296/90). Für Klavier sind es höchstens drei Stunden täglich (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 2 Z BR 55/95).
Wer als Berufsmusiker dagegen mehr als die normalerweise erlaubten Zeiten-Stunden üben muss, sollte dies schon bei seinem Einzug im Mietvertrag aushandeln. So durfte eine Klavierlehrerin werktags zwischen sieben und siebzehn Uhr unbegrenzt spielen. Zwischen 17 und 22 Uhr durfte sie weitere drei Stunden üben, am Wochenende fünf Stunden (Landgericht Frankfurt, Az. 2/25 O 359/89).
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/geld/musizieren-in-der-mietwohnung-eine-frage-des-tons-1.281846