Melodien nachspielen und dann veröffentlichen?

  • Ersteller toni_manfred
  • Erstellt am
Das kannst Du gerne machen, entscheidend ist das UrhR!
Und das UrhR sagt mir in § 24 Abs. 2 UrhG, dass es sich bei dem Ausgangsfall nicht mehr um eine freie Benutzung handelt.
ich wusste gar nicht, dass man tonfolgen urheberrechtlich schützen kann. FUCK hat jemand die terz schon schützen lassen?
Eine Terz ist ein Intervall und keine Tonfolge.
echt bescheuert, vor allem sind die einprägsamsten kombinationen von tönen bzw akkorden auch irgendwann ausgeschöpft :/
irgendwas muss am urheberrecht mal grundlegend geändert werden.
Die schöpferische Eigentümlichkeit (Schöpfungshöhe) entscheidet über den Schutzumfang des Rechts. Je eigentümlicher, umso größer der Schutzumfang, je beliebiger, umso geringer der Schutz. 70 Jahre pma wirds gemeinfrei. Aber so läufts halt.
an den vergütungen für künstler sowieso, manche reißen sich den arsch auf wie sonstwas und kriegen fast nix ander machen fast nix und kriegen den arsch vollgepumpt mit kohle bis zum abwinken.
Das ist in erster Linie Sache der Vertragsparteien. Ergänzende Schutzansprüche für Urheber gibt's in den §§ 32 ff. UrhG. Man kann dem UrhR viel vorwerfen, aber der Urheber ist rechtlich sehr gut abgesichert. Ob und wie diese Rechte in der Praxis durchgesetzt werden, ist eine andere Frage.
 
Ist es schon Urheberrecht Verletzung, wenn ich n Stück Basslauf Sample?

Ich werfe mal "Ice Ice Baby" in den Raum (wenn das noch jemand kennt).

Da hat Vanilla Ice genau das gemacht (Bassline von "Under Pressure" von Queen gesamplet) und musste Schadenersatz dafür leisten.
 
Wiederum Donna Summers (Giorgio Moroder) "I feel Love"-Bassline wurde tausendfach nachgespielt, ist aber trotz ihrer Markanz entweder unter der Schöpfungshöhe, oder die Plattenfirma hat's nie interessiert.
 
Nachgespielt ist eben nicht gesampelt.

ist aber trotz ihrer Markanz entweder unter der Schöpfungshöhe, oder die Plattenfirma hat's nie interessiert.

Weder noch. Wenns nachgespielt ist, gibts keine Probleme. Schließlich sind nur Melodien urheberrechtlich geschützt.
 
Das ist in erster Linie Sache der Vertragsparteien. Ergänzende Schutzansprüche für Urheber gibt's in den §§ 32 ff. UrhG. Man kann dem UrhR viel vorwerfen, aber der Urheber ist rechtlich sehr gut abgesichert. Ob und wie diese Rechte in der Praxis durchgesetzt werden, ist eine andere Frage.
das ist ja das problem, ich denke da eher an was staatliches, unkompliziertes (also unmögliches...) man darf spielen was man will und entlohnt wird man über eine kunststeuer, die sich finanziert indem man geldverschwendung und fragwürdige ausgaben an anderer stelle streicht. aber gut das wird zu politisch, deswegen stop ich mal an dieser stelle.

wichtig ist halt auch das unpopuläre musik irgendwie gefördert wird, es werden ja so viele gute projekte aufgegeben weil die künstler keine zeit haben das noch neben den job weiterzumachen :/
musikalische vielfalt ist so ein wichtiger teil unserer kultur wird aber doch irgendwie so wenig gewertschätzt :/
 
das ist ja das problem, ich denke da eher an was staatliches, unkompliziertes (also unmögliches...) man darf spielen was man will und entlohnt wird man über eine kunststeuer, die sich finanziert indem man geldverschwendung und fragwürdige ausgaben an anderer stelle streicht. aber gut das wird zu politisch, deswegen stop ich mal an dieser stelle.

Solche Überlegungen gibt es schon seit vielen Jahren unter dem Stichwort "Kulturflatrate".
 
Solche Überlegungen gibt es schon seit vielen Jahren unter dem Stichwort "Kulturflatrate".
ja leider dauert es immer bis mal etwas angepackt wird und solange ändert sich nix :/
 

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