mal wieder urheberrecht....

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fifi_brindacier

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hi
ich will ja nicht nerven und ich weiß auch dass das thema schon 10 mla durch gekaut wurde aber ich hab bis jetzt noch keine 100% schlüssigen antworten gefunden ...
1.wie viel prozent oder takte darf ich von einem lied lizensfrei nutzen ?
ich hab da so was von 8 takten bis zu 20 % gelesen
2.was ist wenn ich ein lied benutzen möchte wo der urheber schon 70 jahre tot ist allerdings eine neu aufnahme erst vor ein paar jahren geschehen ist ?

ich bin sehr dankbar für reichlich informative Antworten
viele liebe grüße
fifi :D
 
zu 1. 0%
zu 2. du kannst wenn du es selber einspielst ein lied benutzen.
allerdings darfs du nix von der neuaufnahme "samplen"

peazen

aliazz
 
lizensrecht krieg ich bei der [g=119]gema[/g] ? wie viel muss ich dann für eine DEMOcd blechen ?
vlg
 
keine ahnung wieviel du da blechen musst.bin kein [g=119]gema[/g] mitglied und habe auch nich vor eines zu werden.
lizenzrecht wofür?
 
melodie benutzen für eine democd
vlg
 
solange du es nicht von der neuauffassung oder von irgendwas eingespieltem
samplest kanns du die melodie benutzen ohne bei der [g=119]gema[/g] zu blechen.
einfach selber einspieln ;)
 
ist aber auch noch eine relativ bekannte melodie von einem märchen "rattenfänger" ist für ein projekt obs nun wirklich was wird steht in den sternen aber so wie ich das mitbekommen hab ist schon allein das private bearbeiten strafbar
aber wen soll man denn nun fragen wenn man ein stück der melodie vom rattenfänger braucht ?
vlg
 
Ich hab die Melodie jetzt zwar nicht im Kopf, aber kannst du die nicht einfach selbst einspielen?
In der bunten [g=32]Midi[/g]-Welt kannst du doch noch solange dran rumklicken, bis es klingt.

Wenn der Komponist seit über 70 Jahren verstorben ist, sollte es da lizenzrechtlich eigentlich keine Probleme geben soweit ich gehört hab, garantieren tu ich das aber nicht! :D

Wenn du dir die entsprechende Melodie aus einer neueren Interpretation einfach rausschneidest und in deiner Produktion verwendest, ohne dich um die Rechte gekümmert zu haben, machst du dich allerdings strafbar.

Allerdings gilt auch hierbei : Wo kein Kläger, da kein Richter

Soll heissen, solange du nur privat und just4fun an solchen geschützen Inhalten rumschneidest, gibt es da keine Probleme. Schliesslich müsste ja erstmal einer der Rechteinhaber dahinter kommen und dann auch der Meinung sein, dich dafür anzeigen zu müssen. Glaub mir, dass macht keiner. Ich weiss nichtmal, ob sowas ohne Veröffentlichung überhaupt in irgendeiner Form illegal ist.

Wenn du deine Sachen allerdings dann veröffentlichen willst (dazu zählt auch sie ins Inet zu stellen) solltest du dich von rechtlich-zweifelhaften Samples lieber getrennt haben.


mfg Electric-Ric
 

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