Legaler Musikdownload ?

@inode

Danke für die reichhaltigen Informationen.
 
@inode:

Ist interessant, die Schweizer Regelung zu lesen, auch von mir vielen Dank!

Natürlich habe ich mich auf Deutsches Recht bezogen, weil ich das Schweizerische nicht kenne. Dass die Erlaubnis, Privatkopien anzufertigen, unterschiedlich ausgestaltet ist, liegt auf der Hand.

Ich hab mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt, oder Du hast mich missverstanden, deshalb will ichs nochmal zu formulieren versuchen: Die Erlaubnis, Privatkopien anzufertigen, ist rechtlich gesehen kein selbständiges Recht, kein Anspruch, sondern eine AUSNAHME vom Urheberrechtsschutz. Nach deutschem Recht - davon muss ich ausgehen, sorry - hat keiner ein RECHT darauf, Privatkopien anzufertigen, er kann höchstens sagen, in dem Bereich gibt mir das Urheberrecht die jederzeit vom Gesetzgeber widerrufbare ERLAUBNIS, Privatkopien zu machen, das Urheberrecht weist hier lediglich eine gesetzlich gewollte LÜCKE auf. Diese Erlaubnis mag sich in der Schweiz auch auf den Download beziehen. Nach Deutschem Recht ist das Ziehen aus dem Internet nur dann legal, wenn es sich um Stücke handelt, für deren Bereitstellung zum Download der Urheber seine Einwilligung erteilt hat. Das hat mit dem Recht auf Privatkopie allerdings nichts zu tun. Solche Einwilligungen erteilt z.B. jeder, der seine Stücke bei MOM hochläd. Das ist aber nicht so bei Tauschbörsen, wo man Songs von Madonna, Grönemeyer & Co. runterladen kann. Das Angebot an einen unbestimmten Benutzerkreis und der tausendfache Download sprengen die Grenze dessen, was gerade noch so als Privatkopie gelten kann, eindeutig. Da gibts nichts dran zu deuteln.

Ich lege auf die Unterscheidung zwischen Ausnahme vom Urheberrecht und dem angeblichen, nicht vorhandenen Recht auf Privatkopie deshalb Wert, weil der, der von diesem falschen Ausgangspunkt her argumentiert, leicht zu falschen Ergebnissen kommt. Davon schwirren, zumindest weiß ich das vom Deutschen Recht, Veröffentlichungen im Internet herum, von denen ich mich mal mit einer auseinandergesetzt habe und die ich nur für verantwortungslos halte. Das ist ungefähr so, als wenn einer ne Abhandlung über eine Thermoskanne schreibt und ständig davon ausgeht, dass sie die Kälte von außen abhält. Kann nur Murks bei rauskommen.

Viele Grüße in die Schweiz:)

Rainer
 
Das schreibt der CCC dazu:

Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht.

Und weiter heißt es:

Wir haben das Recht auf Kopien über [g=119]GEMA[/g]-Abgaben auf CD-Brenner und -Rohlinge erkauft. Es ist unglaublich, wenn wir uns jetzt die Ausübung unseres bezahlten Rechtes als "Raub" vorwerfen lassen müssen.

Nachzulesen unter diesem Link

Was soll man nun davon halten?

lina
 
Hi lina,

ich respektiere die Meinung des CCC ohne weiteres. Auch die vom CCC angeführten Gründe für die Flaute und der Appell, lieber kreative Lösungen zu suchen, als zu jammern und Repressionen auszuüben, teile ich grundsätzlich. In der Urheberrechts-Debatte wird aber leider immer wieder durcheinandergebracht, was politisch von verschiedenen Interessengruppen (User, MI) gewünscht ist, und was derzeit geltendes Recht ist. Das sollte man auseinanderhalten.

Wenn man diese Trennung gemacht hat, dann wird man feststellen, dass es allein über rechtliche Fragen wieder unterschiedliche Meinungen gibt.

Und hier setzt meine Kritik an dem von Dir genannten Artikel des CCC ein: Er schmeißt genau das durcheinander, und der Autor lässt sich zudem bei der juristischen Seite des Artikels mehr von seinem Wunschdenken als von den Tatsachen leiten.

1. Grundrecht sind in erster Linie erstmal Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Auf den Rechtsverkehr zwischen Privatpersonen lassen sie sich nicht direkt anwenden. Wirkung im Privatrechtsverkehr entfalten sie erst über die in vielen Gesetzesvorschriften u.a. des BGB enthaltenen Generalklauseln, die "im Lichte der Grundrechte" auszulegen sind. Generalklauseln sind eine Art Gummiparagraphen, deren Auslegung nicht nach mathematischen Kriterien erfolgt, sondern aufgrund von Wertung, Güter- und Interessenabwägung.

Folge hieraus: Keiner hat ein "Grundrecht" auf Informationsfreiheit gegenüber der Musikindustrie. Das ist Nonsens.

2. Artikel 5 GG lautet:
"(1) Jeder hat das Recht, .... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ...
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der ALLGEMEINEN GESETZE, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und im Recht der persönlichen Ehre."

So. Nun sollte man aber erstmal fragen, was denn Informationsfreiheit heißt. Bezieht sich diese auf Musikhören allgemein? Vielleicht. Bezieht sich diese auf das Hören fremder CDs? Vielleicht. Bezieht sich diese auf das KOPIEREN fremder CDs? Vielleicht doch eher NICHT!

OK, 2 Juristen, 3 Meinungen. Sagen wir mal, trotzdem, das Kopieren von CDs ist Informationsbeschaffung im Sinne des Art. 5 GG. Naja.

Wer hier angekommen ist, sollte sich Art. 5 GG nochmal genauer durchlesen. Insbesondere Absatz 2. Wer lesen kann, entnimmt daraus folgendes: Die Informationsfreiheit steht unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt, d.h., jedes stinknormale Gesetz bestimmt die Grenzen der Informationsfreiheit.
Wenn also das UrhG nicht explizit eine Erlaubnis geben würde, dass private Kopien zugelassen sind, dann wären gar keine Privatkopien erlaubt, und das wäre so hinzunehmen. Und da es nicht verboten ist, sich CDs zu kaufen oder Musik im Radio oder auf Veranstaltungen anzuhören, kann keiner ernsthaft behaupten, dass die Grenzziehung durch den Gesetzgeber so eng wäre, dass dadurch der Bestand des Grundrechts Informationsfreiheit gefährdet wäre.
Also auch das ist Nonsens. Es gibt kein "Recht auf eine Privatkopie". Der Gesetzgeber hat diese Lücke im Urheberrechtsschutz nur aus pragmatischen Gründen zugelassen, weil alles andere schlicht unrealistisch und nicht durchsetzbar wäre.

3. Die Aussage, dass es sich bei dem freien Kopieren eines Werkes um eine "immanente Schranke" des Urheberrechts handelt, ist demnach ebenfalls rechtsfehlerhaft. Warum, eregibt sich schon aus meinen obigen Ausführungen.

In der Sache stimme ich schon eher mit dem CCC als mit der MI überein. Man sollte aber weder auf der einen noch auf der anderen Seite eigene Standpunkte mit falschen Argumenten untermauern. Das gibt unnütze Angriffspunkte für die Gegenpartei.

Gruß Rainer
 
Hallo EarlGrey!

Danke für deine ausführliche Antwort.
Nun ist es zwar nicht mein Grundrecht eine Sicherheitskopie eines Datenträgers zu erstellen, aber trotzdem mein Recht, oder? Denn diese Klausel steht im Gesetz, ergo kann ich mich
auch darauf berufen ?
Und, da es sich dabei um einen Gesetzestext handelt, kann nicht die MI plötzlich hergehen und Sicherheitskopien verbieten, sondern nur der Gestzgeber kann durch entfernen dieser Klausel aus dem Gesetzestext dies veranlassen?
Habe ich das richtig verstanden?

Was mich noch interessieren würde. Ich habe gestern auf einem österreichischen Sender einen Bericht gesehen wonach auch in Österreich die MI den Tauschbörsen den Garaus machen will.
Dabei wurde gezeigt, dass durch bloße Klagsandrohung an einen ISP, dieser Datenschutzrechtlich geschütze Daten an die MI herausgegeben hat.
Nun meine Frage: Kann die MI aufgrund illegal erhaltener Personen- Daten vor Gericht gegen diesen überhaupt bestehen? Also angenommen sie besorgen sich Name und Adresse von Herrn XY ohne gerichtlichen Beschluss, können sie den trotzdem verklagen?

lina
 
Hi Lina,

grundsätzlich richtig verstanden. Privatkopien ohne Erlaubnis des Urheberrechts-Inhabers anzufertigen ist eine gesetzliche Erlaubnis. Das gilt aber erstmal nur für Musik. Bei Software sieht es wieder anders aus, da gibts die Lizenzverträge und haste nicht gesehen.

Es ist auch richtig, dass die MI das nicht einfach ignorieren kann. Aber durch ihre Lobby-Arbeit wurde das Urheberrecht bereits durch den Gesetzgeber verschärft.

Aber nicht alles ist eine zulässige Privatkopie! Gerade der Download von urheberrechtlich geschützten Musikwerken z.B. ist illegal (Ausnahme z.B. MOM, wo jeder sein Einverständnis schon im voraus erteilt.). Das betrifft sowohl die Anbieter als auch die Downloader selbst. So naiv kann keiner sein, und Unwissenheit schützt vor Sanktionen nicht. Allerdings gibt es noch einen Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit.

Was Schweiz und Österreich angeht: Ich kenne das dortige Recht nicht! Ich kann nur sagen, dass ich es sehr bedenklich finde, wenn ein Unternehmen Daten "herauspresst". Die Rechtsgrundlage sollte erstmal genau geklärt werden. In Deutschland könnte durchaus ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vorliegen. Möglich, keine Ahnung. Was dann Klagen angeht, die sich auf vielleicht rechtswidrig erlangte Daten stützen, so kommt es darauf an, ob diese Daten ein unzulässiges Beweismittel darstellen und vielleicht nicht verwertet werden dürfen.

Ich kann hier nur Grundsätzliches anmerken und übernehme dafür auch keine Gewähr. Wer wirklich mal in eine solche Situation gerät, sollte sich an einen Anwalt seines Vertrauens wenden und die Sache gründlich prüfen lassen.

Gruß Rainer
 

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