Legaler Musikdownload ?

ich kann musikalisch auch nicht die größte sch*** verzapfen und stecke dann hier das Lob ein!! und das sollte so auch nicht sein ! ich bin ausserdem ja hier nicht auf bin-ich-schön oder nicht .de oder sowas... :)

vielleicht sollte ich mich als als mann anmelden um echte meinungen und [g=94]feedback[/g] zu bekommen :D
 
Ist aber eine nette Abwechslung ;)
Auch wenn es musikalisch nicht hinhaut. :D
 
@Selina
Du solltest dann auch nur noch wie ein Mann singen, dann fällt es sicher kaum auf :D
 
die welle der entrüstung überrollt den armen samael..

beauty hin oder her, aber wenn ich mein bild als avatar nehmen würde, dann hilft nur noch verbannung von HR.de...

da kommen dann nicht plötzlich mehr posts..

vielleicht von schoenheitsoperatin.de

wahre schönheit und ausstrahlung kommt ja eh von innen.. sagte sich der russische Uranschmuggler dem Zöllner, bevor er tod umfiel...;)
 
beauty hin oder her, aber wenn ich mein bild als avatar nehmen würde, dann hilft nur noch verbannung von HR.de...

Jetzt wissen wir ja bescheid :D
Keine Antworten mehr auf Posts von samael :D :D
 
@Good4U:

Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Download von Musik aus Tauschbörsen in Deutschland legal sein soll, da

1. der Urheber in der Regel nicht sein Einverständnis zur Freigabe seines Songs gegeben hat, die Rechte des Künstlers missachtet werden und

2. die Privatkopieregelung hier nicht zutrifft, da Files hier einer breiten Öffentlichkeit dargeboten werden.

Bislang war der Download aus Tauschbörsen allenfalls geduldet und bewegte sich in einer Grauzone. Aber wie soll eine Tauschbörse ohne Upload funktionieren?


@selina:

Ich kann dir AntiVir Personal Edition empfehlen. Ist Freeware und schützt sehr gut vor bösen Viren und Trojanern.

Gruß

Marty
 
@Lightwave:

Ich habe aber gehört, dass man zumindest immer die Dateien auch anbietet, die man grade downloadet. Sind dann zwar nur Fragmente, aber ich glaub das spielt keine Rolle.

Das ist richtig. AFAIK kann auch das File, das man gerade runterlädt, gleichzeitig von jemand anderem runtergeladen werden. Ergo bietet man somit *immer* an.

Gruß

Marty
 
@samael:

weil du so gut ausschaust bekommst du:

1) viel mehr antworten auf Fragen
2) wirst du immernur gelobt
3) siehst du wenigstens gut aus

Zumindest Punkt 2 widerspreche ich. Denn wenn Selina eine Krächz-Stimme hat, dann sage ich auch nicht, dass sie wie ein Goldkehlchen klingt. :D


beauty hin oder her, aber wenn ich mein bild als avatar nehmen würde, dann hilft nur noch verbannung von HR.de...

Ich denke nicht, dass die Leute hier nur dann antworten, wenn ihnen der Fragesteller optisch gefällt. ;) Dann hätten hier ja nur Schönlinge eine Chance.

Gruß

Marty
 
@Marty

Ich muss mir über solches keine Gedanken machen, da ich keine Songs downloade (ausser von HR.de oder [g=114]mp3[/g].de, etc...also nur "freigegebene" Songs).

Habe mal nach dem Site zur Sendung gesucht. Kannst du hier nachlesen.
 
@ Selina

Aber bist dus denn nun wirklich auf dem Avatar oder nicht?
:?
 
Hm... :)

@Selina Warst auf Deinen vorigen Avatars schön und bist es auch auf diesem... anyway verschont wirst Du nicht :D
Der einzige Haken ist Deine Schwäche für Hypersonic :D

Viele Grüße,
Ulrich
 
@Good4u:

Hm, die Aussage, dass der reine Download aus dem Internet erlaubt ist, wundert mich, zudem diese Behauptung lt. Artikel von einem Leiter der Abteilung Urheberrecht und verwandte Schutzrechte stammt.
Dagegen spricht, dass der Urheber doch erst mal sein Einverständnis für die Verbreitung gegeben haben muss und zum anderen von einer Privatkopie im Fall einer Tauschbörse gar keine Rede sein kann, da sie normalerweise ja auf max. 7 Exemplare begrenzt ist und Tauschbörsen öffentlichen Charakter haben.
Nun kann sich also jemand auf die Straße stellen und selbst gebrannte CDs mit kommerzieller Musik verschenken? :eek:
Man mag hier einwerfen, dass es sich hier um ein Angebot handelt, aber wenn man in einer Tauschbörse etwas runterlädt, dann muss ja am anderen Ende ein Anbieter sitzen. Und wenn es so ist, dass das File, das man gerade runterlädt, auch gleichzeitig angeboten wird, dann ist man immer Anbieter.

Ich halte übrigens nichts von DRM, aber dieses populistische und monotone Nachgeäffe von wegen "Die Musikindustrie ist so böse" geht mir auf den Keks - insbesondere, wenn die MI dazu instrumentalisiert wird, das eigene scheinheilige Verhalten zu rechtfertigen.
Bevor jemand einem anderen an die Karre fährt, sollte er lieber erst mal vor seiner eigenen Tür kehren - sonst wirken die Argumente sehr unglaubwürdig.

Gruß

Marty
 
@Selina Warst auf Deinen vorigen Avatars schön und bist es auch auf diesem... anyway verschont wirst Du nicht

Mir gehen gerade tausend wunderschöne Melodien durch den Kopf :D
 
@Selina: Ich weiß zwar nicht, wie Du wirklich aussiehst, aber irgendwie ist Dein Avatar etwas breiter geraten;)

@Thema: Da das Anbieten des Downloads an eine breite Öffentlichkeit gerichtet ist und jeder, der downloaded, das weiß, glaub ich nicht, dass er mit so einer Ausrede ("ich lad doch nichts hoch") durchkommt.
Möchte noch anmerken, dass es dieses immer wieder genannte Recht auf eine Privatkopie nicht gibt. Andersherum wird ein Schuh draus: Es gibt Ausnahmen vom Kopieverbot. Das ist der Ausgangspunkt, und den verlieren manche, die gegen die M.I. eine Lanze brechen wollen, gerne mal aus den Augen. Im übrigen: 2 Juristen, 3 Meinungen.;)

Gruß Rainer
 
@EarlGrey
"Möchte noch anmerken, dass es dieses immer wieder genannte Recht auf eine Privatkopie nicht gibt."

hier ein auszug von www.ifpi.ch :
-------------------------------------
Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäss Art. 19 Abs. 1 URG ausnahmsweise zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs sind aber enge Grenzen gesetzt. Im einzelnen ist zu beachten:

Es dürfen immer nur einzelne Kopien angefertigt werden.

Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, wozu auch noch der Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt.

Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. (...)


Von Art. 19 Abs. 1 URG gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD nicht immer zwischen Auto und Wohnung hin und her tragen möchte. (...)
-------------------------------------
daraus schliesse ich, dass ich ohne bedenken eine privat kopie machen kann....(in der schweiz)


die sendungen vom "kassensturz" kann man sich per real-stream in guter qualität anschauen:
musikdownload
cd`s kopieren


gruss
inode
 
@inode:

Es handelt sich um eine Regelung, weil man nicht verhindern kann, dass Privatkopien angefertigt werden. Ein Recht auf Privatkopie gibt es dennoch nicht, auch wenn sich jeder mit Händen und Füßen dagegen wehrt, keine Privatkopie anfertigen zu dürfen.

Gruß

Marty
 
@MartyK
ich beziehe mich hier auf die schweiz.
hier die stellen dazu vom schweizerischen URG (quelle: www.gesetze.ch):
-----------------------------------------------------------
Verwendung zum Eigengebrauch
Art. 19
1. Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
a. jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
b. jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
c. das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.

Vergütung für den Eigengebrauch
Art. 20
1. Die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a ist unter Vorbehalt von Absatz 3 vergütungsfrei.
2. Wer zum Eigengebrauch nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b oder Buchstabe c oder wer als Drittperson nach Artikel 19 Absatz 2 Werke auf irgendwelche Art vervielfältigt, schuldet dem Urheber oder der Urheberin hiefür eine Vergütung.
-----------------------------------------------------------

nach artikel 19 absatz 1a und artikel 20 absatz 2 habe ich das recht mir eine kopie einer cd anzufertigen, da dies zu meiner werksverwendung im persöhnlichen bereich gehört, welche von einer vergütung ausgenommen ist.

ich sehe das als eine gesetzliche grundlage und nicht als eine regelung.
oder interpretiere ich das falsch?

gruss
inode
 
@inode:

Das Urheberrecht wird in der Schweiz zwar anders ausgedrückt, unterscheidet sich im Inhalt aber AFAIK nicht von dem in Deutschland.

Privatkopien sind nach deutschem Urheberrecht ja auch in engem Rahmen erlaubt, solange es sich nicht um kopiergeschützte CDs handelt (und das sind ja leider heute die meisten).

Eine gesetzliche Grundlage besteht natürlich in diesem Fall, allerdings nicht im rechtlichen Sinn, da man sonst eben dieses Recht einklagen könnte, z.B. wenn jemand deine Privatkopie durch einen Kopierschutz verhindert.

Gruß

Marty
 
"Das Urheberrecht wird in der Schweiz zwar anders ausgedrückt, unterscheidet sich im Inhalt aber AFAIK nicht von dem in Deutschland."

in schweizerischen URG gibt es keine bestimmungen, die die umgehung von kopierschutzmechanismen verbieten. es ist vollkommen legal, diese zu umgehen/beseitigen.

es ist in planung, das schweizer URG an die europäischen gesetze anzugleichen... hoffentlich gibts ne volksabstimmung über diese gesetzesrevision :D

quellen:
http://www.suissimage.ch/d/6faqprivat.html
http://www.nzz.ch/2001/02/16/em/page-article76R1W.html

gruss
inode
 
um nochmals zum ursprünglichen thema zurückzukehren:

ein ausschnitt aus http://www.suissimage.ch/d/6faqprivat.html#5-Ist:
(schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte an audiovisuellen Werken (eine unserer verwertungsgesellschaften))
-----------------------------------
Obschon häufig vom „illegalen Download“ die Rede ist, darf ich zum eigenen, persönlichen Gebrauch Musik oder einen Film aus dem Internet herunterladen. Illegal ist ein Download aus dem Internet nur dann, wenn ich die heruntergeladenen Filme öffentlich anbiete (gratis oder gegen Bezahlung) oder sonst damit in irgend einer Form Handel betreiben will. Die Situation beim Download aus dem Internet ist also nicht verschieden vom Kopieren einer CD oder DVD: Solche Vervielfältigungen zum Privatgebrauch sind zulässig (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG). (...)
-----------------------------------

film und musik werden nach URG artikel 2 absatz 2 gleich behandelt. also ist der download eines musik stückes legal.

-----------------------------------
Sicher unzulässig wäre es, selbst aktiv über Tauschbörsen einen Film zu verbreiten. Aber auch in der passiven Beteiligung an einem peer-to-peer Netzwerk könnte ein unerlaubter „Upload“ gesehen werden, da ich dadurch Dritten den Zugriff auf meine Festplatte ermögliche. Die Frage ist aber gerichtlich in der Schweiz bisher nicht entschieden.
-----------------------------------

über eine tauschbörse ist es demnach nicht ganz ungefährlich, da keine präzedenzfälle vorliegen.


gruss
inode


alle angaben ohne gewähr :D
 

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