Kraftwerk vs. Pelham - sampling - update

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Naja...nichts wirklich Neues.

Was schert einen das Geschwätz eines Staatsanwaltes. Ist doch logisch, dass er die Seite vertreten muss, die Sampling für illegal hält.

Am Ende entscheiden die Richter. Dann sind wir schlauer.
 
Und dieser ganze Unfug nur, weil man seine Musik nicht selber macht, sondern sich bei anderen bedient. Ohne zu fragen. Künstlerische Freiheit hin oder her. Wenn sie diesen 2Sek. Part jedenfalls selbst gespielt/zusammengesetzt hätten...
Bin da auf der Seite der Uhrheber. Fragen kostet nichts.
 
Ich würde es dem Moses Spacken ja gönnen.

Selber jahrelang auf fragwürdige Weise Privatpersonen an den Karren gepisst, aber wenn er selber irgendwo klaut, ist es kein Problem.

Typisches Verhalten dieser Ghetto-Spinner.
 
hier der link zu der stelle, an der das thema bei musotalk diskutiert wird,
find ich durchaus informativ: klick zum thema



und der link zum schlußantrag des generalanwaltes des europäischen gerichtshofes auf das vorabentscheidungsersuchen des deutschen bundesgerichtshofes: klick

hier noch der link zum antrag von pelham: klick
 
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Dieser Anti-Erich da ... na ja ...
 
hier der link zu der stelle, an der das thema bei musotalk diskutiert wird,
find ich durchaus informativ: klick zum thema

und der link zum schlußantrag des generalanwaltes des europäischen gerichtshofes auf das vorabentscheidungsersuchen des deutschen bundesgerichtshofes: klick

hier noch der link zum antrag von pelham: klick

Das hat ja durchaus etwas für sich.
Beim Sampling soll der Aufwand des Tonträgerherstellers geschützt werden, deswegen soll selbst jeder kleinste Ausschnitt aus einem Tonträger genehmigungspflichtig sein.

Der Sound an sich, hätte die Hip-Hopser den selber hergestellt, ist genehmigungsfrei. Bloß... das müssten sie ja erst mal können, selber Sounds erschaffen.

Schließlich sind ja selbst z.B. Naturgeräusche, so aufgezeichnet, schon schutzwürdig.
Es soll also kein musikalisches Werk, sondern der Aufwand, Investition und Arbeit zur Herstellung der fraglichen Aufnahme geschützt sein.

Gruss
 
Schließlich sind ja selbst z.B. Naturgeräusche, so aufgezeichnet, schon schutzwürdig.

Aber nicht als Werk i.S.d. Urheberrechtes. Bestenfalls via Leistungschutzrecht des Tonträgerherstellers.
 
“Da die einzelnen Sampling-Töne weder die Gesamtheit noch einen wesentlichen Teil der Töne des ursprünglichen Tonträgers verkörpern, sei ein solcher Tonträger keine Kopie dieses anderen Tonträgers.”
Da liegt der Hase im Pfeffer. Wenn nämlich eine Hookline den Wiedererkennungswert eines Stückes eindeutig belegt, wird das Ganze zum Klau. Solange man sich an einem BummTschakk hält, soll es ok sein.
Ich selber bin mir unschlüssig, wie das bewertet werden soll. Grundsätzlich stehe ich sem Sampling sehr kritisch gegenüber, aber es gibt sehr künstlerische Verwertungen, wo aus Samples ein neues Werk entsanden ist. Ist Geschmackssache, was man mag oder nicht, klar.
Ich denke, es ist eher ein Problem des Sich-Vergreifens, wo es keine Grenzen und keinen Respekt und keine Würdigung vor dem Werk anderer gibt. So, wie man es bei veröffentlichten, fremden/Stock Fotos seit 2018 macht, nämlich in vollem Umfang den Urheber eines Bildes zu nennen, sollten auch mindestens alle Samples mit deren Urheber genannt werden. Entsprechend einem fairen Schlüssel sollten diese dann auch an dem verwursteten Stück teilhaben.
 
Nix! :)

Gruß.^^
 
Beide Seiten machen sich hier komplett zum Horst. Am liebsten würde ich alle meine KW Scheiben verbrennen.

Also ich habe großen Respekt für beide Seiten, dafür dass sie den Mut und den langen Atem haben um diese Sache seit Jahrzehnten durch alle Instanzen zu schieben. Nur so können wir irgendwann einmal mit einer verbindlichen Rechtssicherheit rechnen. Alles andere ist doch nur Spekulation und Meinung.
 
Insoweit ist die Digiprotect Kohle ganz gut investiert. :)
 
20 Jahre hat das gedauert für die paar Sekunden. Gewinner sind die Anwälte beider Seiten.
 
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20 Jahre hat das gedauert für die paar Sekunden. Gewinner sind die Anwälte beider Seiten.

noch ist es ja nicht zuende...
da wollen noch ein paar leute weiter dran verdienen.
der ball geht wahrscheinlich zurück an das oberlandesgericht hamburg.
https://www.hessenschau.de/kultur/b...-geht-weiter,urteil-pelham-kraftwerk-100.html

ich sehe die aktuelle rechtslage weiterhin als einen verlust für die kunst an.

genau, wie die kommunikation in unserer sprache von zitaten und interpretationen lebt,
sollte die kommunikation in der sprache der musik dieses auch tun dürfen.
die kunstfreiheit ist in der praxis nichts mehr wert,
wenn nur noch die leute das kulturelle gedächtnis zitieren dürfen,
die genügend kohle haben, sich die zitate zu kaufen.
 
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klagen ist ein teurer spass, den sich nicht jeder leisten kann. komisch.
 
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