Konzert bei der GEMA anmelden???

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Disaster

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Hey wir veranstallten bald nen Konzert mit 4 Bands...alle Bands machen selbstgeschriebene Musik und covern nicht... dann dürfte das ja eigentlich nix für die [g=119]Gema[/g] sein oder?


oder soll ich den so ne musikfolge schicken, damit ich den beweisen kann das alles eigene musik ist?
 
Du musst als Verantalter doch auf jedenfall blechen, oder?
Zumindest ist dass bei der AKM (österreich) so. wird bei der [g=119]GEMA[/g] wohl nicht anders ein, denke ich.
 
also ich hab mir gedacht die [g=119]gema[/g] is doch quasi nen geldeintreiber für bands die ihre lieder gemamässig gesichter haben...

wenn wir unsere eigenen song spielen dann geht das die [g=119]gema[/g] ja absolut nix an oder?

also sosind meine gedankengänge^^
 
Tja, schön wärs...in Ö ist es jedenfalls so, dass der VA blecht, und die Bands sich, wenn sie angemeldet sind die Kohle retour holen können, sonst werden die "nichtzuordenbaren Tantiemen"(und das sind sie, wenn die songs dort nicht angemeldet sind) an die "Top 10" der AKM-Mitglider ausgeschüttet, und wie gesagt vermute ich, dass es beid er [g=119]GEMA[/g] nicht sehr viel anders zugehehn wird.
 
hi,

wenn Du bisher noch nie Veranstalter warst und noch nie mit [g=119]Gema[/g]-material zu tun hattest, kannst Du Dir meiner Meinung nach die [g=119]Gema[/g] knicken. Bewahre aber auf jeden Fall eine Playlist zu Nachweiszwecken sehr sorgfältig auf!

[g=119]Gema[/g]-Gebühren werden nur für [g=119]Gema[/g]-Material abgeführt. Ihr bezahlt keine [g=119]Gema[/g]-Gebühren. Das wäre ja noch schöner...

Gruß Rainer
 
...und in den Umbaupausen auch nur gemafreie Musik aus der Konserve laufen lassen oder garnichts :)
 
Hm? Also mich würde mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die AKM in Österreich von einem Veranstalter Gebühren verlangen kann, wenn sie die Rechte der Urheber, deren Musik gespielt wird, auf Grund fehlender Mitgliedschaft gar nicht vertreten darf.

Kann sein, dass man ähnlich wie bei Tonträgerproduktionen ein Konzert melden muss und das für die Prüfung eine Gebühr verlangt wird, aber alles andere erscheint mir absolut unklar.

Bist du da ganz sicher Fritz?


Gerd
 
wiees bei der AKM ist, weiß ich nicht, aber laut floxe ist die netter als die [g=119]Gema[/g]...
Für die bloße Prüfung darf die [g=119]Gema[/g] bei Nicht-[g=119]Gema[/g]-Material keine Gebühren nehmen, nur eine Freistellungsbescheinigung ausstellen.
 
Hallo! Hab jetzt seit langem mal da wieder reingeschaut....

Also ich würde mein Hand jetzt nicht ins Feuer legen dafür, weil ich es nicht selbst gelesen habe bei den Statuten der AKM oder so.

Aber ich habe das so bei einem Vortrag von einem Künstler/Autor/Beschäftigten bei einer Einrichtungnfür "Musikerinformation und Förderung" gehört. Ich habe das so verstanden:

Der Veranstalter muss, wenn er die Veranstaltung offiziell macht also anmeldet bei Behörden usw. an die AKM eine Abgabe zahlen. Die meisten Einrichtungen wie clubs etc. zaheln eine Jährliche Pauschale. Soweit ich weiss ist da erstmal wurscht, was für eine Musik da gespielt wird (Bei der AKM angemeldet oder nicht). Dann kommt der Künstler, dudelt seine Musik runter und holt sich dann die Kohle von der AKM. WEnn seine Songs aber nicht angemeldet sind, ist das Geld, das ihm eigentlich zustehen würde aber einfach weg, er kanns nicht holen. "unzuordenbare Tantiemen" heisst das dann eben.

Aber ich werde mich damit jetzt mal konkret damit auseinender setzen und zwar mit Info aus erster hand sprich der AKM und mich dann wieder melden....

Will hier ja keine absoluten Blödsinn verbreiten.

Tschau inzwischen.
 
Musikveranstaltungen öffentlicher Art in Deutschland:
Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Abwicklung seitens der [g=119]GEMA[/g] verantwortlich. Würde ich als Band mit dem Veranstalter trotzdem schriftlich so festhalten. Tarife + Formulare hier: http://www.[g=119]gema[/g].de/musiknutzer/abspielen_auffuehren/veranstaltung.shtml

Ich würde mir aber keinen großen Kopf machen. Playlist würde ich führen und aufbewahren und falls mal Fragen kommen, könnt ihr immer noch sagen: "Huch, habe ich ganz vergessen abzuschicken" ;) Führt ihr keine Playlist, dann wird die [g=119]GEMA[/g] im Zweifel und falls sie von der Veranstaltung erfährt, einfach eine Pauschale festlegen und ihr müßtet dann erst einmal das Gegenteil beweisen. CD Musik in den Pausen sollte dann aber auch nur [g=119]GEMA[/g] freies sein, da sie sonst die Gebühren in die Höhe treiben, bzw. erst durch solche, Gebühren entstehen.

Also nur [g=119]GEMA[/g] freies zum lauschen bringen, Playlist führen, falls blöde Fragen kommen, einfach die Playlist vorzeigen und gut ist! :)
 
Habe mich inzwischen Schlau gemacht:

Wenn absolut kein AKM geschütztes Material gespielt wird, ist nichts zu entrichten, Playlist sollte aber für den Streitfall aufbewahrt werden. Also wie bei der [g=119]GEMA[/g].
 
ich komm leider zu spät...

vor meiner akm-zeit hab ich des öfteren zettel unterschrieben, dass wir kein akm-"geschütztes"-material gespielt haben.
dann darf natürlich dazwischen keine musik und gar nichts gespielt werden ;)

lg
flox
 
Hey ho!
Also man sollte auf keinen Fall nichts machen, denn anders als noch vor einigen Jahren ist die [g=119]GEMA[/g] aktiv. Die machen eine Medienauswertung und wenn Du Pech hast und das Konzert nicht angemeldet hast, bekommst Du direkt eine Rechnung mit doppeltem Betrag (Strafe) ein halbes Jahr später zugeschickt. Die sind da mittlerweile echt fit geworden und kriegen das noch so kleine Konzert raus.

Der Einwand, dass Du meinst zu wissen, dass die Bands [g=119]GEMA[/g]-freies Material spielen, zählt ihr nicht. Die [g=119]GEMA[/g] geht grundsätzlich davon aus, dass wenn man sich nicht meldet und das Gegenteil beweist, alle Songs [g=119]GEMA[/g]-pflichtig sind. Deshalb unbedingt Musikfolge von den Bands ausfüllen lassen und danach an die [g=119]GEMA[/g] schicken. (am besten Kopie behalten)

Danach prüft die [g=119]GEMA[/g], ob Du bezahlen musst oder nicht; sprich, ob [g=119]GEMA[/g]-pflichtiges Material verwendet wurde.


Schöne Grüße,
Alex
 

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