Können Lizenzen eigentlich vererbt werden?

Kosaken-Kaffee

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... nicht, dass es bei mir jetzt anstehen würde. Die Antwort auf die Frage interessiert mich aber.

Weiss jemand was dazu?
 
Also ich werde irgendwann meine Emailadresse und 1 Buch mit allen Zugangsdaten zu den versch. Produkten vererben :)
 
sowas steht immer an :hammer:

Ich habe mal eine KI gefragt (übernehme daher keine Grarantie)

  • Lizenzen für Software, die rechtmässig erworben wurden (z. B. durch Kauf einer CD, eines Download-Codes oder eines Benutzerkontos), gehören zum Vermögen des Verstorbenen. Sie werden wie jeder andere Vermögenswert behandelt und vererbt.
  • Der Vertrag geht über: Die Erben treten in die vertraglichen Rechte und Pflichten des ursprünglichen Lizenznehmers ein. Das bedeutet, sie dürfen die Software unter den gleichen Bedingungen nutzen, die im ursprünglichen Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA) festgelegt waren.
  • Einschränkungen durch EULA: Obwohl die Lizenz vererbbar ist, können bestimmte Bedingungen im Lizenzvertrag die Nutzung durch den Erben einschränken. Beispielsweise:
    • Nicht übertragbare Lizenzen: Manche Verträge versuchen, die Übertragbarkeit explizit auszuschließen. In der EU ist der Handel mit "gebrauchter Software" jedoch grundsätzlich zulässig, was die Vererbbarkeit in vielen Fällen ermöglicht, insbesondere bei einmalig gekauften Lizenzen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH C-128/11).
    • Abonnement-Modelle: Bei reinen Abonnementdiensten (Software as a Service, SaaS) erlischt das Nutzungsrecht meist mit dem Ende des bezahlten Zeitraums oder der Kündigung des Abos durch die Erben.
    • Benutzerkonten: Der Zugang zu Online-Konten, über die Lizenzen verwaltet werden, geht ebenfalls auf die Erben über, sofern dies im Testament oder einer Vollmacht geregelt ist.
 
Ihr dürft mir gerne alles vererben, was da so anfällt. Ich verspreche mich rührend darum zu kümmern.
Egal ob von waves oder Steinberg oder sogar NI!
EINFACH!
 
  • Haha
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Für Waves Produkte gibt es spezialisierte Nachlass Anwälte. 29.99,-€ / Std.
 
  • Haha
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Ich frage mich gerade, an wen Roger Moore die "Lizenz zum Töten" vererbt hat :/ ...
 
Benutzerkonten: Der Zugang zu Online-Konten, über die Lizenzen verwaltet werden, geht ebenfalls auf die Erben über, sofern dies im Testament oder einer Vollmacht geregelt ist.
Diesbezüglich könnte ein Blick in die BGH Rechtsprechung zum digitalen Nachlass lohnen. Einfach mal "digitaler Nachlass" googeln. Da ging es um den Zugang der Eltern zu einem Facebookkonto der verstorbenen Tochter. Eventuell lässt sich da etwas rausziehen.
 
  • Interessant
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  • #11
Vor so einer Aussage lohnt ein Blick in § 1967 BGB.
Ja nix Kollege. Deine Schulden kannste mit in Grab nehmen.
Ich spreche hier von selektiver Direkt Vererbung.
Du verfügst es direkt von Dir zu mir. Betrifft Software und Hardware. Bin Nachlassempfänger für Gitarren, Keys, Ukulelen etc.
Als Beispiel. Zur Orientierung!

Wer also zum Beispiel jetzt gerade etwas spürt in Richtung natives Ende der soll schnell handeln.

Ich meine es gut mit Euch! ❣️
 
  • #13
und wat, wenn der erblasste erblasser n unbezahltes abo hatte, wat der erbe nich wusste?
 

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