Kleinanzeigen Kauf geht schief

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Habe über eine Kleinanzeigen Plattform etwas gekauft. Ich und der Verkäufer waren uns über den Kaufpreis einig. Ich habe Überwiesen und er meinte er schickt es dann Anfang nächster Woche. Plötzlich schrieb er er habe recherchiert und das Teil ist viel mehr Wert als ich bezahlt habe, er schicke mir (ungefragt) das Geld zurück und ich könnte, wie er meinte, doch noch ein, wie er sagt: faires Angebot machen. Ich sagte, dass ich damit nicht einverstanden bin und auf die Ware bestehe. Wie würdet ihr vorgehen und wie schätzt ihr die SItuation rechtlich ein. Danke
 
Aufgrund der geschilderten Tasachen, die ich nicht überprüfen kann, ist imho auf der Basis des ursprünglichen Preises ein Kaufvertrag geschlossen worden. D.h. grundsätzlich müsste der VK die Ware zum vereinbarten Kaufpreis überlassen. Da wir aber im Internet alle spinnen, wäre die realistische Empfehlung, es dabei zu belassen.
 
Ich würde von Ebay Kleinanzeige komplett die Finger lassen. Wenn er das Geld zurück überwiesen hat, dann ist doch schon ein richtig guter Deal. Andere Geschichten aus dem Internet sind viel düsterer. Es gibt so viele Betrugsberichte.
 
Rechtlich gesehen kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten wenn er sich im Preis geirrt hat. Das trifft aber nicht zu wenn er später feststellt das die Ware mehr wert ist. Ein bestehen auf den Artikel zu dem vereinbarten Preis wäre also rechtens und auch klagbar.

Es stellt sich nur die Frage ob es sich auch lohnt zu klagen wenn der Verkäufer nicht liefern will besonders wenn er das Geld auch noch zurücksendet, denn so einfach ist hier eine Klage auch nicht denn auch der Verkäufer hat noch einen gewissen Schutz. Wenn deutlich erkennbar ist das der angegebene Preis nicht dem tatsächlichen Wert der Ware entspricht ohne nach zu fragen warum dieser Artikel so billig ist und er dir nachdem er den Irrtum erkannt hat auch noch das Angebot eines passenden Preises gemacht hat und damit vom Kaufvertrag noch nicht zurückgetreten ist, kann das Gericht zu deinen Ungunsten entscheiden und außer Spesen hast du nichts außer einer neuen Erfahrung.
So gesehen würde ich den Kauf abhaken, freuen das ich das Geld wieder habe und warten bis sich wieder eine Kaufgelegenheit ergibt.
 
hat sich erübrigt
 
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Habe über eine Kleinanzeigen Plattform etwas gekauft. Ich und der Verkäufer waren uns über den Kaufpreis einig. Ich habe Überwiesen und er meinte er schickt es dann Anfang nächster Woche. Plötzlich schrieb er er habe recherchiert und das Teil ist viel mehr Wert als ich bezahlt habe, er schicke mir (ungefragt) das Geld zurück und ich könnte, wie er meinte, doch noch ein, wie er sagt: faires Angebot machen. Ich sagte, dass ich damit nicht einverstanden bin und auf die Ware bestehe. Wie würdet ihr vorgehen und wie schätzt ihr die SItuation rechtlich ein. Danke
bro fragst du hier in einem Tontechnikerforum ernsthaft nach Rechtsberatung, das fällt jawohl nicht unter Musikrecht sondern normales Kauf-Vertragsrecht? Ansonsten das was Hans Martin sagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich gesehen kann ein Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten wenn er sich im Preis geirrt hat. Das trifft aber nicht zu wenn er später feststellt das die Ware mehr wert ist. Ein bestehen auf den Artikel zu dem vereinbarten Preis wäre also rechtens und auch klagbar.

Es stellt sich nur die Frage ob es sich auch lohnt zu klagen wenn der Verkäufer nicht liefern will besonders wenn er das Geld auch noch zurücksendet, denn so einfach ist hier eine Klage auch nicht denn auch der Verkäufer hat noch einen gewissen Schutz. Wenn deutlich erkennbar ist das der angegebene Preis nicht dem tatsächlichen Wert der Ware entspricht ohne nach zu fragen warum dieser Artikel so billig ist und er dir nachdem er den Irrtum erkannt hat auch noch das Angebot eines passenden Preises gemacht hat und damit vom Kaufvertrag noch nicht zurückgetreten ist, kann das Gericht zu deinen Ungunsten entscheiden und außer Spesen hast du nichts außer einer neuen Erfahrung.
So gesehen würde ich den Kauf abhaken, freuen das ich das Geld wieder habe und warten bis sich wieder eine Kaufgelegenheit ergibt.

WENN überhaupt, kann der VK seine Willenserklärung wegen Irrtums ANFECHTEN, nicht zurücktreten.
 
Um welche Ware ging's denn eigentlich? Frage für einen Freund ...
 
ich würde nix unternehmen.
das wäre m.E.n. nur verplemperte zeit...
 
Ich würde von Ebay Kleinanzeige komplett die Finger lassen. Wenn er das Geld zurück überwiesen hat, dann ist doch schon ein richtig guter Deal. Andere Geschichten aus dem Internet sind viel düsterer. Es gibt so viele Betrugsberichte.
100 %ige Zustimmung!!!!!
 
Habe über eine Kleinanzeigen Plattform etwas gekauft. Ich und der Verkäufer waren uns über den Kaufpreis einig. Ich habe Überwiesen und er meinte er schickt es dann Anfang nächster Woche. Plötzlich schrieb er er habe recherchiert und das Teil ist viel mehr Wert als ich bezahlt habe, er schicke mir (ungefragt) das Geld zurück und ich könnte, wie er meinte, doch noch ein, wie er sagt: faires Angebot machen. Ich sagte, dass ich damit nicht einverstanden bin und auf die Ware bestehe. Wie würdet ihr vorgehen und wie schätzt ihr die SItuation rechtlich ein. Danke
Das Angebot muss unfassbar gut gewesen, der Betrag ziemlich niedrig genug und die Unwissenheit des Verkäufers hoch, dass du das Risiko eingegangen bist das Geld zu überweisen.

Ich bin hier auf der Seite des Verkäufers. Vermutlich hat ihn ein anderer Interessent aufgeklärt und ihm mehr geboten.

An deiner Stelle würde ich nichts unternehmen. Das Schnäppchen ist im Prozess aufgeflogen, auch wenn das Recht auf deiner Seite ist.
 
100 %ige Zustimmung!!!!!
Vor allem da kleinanzeigen.de nichts mehr mit ebay zu tun hat. Es gibt ja nicht einmal die Sicherheit über paypal wenn man nicht höllisch aufpasst. Gerade über paypal Tricksereien hat es hier Leute erwischt.
 
Freuen dass Du nicht abgezogen wurdest und woanders weiter nach Schnäppchen suchen. Pro Tip: Auf Überweisung als Zahlungsmittel komplett verzichten auf Kleinanzeigen-Plattformen. Dabei ist das Betrugs-Risiko sehr hoch. Lieber was mit Käuferschutz. Paypal (offiziell, nicht "Für Freunde"!!) oder eingebaute Zahlungsdienste der Plattformbetreiber.
 
Um wie viel Kohle geht's denn?
 
Aufgrund der geschilderten Tasachen, die ich nicht überprüfen kann, ist imho auf der Basis des ursprünglichen Preises ein Kaufvertrag geschlossen worden. D.h. grundsätzlich müsste der VK die Ware zum vereinbarten Kaufpreis überlassen. Da wir aber im Internet alle spinnen, wäre die realistische Empfehlung, es dabei zu belassen.
Schätze ich exakt auch so ein. Letztlich ist ja kein Schaden entstanden sondern ´lediglich´ ein (vermeintlicher) Schnapper entgangen.

@FilliMathers

Um welches Produkt es geht, wäre schon ganz interessant... ;-)
 
Sei doch froh das du nicht geprellt wurdest. Da gibt es mMn. überhaupt nichts zu tun außer ggf. ein besseres Angebot zu machen, wenn man das Ding denn unbedingt haben will.
 
Naja wenn ich das Teil wo anders teurer kaufen muss ist mir schon ein Schaden entstanden. Und wenn die Messlatte ist: ich soll froh sein, dass ich nicht abgezogen wurde... Also ich empfinde mich schon ungerecht behandelt. Was ich noch sagen kann ist, dass ich ca die Hälfte des Neupreises bezahlt habe was ich für einen gebrauchten Artikel schon als fair empfinde...
 

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