KI-Grundsatzdiskussion

  • #2.361
Immerhin verweist er auf Suno....

Anhang anzeigen 163247
...was auch immer "eigener Feinschliff" sein soll, Vermutlich zweimalige Korrektur-Prompts

Wobei man ja sagt, man gibt die Rechte an Suno ab, wenn man dort etwas hochlädt.
Das klingt erstmal interessant, wie das juristisch bewertet würde.
Ist ja nicht nur 1 Cover.
Wo kein Kläger, da kein Richter :-)
 
  • #2.362
Cover sind aber etwas anderes als Bearbeitungen bzw. Remixes. Und werden auch rechtlich anders behandelt, soweit ich weiß.
Aber ein Cover ist doch auch, wenn eine Band etwas im eigenen Stil nach macht. Ich meine man kann sich ja viel Mühe geben wie das Original zu klingen, aber wenn man nur Gitarre, Bass und Schlagzeug hat und die Fiedel fehlt ist es doch noch ein Cover oder?
 
  • #2.363
Wobei man ja sagt, man gibt die Rechte an Suno ab, wenn man dort etwas hochlädt.
Genau, deshalb dürfte es gar nicht so weit kommen, dass es etwas zum hochladen gibt.

@Schludi Das ist eindeutig zu kurz gedacht, denn es ist ja nicht nur so, dass es jetzt nen Song mehr gibt. Wenn du deinen Lieblingssong hochlädst und daraus Varianten erstellst, hast du im Nu ein Album oder eben beliebig viele Alben mit Songs, sich sich anhören wie Künstler X. In Zukunft wird es dann unmöglich sein aus den zahlreichen Fake "Onkelz"-Alben die Originalen herauszuhören und spätestens dann werden die sich daran stören. Und selbst wenn es die nicht stören würde, das Label stört es mit Sicherheit. Die sind dann nämlich genauso überflüssig.

Wo kein Kläger, da kein Richter
Soll das die Zukunft sein? Zurück in den wilden Westen?
 
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  • #2.364
Wo kein Kläger, da kein Richter :-)
Ja klar, das werden auch wohl die wenigsten tun. Wobei es laut Gema so automatisierte Verfahren geben soll, die sowas erkennen können sollen.
Ich sehe es auch ähnlich. Wenn der Urheber dafür Kohle sieht, ist es doch okay. Wobei selber sowas raushauen wäre mir zu riskant und finde das auch nicht gut.
Anders verhält es sich (rechtlich auch?), wenn du das mit der Gitarre oder der Band "live" coverst und hochlädst.
 
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  • #2.365
Genau, deshalb dürfte es gar nicht so weit kommen, dass es etwas zum hochladen gibt.

@Schludi Das ist eindeutig zu kurz gedacht, denn es ist ja nicht nur so, dass es jetzt nen Song mehr gibt. Wenn du deinen Lieblingssong hochlädst und daraus Varianten erstellst, hast du im Nu ein Album oder eben beliebig viele Alben mit Songs, sich sich anhören wie Künstler X. In Zukunft wird es dann unmöglich sein aus den zahlreichen Fake "Onkelz"-Alben die Originalen herauszuhören und spätestens dann werden die sich daran stören. Und selbst wenn es die nicht stören würde, das Label stört es mit Sicherheit. Die sind dann nämlich genauso überflüssig.


Soll das die Zukunft sein? Zurück in den wilden Westen?
Kommt halt drauf an, wenn sie dann 1000x mehr Einnahmen haben weil die zahlreichen Fake-Onkelz-Cover über YouTube monetarisiert werden kann das den Kevin schon den Lambo kosten wenn sie es verbieten :D ... Sie bleiben ja die Rechteinhaber.
 
  • #2.366
Ja klar, das werden auch wohl die wenigsten tun. Wobei es laut Gema so automatisierte Verfahren geben soll, die sowas erkennen können sollen.
Ich sehe es auch ähnlich. Wenn der Urheber dafür Kohle sieht, ist es doch okay. Wobei selber sowas raushauen wäre mir zu riskant und finde das auch nicht gut.
Anders verhält es sich (rechtlich auch?), wenn du das mit der Gitarre oder der Band "live" coverst und hochlädst.
Ja bei YouTube kommt dann immer so was (aus meinem Kanal):
1768396998400.png

Die Einnahmen werden also gesplittet.

Oder es passiert folgendes:
1768396709328.png

Das war "ungeeignet", weil ich 3-4 Sekunden von "Atemlos" eingeblendet hatte :D

Das hier gibts auch:
1768397186787.png


Man muss dazu sagen, dass das nichts mit einem Copyright-Strike zu tun hat, weil das alles in die richtigen Kategorien automatisch einsortiert wurde.
 
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  • #2.368
Ich finde ein Urheber sollte entscheiden dürfen, ob er das Geld nimmt oder die Coverversion verbieten lässt.
Das kann er ja. Geht sogar über YouTube. Man hat auf der Startseite eine Übersicht, welche anderen YouTuber Videos/Content von einem verwenden und kann dann sagen, dass diese gelöscht werden sollen. Das geht auch ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten :-) .

Wenn ein YouTuber exorbitant großen Erfolg mit einer Cover-Version auf YouTube hat, die der Algorithmus nicht erkennen sollte (was ja eigentlich nicht geht ), wird der Rechteinhaber früher oder später ehe darauf aufmerksam.
 
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  • #2.369
YouTube monetarisiert werden kann das den Kevin schon den Lambo kosten wenn sie es verbieten :D ... Sie bleiben ja die Rechteinhaber.
Solange das Cover ein Cover bleibt bleiben sie Rechteinhaber aber es geht ja auch immer mehr dazu hin, dass die Leute rotzfrech einen Bandnamen nehmen und dann "Inspired-by" Songs erstellen. Gerade erst vor kurzem so einen Heini gesehen. Hab auch erst gedacht Within Tempation hätten einen neuen Song raus gebracht. Da ist die Band nur noch kreativer Ursprung und der Bandname hält als Marketingmagnet her und das sehr erfolgreich! Mirrorversemusic nennt sich der Typ und schreibt dann noch Kackfrech:
"This song was created using artificial intelligence and original composition, inspired by the atmosphere of Within Temptation's 'What About Us'. It is not a cover and does not replicate the original music or lyrics. All rights to the composition and lyrics belong to the original author of this channel."

So, jetzt skaliere diese Entwicklung mal hoch erzähle noch mal was von dem Kevin sein Lambo. :smil451c7211b9e19:
 
  • #2.370
Soll das die Zukunft sein? Zurück in den wilden Westen?
Naja, es gibt Leute, die andere anzeigen, weil sie beim Parken nicht 5 Meter zu einer Kreuzung eingehalten haben. Das meine ich mit "Wo kein Kläger, da kein Richter". In dem Sinne: Der Kläger ist Nutznießer der Cover-Version da er die Monetarisierung erhält.
 
  • #2.371
Man muss dazu sagen, dass das nichts mit einem Copyright-Strike zu tun hat, weil das alles in die richtigen Kategorien automatisch einsortiert wurde.
Ich meine die Gema (oder war es der Distributor....?) hat irgendwelche digitalen Verfahren, die erkennen, wenn etwas "gecovert" wird. Weiß nur nicht mehr genau, wo ich das gelesen habe. Da muss also, wenn das so funktioniert, garnicht von einem Menschen daraufhingewiesen werden.
Habe aber selbst keine Ahnung
 
  • #2.372
Solange das Cover ein Cover bleibt bleiben sie Rechteinhaber aber es geht ja auch immer mehr dazu hin, dass die Leute rotzfrech einen Bandnamen nehmen und dann "Inspired-by" Songs erstellen. Gerade erst vor kurzem so einen Heini gesehen. Hab auch erst gedacht Within Tempation hätten einen neuen Song raus gebracht. Da ist die Band nur noch kreativer Ursprung und der Bandname hält als Marketingmagnet her und das sehr erfolgreich! Mirrorversemusic nennt sich der Typ und schreibt dann noch Kackfrech:
"This song was created using artificial intelligence and original composition, inspired by the atmosphere of Within Temptation's 'What About Us'. It is not a cover and does not replicate the original music or lyrics. All rights to the composition and lyrics belong to the original author of this channel."

So, jetzt skaliere diese Entwicklung mal hoch erzähle noch mal was von dem Kevin sein Lambo. :smil451c7211b9e19:
Wenn er das auf YouTube veröffentlich hat, erkennt ja meistens (nicht immer) der Algorithmus, dass es ein Cover des Songs ist. Da wird er sich nicht gegen wehren können, dass das Geld an "Within Temptation" geht :D ...
Wenn er großen Erfolg hat (was vermutlich auf den Bandnamen zurück geht), wird er vor dem Rechteinhaber nicht abstreiten können, dass das ein Cover des Songs ist und der Rechteinhaber (oder seine Social-Media-Truppe) sieht das auf der Hauptseite von YouTube und darf entscheiden ob sie das Geld nimmt oder das Video löschen möchte.

In der Regel ist das schon gut durchdacht und er kann auch nur Erfolg damit haben, wenn der YT-Algorithmus das richtig kategorisiert hat. Ansonsten wird er bei Suchen gar nicht gefunden oder seine Thumbnails/Impressions werden nach der Lit-Woche auf 0 zurück gefahren.

Er kann natürlich Einspruch einlegen, wenn es seiner Meinung nach eine eigene Schöpfung ist, aber "Within Temptation" kann das ablehnen. Es gibt aber auch Leute, die eine Umsatzbeteiligung machen sollen, weil vor ihnen jmd. seine eigene "O Tannenbaum"-Version mit Content ID geschützt hat :D ... Die haben dann meistens gewonnen solange der Rechteinhaber (der er ja eigentlich nicht ist) Recht hat. Darüber hat auch schon Davie504 und Ola Englund nen Video gemacht, wo sie sich aufregen.
 
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  • #2.373
Naja, es gibt Leute, die andere anzeigen, weil sie nicht 5 Meter zu einem Halteverbotsschild eingehalten haben. Das meine ich mit "Wo kein Kläger, da kein Richter". In dem Sinne: Der Kläger ist Nutznießer der Cover-Version da er die Monetarisierung erhält.
Der Anzeigenhauptmeister? Er wurde wohl erstinstanzlich wegen Volksverhetzung zu Geld- und Arbeitsstunden verurteilt, außerdem hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Waffengesetz (mit einer Spielzeugpistole) und der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften ermittelt und er ist wohl als Bücherdieb von Boblitz identifiziert worden. :tears-of-joy: :tears-of-joy: :tears-of-joy:
 
  • #2.374
Wenn er das auf YouTube veröffentlich hat, erkennt ja meistens (nicht immer) der Algorithmus, dass es ein Cover des Songs ist. Da wird er sich nicht gegen wehren können, dass das Geld an "Within Temptation" geht :D ...
Wenn er großen Erfolg hat (was vermutlich auf den Bandnamen zurück geht), wird er vor dem Rechteinhaber nicht abstreiten können, dass das ein Cover des Songs ist und der Rechteinhaber (oder seine Social-Media-Truppe) sieht das auf der Hauptseite von YouTube und darf entscheiden ob sie das Geld nimmt oder das Video löschen möchte.

In der Regel ist das schon gut durchdacht und er kann auch nur Erfolg damit haben, wenn der YT-Algorithmus das richtig kategorisiert hat. Ansonsten wird er bei Suchen gar nicht gefunden oder seine Thumbnails/Impressions werden nach der Lit-Woche auf 0 zurück gefahren.

Er kann natürlich Einspruch einlegen, wenn es seiner Meinung nach eine eigene Schöpfung ist, aber "Within Temptation" kann das ablehnen.
Noch mal: Das sind eben KEINE Coversongs. Der Originalsong diente als Basis. Der Text ist ein anderer, die Melodien sind mehr oder weniger anders und so was wird eben nicht als Cover erkannt und auch rechtlich ist das kein Cover mehr. Die Band bekommt dafür nichts! Alle Gewinne, die so ein Kanal erwirtschaftet bleiben beim Kanal.
 
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  • #2.375
dass es ein Cover des Songs ist. Da wird er sich nicht gegen wehren können, dass das Geld an "Within Temptation" geht :D ...

Wenn ich das richtig sehe, ist das eher "im Stil von" und eventuell zu weit weg von einer Coverversion.

Das sind Dinge, die bis vor kurzem irre viel Arbeit und Know how bedeutet hätten. Und der originale Künstler ist man ja dennoch nicht. Insofern hat das bisher kaum einer gemacht. Und verstösst ja auch gegen die ´Künstlerehre´.

"insperiert von " und dann wahlweise Beatles, Nirvana oder xyz einsetzen.

Da wird noch etwas auf uns zu kommen ...
 
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  • #2.376
Wenn ich das richtig sehe, ist das eher "im Stil von" und eventuell zu weit weg von einer Coverversion.

Das sind Dinge, die bis vor kurzem irre viel Arbeit und Know how bedeutet hätten. Und der originale Künstler ist man ja dennoch nicht. Insofern hat das bisher kaum einer gemacht. Und verstösst ja auch gegen die ´Künstlerehre´.

"insperiert von " und dann wahlweise Beatles, Nirvana oder xyz einsetzen.

Da wird noch etwas auf uns zu kommen ...
War das nicht im Urheberrechtsgesetz als Pastiche geregelt?


Ich hab da natürlich meine eigene Interpretation, die Experten sind da @muffy und @Entone :-). Trotzdem wird es keinen interessieren, wenn kein Schaden entsteht.
 
  • #2.377
@moon-dog Genau!
 
  • #2.379
War das nicht im Urheberrechtsgesetz als Pastiche geregelt?
Nein, ich kann deinen Gedanken aber nachvollziehen. Ein Pastiche imitiert bewusst erkennbare Merkmale eines Originals, damit der Bezug erkennbar ist, oft als Hommage oder Parodie. Eine über Suno generierte Songvariante ist kein Pastiche, weil sie nur vom Stil inspiriert ist – Instrumente, Stimme und Atmosphäre ähneln, aber keine Melodie, Texte oder Struktur des Originals übernommen werden.
 
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  • #2.380
wenn kein Schaden entsteht.

Der kann manchmal schwer zu beziffern, aber dennoch groß sein. Z.B. indem Hörer durch diese "inspiriert durch" Musik den ganzen Stil des Originals irgendwann nicht mehr hören können. Also eine schnelle Übersättigung, die juristisch vermutlich nicht greifbar ist für den Originalkünstler.
 
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