Wenn er das auf YouTube veröffentlich hat, erkennt ja meistens (nicht immer) der Algorithmus, dass es ein Cover des Songs ist. Da wird er sich nicht gegen wehren können, dass das Geld an "Within Temptation" geht

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Wenn er großen Erfolg hat (was vermutlich auf den Bandnamen zurück geht), wird er vor dem Rechteinhaber nicht abstreiten können, dass das ein Cover des Songs ist und der Rechteinhaber (oder seine Social-Media-Truppe) sieht das auf der Hauptseite von YouTube und darf entscheiden ob sie das Geld nimmt oder das Video löschen möchte.
In der Regel ist das schon gut durchdacht und er kann auch nur Erfolg damit haben, wenn der YT-Algorithmus das richtig kategorisiert hat. Ansonsten wird er bei Suchen gar nicht gefunden oder seine Thumbnails/Impressions werden nach der Lit-Woche auf 0 zurück gefahren.
Er kann natürlich Einspruch einlegen, wenn es seiner Meinung nach eine eigene Schöpfung ist, aber "Within Temptation" kann das ablehnen.