"Wenn Du Einnahmen erzielst (auch ohne Gewinn) ist es genauso eine Nebentätigkeit...."
@gslam: stimmt nicht ganz (z.B. Künstlerische Tätigkeit bis 1500.- Euro muß bei einem Arbeitgeber der öffentlichen Hand weder gemeldet noch genehmigt werden, manches muß auch nur angezeigt werden)...
es geht aber eben nicht um Einnahmen in dem Fall, sondern alleine darum, welchen zeitlichen Anteil die Nebentätigkeit beansprucht (ggf. noch darum, in welcher Höhe ev. Einnahmen da sind, die dem $3 LNTVO zuzurechnen sind).
Aber das ist eine ganz andere Geschichte (sollten wir an der Stelle nicht vertiefen).
@kickback: ja, das "Gründen" vielleicht schon, aber wenn Du das PDF des Thread-Starters liest ... da steckt anscheinend mehr dahinter.
Tom