Ist Ableton Live lite verkaufen legal?

Divine

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Hallo zusammen,

Ist das kaufen oder verkaufen der lite version legal?
hat einer ne ahnung?

Gruß


Edit: sorry, falscher thread
 
hey,

wieso sollte das illegal sein?
das war doch bei einem gerät dabei, was du bezahlt hast.

es ist doch auch nich illegal, den koffer einer [g=422]gitarre[/g] zu verkaufen, der im preis mitinbegriffen war.

wenn du eine unregistriert version verkaufst, kann der käufe mit dem registrier code, der auf der verpackung der [g=420]cd[/g] ist, sein ableton starten.

das ist es definitiv legal.
 
Ach... da gibts sicher wieder irgendeinen Paragraphen, warum das nicht geht...
 
@jote

BEGRÜNDUNG???
 
mann, mann, mann...soll ich es schreien?


ES IST DEFINITIV LEEEGAHAL!!!!!!!

GIB MIR EIN L!

GIB MIR EIN E!

GIB MIR EIN G!

GIB MIR EIN A!

GIB MIR EIN L!


ALLE ZUSAMMEN:




LEGAL!!!!!





;)
 
Ich frage nur weil mir jemand unterstellt ich würde betrügen weil ich es bei ebay anbiete... es ist die 5.2er version mit authorization card (natürlich unregistriert!) und diese soll wohl freeware sein und nicht upgradebar sein...
Auf der Card steht aber:Upgrade to the full version of live.. dann steht eben vermerkt was man dann für uneingeschränkte möglichkeiten hat und die serial nummer...

Also ich wüßte auch nicht was daran illegal sein soll
 
na logisch ist es legal. ich nehme mal an, dass das ableton lite produkt mit irgendeiner hardware im bundle war??? dann ist es doch legal erworben und darf demzufolge auch ganz rechtmäßig verkauft werden. es gibt auch leute die solche "lite-software" gerne in vollversionen umwandeln. völlig legal das! in manchen fällen kann das mitunter auch wirklich mal zum echten schnäppchen werden. was den freeware-aspekt anbelangt: also das erklärt sich von selbst. du hast doch eine authorizationcard mit dabei und kannst nur mit dieser authorization "upgraden". das soll mir mal einer vormachen wie er das mit der freeware hinkriegt ;-) als betrüger musste dich nicht fühlen...ganz sicher nicht..oder sogar ganz im gegenteil!
mfg
hf
 
@ divine: *g, ich habe letztens auch die live liet 4 vertickert und bekam von jemandem das gleiche an den Kopf geworfen, konnte ihn schlussendlich aber doch vom Gegenteil überzeugen (nämlich das es keine Freeware ist, was er nach einem Besuch auf der HP denn auch reumütig zugeben musste)

Weiterverkaufen, tja, das liegt inner Grauzone, wenn es nicht sogar verboten ist. Man lese sich nureinmal die Bestimmungen (beim Registrieren) durch, nicht allzuselten wird dort erwähnt, das "resaling" nicht erlaubt ist. Nur das du irgendetwas kaufst, berechtigt dich in manchen Fällen noch lange nicht dazu, es auch weiter verkaufen zu dürfen (speziell was Software aus solchen "Bundles" angeht)...

;)
 
Divine schrieb:
@jote

BEGRÜNDUNG???

Wo steht explizit das man es nicht darf? Ich habe eine Lite Version erworben von jemanden der sie nicht haben wollte. Ich konnte mich problemlos registrieren lassen und upgraden. Also, wo sind die Probleme?

Ableton sieht das meiner Meinung nach auch nicht so streng, da die Lite Version ja wohl eher eine Promotion Sache ist, um die Leute zum upgraden zu bewegen.

Aber wer es besser weiß, bitte schön..... :)
 
mir ist es auch absolut unverständlich, dass man mit einer in einem "bundle" beigelegten software nicht umgehen darf wie mit seinem eigentum. erworben heisst doch, dass man dafür bezahlt hat und demzufolge auch das recht hat das bezahlte produkt zu veräussern? manchmal ist das auch noch wirklich richtig kompliziert. da soll noch einer die welt verstehen ;-)
 
Es geht nicht darum das ich es besser weiss, sondern darum, das ich erst kürzlich in einem Software-Lizenz-Agreement einer Software aus einem Bundle genau diesen Punkt gelesen habe.
 
wenn es natürlich einschränkungen der herstellers solcher art gibt, wie alex-reed es beschreibt....tja...dann sieht es natürlich ganz anders aus. ;-)
wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass ein "software-hersteller" gegen den verkauf von seinen "lite" produkten etwas unternehmen wird. ich denke, dass sie immer damit spekulieren, dadurch einen neuen kunden für das "voll"produkt zu rekrutieren. woher die leichte version stammt kann dann eigentlich egal sein...schätze ich mal einfach so ;-) veilleicht weiss ein anderer dazu mehr
mfg
hf
 
Hey! Ich denke du darfst es weiterverkaufen, aber nur mit dem Gerät. Vielleicht ist es so wie bei meiner Grafikkarte die ich mir mal geholt habe. Da waren 3 Spiele dabei. Auf den Cds stand drauf, dass es verboten ist die Spiele weiterzuverkaufen ;)

Kann ja sein, dass es bei Ableton bischen anders ist, aber ich würde da etwas vorsichtig sein.


Gruß Fritz
 
Hallo,
rechtlich:
Bundle = Paket != einzelne Komponenten

heißt: Du kaufst es ganz, du darfst es ganz verkaufen! Jedoch ist es nicht legitim, dir die (teilweise drastisch vergünstigte) Software rauszunehmen und seperat zu verkaufen.

Ich weiß nicht, ob das Gesetzeslage ist oder einfach nur "common standard" in den EULAs ist.

Im generell geht das also nicht. Daher die "Anklage" des Betruges.


MfG,
flying_eagle
 
Und selbst bei Software, die nicht Teil von nem Bundle ist, gibts oft solche Einschränkungen. Spectrasonics-Produkte (Atmosphere, Stylus etc.) dürfen nicht weiterverkauft werden.
 
Ich habe Ableton lite 4.x mit der Maudio Delte 1010 LT bekommen.
Habe jetzt aber Kostenlos auf eine 6 lite ubdaten können.
Ich finde das ist ein guter Service.
Verkaufen geht glaube ich nicht. Nicht wegen der Eula.
Also verkaufen tue ich sie nicht da währe ich doof denn wenn ich da mal auf eine Pro Variante wächseln möchte kann ich sie günstiger haben.
 
Die Lite Version kann einzeln gekauft und verkauft werden...
Die Einzigen, die sowas nicht dürfen, sind diejenigen, die direkt mit Software-Hersteller den OEM-Vertrag eingegangen sind...
Z.B. M-Audio usw...
Rein rechtlich dürfte sogar der Musikalienhändler die Software einzeln verkaufen, wenn er darauf hinweist, daß es sich um eine (eventuell eingeschränkte) OEM Version handelt.
Auch wenn auf den CDs machmal sowas draufsteht... Nach Deutschem Recht ist das also OK. Also keine Panik und macht Euch da mal nicht zuviele Gedanken.
Hier noch was für alle Zweifler:Urteil Microsoft/OEM
 

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