Interessanter Artikel zum Gema vs. OpenAI Urteil

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Interessant der Satz der Richterin, dass die Betreiber, hochintelligent wie sie seinen, den Rechtsbruch hätten erkennen müssen. :jawohl:
 
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Die Richterin hat bestimmt die KI gefragt.
 
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Ansich findet ja das Verwenden und Abspeichern in dem menschlichen Gehirn bereits statt. Der Unterschied zur KI ist nur, dass es individuell und nicht reproduzierbar ist und daher nicht als Vervielfältigung gilt.
Ich denke die KI-Betreiber werden daher irgendwann eine Lücke finden, wie sie das rechtlich umsetzen können. Vielleicht mit einer Schnittstelle zum realen Raum, der die Eindrücke verschlüsselt und somit nicht reproduzierbar in seine Datenbank aufnimmt.
 
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Barbara Salesch hätte zum Wohle des Volkes gehandelt !
 
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