Instrumentalmusik verkaufen? Rechte?

Arves

Arves

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Hallo,
mich würde interessieren, unter welchen Umständen ich im Internet meine Kompositionen an Künstler verkaufen darf. Genre ist HipHop/RnB/Soul/Reggae. Habe mehrere Seiten gefunden wo Produzenten dies tun (zb. www.noyd.net) und würde gerne wissen, ob ich dafür extra ein Gewerbe anmelden muss?!

Weiß da jemand bescheid?
Lg
Arves
 
Bitte um hilfe...:-(
 
Hallo Arves,

- Da das ein freier Markt ist, ohne staatliche Regulierungen, darfst Du prinzipiell an Konditionen bzw. "Umständen" aushandeln was Du willst. Nachfrage und Angebot bestimmen den Preis. Die Konditionen dürfen alles beinhalten, was nicht gesetzeswidrig/strafbar ist. (Du darfst keinen Song im Austausch für 2 kg Kokain verkaufen, oder sowas... das sollte klar sein)

- Du brauchst eine Steuernummer, wenn Du regelmäßig als Verkäufer einer 'Dienstleistung' tätig bist. Damit bist Du FREIBERUFLER, bzw. nebenberuflicher Freiberufler. Da Du nicht im Kerngeschäft eine WARE verkaufst, sondern eine gestalterische Tätigkeit/Beratung/Dienstleistung ausübst, brauchst Du dafür meines Wissens nach keinen Gewerbeschein. (Zumindest in Berlin nicht. Sobald Du CDs verkaufen willst, sieht die Sache schon anders aus. Es sei denn, Du kannst Dein Finanzamt auch DANN noch davon überzeugen, dass deine GESTALTERISCHE Tätigkeit absolut im Vordergrund steht. Letzendlich hängt vieles von der Einschätzung des Finanzamtes ab. Die sind aber freundlicher und kooperativer, als ich immer dachte bzw. aus Gerüchten gehört hatte.)

=> Führ mal ein Telefonat mit Deinem zuständigen Finanzamt. Für eine Steuernummer muss man üblicherweise nur eine DinA4 Seite ausfüllen. Sehr simpel. Habe auch eine Steuernummer.

Vorteil ist: Wenn Du Ausgaben für Deine geschäftliche Tätigkeit hast, kannst Du die von der Steuer absetzen. Die genauen Details dazu kann Dir aber Dein Finanzamt besser erklären.

Somit Hilfe geschaffen?

Grüße
Nils
 
Vielen vielen Dank für diesen Informationsberg :) ich verkaufe keine CD´s lediglich "Instant Downloads" zu Mp3-Instrumentals! Das ist alles, weisst du wie das da is? Werde auf jeden fall mal dort anrufen!
 
Jo, bitte.

Was sind denn das für Musikstücke, (alle von Dir geschrieben?), und wer kauft solche "Instant Downloads" Deiner Instrumentale?

Lg
Nils
 
Also ich mache HipHop Beats, alles eingespielt, sprich alles 100% Eigenkomposition!! Käufer sind demnach dann Rapper und Sänger/innen die Instrumentals brauchen für Demos, Untergrundalben etc...
Arves
 
Und das KAUFT jemand, ohne damit Erfolge zu haben? Interessant. Na dann Glückwunsch zu dem Geschäft, wenn diese Beats "gehen"!

Einfach mal mit dem Finanzamt sprechen. Und erzähl denen am besten auch, wieviel Umsatz pro Monat Du damit ca. machst. Ggfls. sagen die Dir "Ach komm, lass sein. Lassen wir als Liebhaberei durchgehen" oder sowas. - ODER die schicken Dir gleich das Formular für die Reichensteuer mit! ;)

Frag die einfach mal, was die dazu denken.
 
Glaub mir, die kaufen das :)
Und glaub mir zweitens, dass die sogar gut zahlen!
 
Hast'e mal so einen "Beat" zum hören? - Oder einen Ausschnitt? Bin ja gespannt, was die Leute so kaufen. - ...Keine Angst, ich mach auch kein HipHop-Album draus :D

(Musst Du nicht schicken, wenn Du nicht willst. Aber würde mich interessieren)
 
Wenn die Homepage online is kannste dir 100erte anhörn!
 
Stell ich mir jetz nur noch die Frage, ob das n Problem mit der [g=119]Gema[/g] oder so geben kann?! Bin da kein Mitglied.Wie is das wenn ich Rechte verkaufen will, für die ich garkeine Papiere oder Belege hab? Bin halt nur urheber!
LG
 
Die [g=119]Gema[/g] schützt keine Rechte! Bitte, so drucke doch endlich jemand T-Shirts mit diesem Satz drauf und verteile sie an alle Musiker!!!

Deine Musik, sprich Deine Urheberrechte sind automatisch gesetzlich geschützt, sobald das Werk sichbar oder hörbar gemacht wurde! Sogar Improvisationen sind geschützt, wenn Du sie hörbar und/oder sichtbar machst! Guckst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/

Und zur allgemeinen Info über die Ge.m.a. guckst Du hier: Nilssternel - Erläuterung zur Arbeit der Gema

Ein Problem gibt es nur, wenn Du dieses Recht vor Gericht oder so beweisen willst. Und dazu guckst du am besten mal hier (Thread von EarlGrey)
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Die Praxis, die ich kenne, sagt mir, dass es normalerweise nur zwei Arten von "Musik-Klauern" gibt. Und beide sind selten, nebenbei bemerkt:
1) Jemand klaut Deine Musik und floppt damit. Dann kann es Dir egal sein.
2) Jemand klaut Deine Musik und geht damit hoch in die Charts/verdient viel Geld. Dann kann man - üblicher weise - als "der echte" Urheber durch eine ganze Reihe von Indizien beweisen, dass man diese Musik gemacht hat.

Beides kommt allerdings wirklich selten vor! Denn ein normaler, erfolgsorientierter Musikkaufmann (Plattenfirma etc.) wird immer versuchen mit dem Urheber kontakt aufnehmen. Grund, ganz einfach: Man wäre ja schön blöd, wenn man als Goldverkäufer eine Goldgrube entdeckt und dann nur einen kleinen Klumpen klaut. - Ein richtiger Goldverkäufer tritt sofort an den Grubenbesitzer ran und sagt "Hey, Du kannst Gold machen? Super, ich kann es verkaufen! Wieviel Gold hast Du noch rumliegen? Komm, wir machen gemeinsame Sache!"

Alles andere wäre dumm und kurzsichtig.

Wichtig ist allerdings, dass Du Deine Musik (Files/CDs) auch gut beschriftest! WENN Dich jemand sucht, soll er Dich auch finden. - Scheisse ist natürlich, wenn jemand gerne Deine Musik haben will, (weil er sie gehört hat), aber keinen Kontakt zu Dir aufbauen kann, weil die Datei nur "musik_beat_01_01_2007" heisst oder so!

Hier im Forum gibt es eine Geschichte, wo jemand einen Song geschrieben hat, den dann - ohne seine direkte Zustimmung(?) - die Ärzte veröffentlicht haben. Ich kenne die genaue Story nicht, aber ich schätze Die Ärzte als SO klug ein, dass sie so einen Scheiss nicht machen würden, wenn sie den Urheber vor der Veröffentlichung gefunden hätten. Ich vermute, dass es in dem Fall so gelaufen ist: Ärzte hören Song, finden ihn gut, finden den Urheber nicht heraus und sagen sich dann "sch... drauf. Wir veröffentlichen und dann schau'n wir mal, wer sich meldet". - Der Urheber hat den Song übrigens jetzt nachträglich bei der Ge.m.a. angemeldet und bekommt nun sein Geld! Dabei ist, weil er das relativ spät gemacht hat einiges verloren gegangen (die Ge.m.a. zahlt "nur" für das zurückliegende Geschäftsjahr nach, oder so ähnlich), aber nun ist selbst dort alles geklärt.

Also, jeder normale Kaufmann wird Deine Musik nicht klauen. Schwarze Schafe gibt es immer, aber es gibt auch noch ein Urheberrecht, in Deutschland ist die gesamte Rechtsprechung sehr urheberfreundlich und man findet i.d.R. einen Weg. Ich vermute, auch ohne den EarlGrey-Service. - Aber, dieser Service ist natürlich eine ziemlich sichere Variante, wenn es um "Beweise" geht!

Letztendlich muss mal wieder jeder selbst entscheiden, wie er den Laden wuppt. Die nötigen Infos hast Du jetzt zumindest. (Per Links)

Lg
Nils
 
Ja wunderbar, d.h. wenn ich jetz ein Instrumental an einen Sänger verkaufe kann ich dem ein eigen erstelltes papier aushändigen auf dem steht, dass er nun besitzer dieses stückes ist? oder wie könnt ich das machen, wenn die unbelegt nen beleg wollen?
 
Ja, das ist richtig. Du kannst denen ein Papier geben, wo drauf steht, dass sie jetzt Eigentümer des Stückes sind. Das ist so ähnlich, als wenn Du diese Musik/Rechte einer Plattenfirma (Aufnahme) bzw. einem Verlag (Komposition) übergibst.

Allerdings kannst Du in Deutschland nicht Dein komplettes Urheberrecht verkaufen (Stichwort: Persönlichkeitsrechte), sondern nur die Nutzungsrechte (das sind die Rechte an einem Werk, die man finanziell "auswerten" kann).

Beispielsweise hast Du als Urheber IMMER das Recht darauf, im Zusammenhang mit Deinem Werk genannt zu werden und Du darfst als Urheber auch IMMER Widerspruch gegen die Verwendung Deines Werkes in einem bestimmten Zusammenhang, der Dir aus künstlerischen oder persönlichen Gründen zuwider ist, erheben. Und dann gibt es noch drei weitere solcher Rechte, die Du (in Deutschland) NICHT für Geld verkaufen kannst. Die hab ich gerade vergessen. - Allerdings: Wenn Du auf diese Persönlichkeitsrechte keinen Wert legst, kannst Du natürlich drauf verzichten.

Also: Ja, gib denen einen Zettel/Vertrag, wo drauf steht, dass sie jetzt Eigentümer des Musikstückes sind. Das kannst Du problemlos machen. (Vorausgesetzt Du hast alle Rechte an dem Song und willst sie auch verkaufen.)

Grüße
Nils
 
Alle Rechte= keine Samples, kein Melodiendiebstahl...?
 
Du hast alle Rechte an einem Song, wenn Du ausschliesslich rechtlich geklärte (gekaufte) Samples / Bestandteile / Fragmente verwendest und der gesamte Inhalt (Zusammenstellung von [g=63]Harmonie[/g], Melodie, Rhythmus und Text) auf Deine geistige Schöpfung zurückzuführen ist.

Wenn Du im Musikalienhandel eine CD mit Samples kaufst, erwirbst Du dafür üblicherweise auch zeitgleich die Rechte zur musikalischen Weiterverwendung. Daher sind diese Sample-CDs relativ teuer.

Wenn Du bei Karstadt eine Robbie Williams-CD kaufst (oder eine Vinyl-Platte in einem Plattenladen) erwirbst Du daran üblicherweise NICHT die Rechte zur Weiterverwendung. Daher ist diese Musik vergleichsweise günstig.

Sind damit alle Unklarheiten beseitigt?

Grüße
Nils
 

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