impulse responses - wie sieht die rechtliche lage aus?

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meine frage ist recht kurz:
darf ich von hallgeräten oder plugins impulse responses anfertigen & diese kostenlos zum download anbieten?

man sieht ja recht häufig, dass dies gemacht wird, mir ist die rechtliche lage aber nicht so ganz klar. wie schaut es mit dem namensrecht aus? ich vermute da müsste man schon eher was beachten, oder? darf man schreiben "hier die IRs vom lexicon 480L"?
 
Moin,

also ich habe jetzt schon öfters IRs bekommen die normal beschriftet waren, aber um auf Nummer sicher zu gehen würde ich evtl. den Firmennamen ändern oder weglassen.


Ich denke wenn man schreibt "IR´s vom 480" oder "M7" o.ä. versteht jeder was gemeint ist.
 
danke für eure kommentare. da es einige seiten gibt die free-IRs anbieten, würde ich davon ausgehen, dass es legal ist. mich würde eine rechtssichere aussage dennoch interessieren, denn nur weil es einige machen, bedeutet das nicht, dass es legal ist.

Und vor allem hier:
http://www.samplicity.com/bricasti-m7-impulse-responses/
This library is completely FREE, to comply with the request from Bricasti that it is allowed to create impulse responses with the M7, as long as these IRs are not included in any commercial product.
das klingt für mich nicht wie ein generelles statement sondern mehr danach, als ob er von bricasti die erlaubnis bekommen hätte.
 
Ich denke auch, dass das legal ist. Es ist ja auch erlaubt, die Samples einer Drum-Machine anzubieten und teilweise verlinken Zeitschriften-Herausgeber auf Blogs mit solchen.
 
na ja.. dieses Statement heisst für mich aber auch, dass man die Bricasti-IR's nicht für kommerzielle Mixe verwenden darf... wie doof.

Hab mir diese gezogen und wollte sie eigentilich mal anchecken.. aber somit hat sich für mich die Sache erledigt.
 
Quatsch .. natürlich darfst du die Dinger für kommerzielle Mixe nutzen. Du darfst nur die IRs an sich nicht als kommerzielles Produkt anbieten. Bzw. ist das ein Request von Bricasti, an den sich samplicity freundlicherweise hält.

Wenn sie sich nicht dran halten würden, würde Bricasti VIELLEICHT klagen. Und wer dann Recht bekommt, würden Gerichte erstmal selbst rausfinden müssen, denn soweit ich weiß, gibt es hier keine klare Rechtslage.
 
gibt es hier keine klare Rechtslage
exakt das ist auch mein verständnis. der punkt ist halt dann, dass man das risiko einer klage/abmahnung eingeht *weil* es keine klare rechtslage gibt.
 
Nee.. der Satz heisst eindeutig, man darf die IR's für keinerlei kommerzielle Produkte verwenden. Kommerzielle Mixe sind hier nicht explizit ausgeschlossen bei diesem Statement. Und ein Mix der verkauft wird, ist nun mal juristisch gesehen ein kommerzielles Produkt.

Also ich bin da vorsichtig... obwohl es für Bricasti wohl schwierig wäre, überhaupt rauszuhören, dass es sich um IR's handelt und nicht um ein Originalgerät.
 
Das selbe steht in den Nutzungebesdingungen jeder Orchester-Library drin .. man darf die Musik, die man mit diesen Libraries macht, trotzdem kommerziell vermarkten.

Das bezieht sich definitiv nur darauf, daß du die Samples >an sich< nicht in deine eigenen kommerziellen "Tools" einbauen darfst.
Die Rede ist von "... IRs are not included in any commercial product.", nicht von "... IRs are not used in any commercial product."
 
Das selbe steht in den Nutzungebesdingungen jeder Orchester-Library drin .. man darf die Musik, die man mit diesen Libraries macht, trotzdem kommerziell vermarkten.

Nö.
In dem EULAs jeder Orchesterlibrary steht, man darf die Samples nicht im isolierten (!) Zustand kommerziell vertreiben. Meist heist es: Nur im musikalischen Kontext zulässig.
Auf Nachfrage sagen die meisten, dass es reicht, keine einzelnen Töne eines einzelnen Instruments zu verwenden. Sobald man layert, ist man aus dem Schneider.

Ich lasse mich gern eines besseren belehren, wenn es tatsächlich einen Hersteller gibt, der keine kommerzielle Nutzung der Library erlaubt. Das wäre aber eigentlich Unsinn.
 
Ähm ja, genau das sagte ich doch.
Selbstverständlich darf man die Libraries trotz der Ansage, daß man die Samples nicht in eigene Produkte einbinden darf, kommerziell verwenden.
 
Und vor allem hier: http://www.samplicity.com/bricasti-m7-impulse-responses/
This library is completely FREE, to comply with the request from Bricasti that it is allowed to create impulse responses with the M7, as long as these IRs are not included in any commercial product.


hmm...
auch mir wärs am liebsten, dass der satz, der da steht, nur ausschließlich für software usw. als "product" (=erzeugnis...) gilt.
aber trotzdem würd ich vorerst auch die sichtweise von Mitch_the_bitch und karumba vertreten, bevor ich hier irgendjemanden in der öffentlichkeit dazu animier, etwas zu machen, woraus einem ein rechtsverdreher (edit: damit soll sich keine bestimmte berufsgruppe angesprochen fühlen) dann einen strick drehen kann oder zumindest könnte ;)

sorry, wenns grad harsch klang (die vorposts sind sicher gut gemeint :) ), aber ich bin bei derartigen formulierungen in eulas auch immer vorsichtig und kann nur folgendes raten:

ich würd mich beim einsatz in kommerziellen produktionen sicherheitshalber bei den betroffenen herstellern wie bricasti schriftlich erkundigen, damit man das dann schwarz auf weiß hat. denn wenns am ende ein teuer spaß wird, warens die sorgen nicht wert.

:)

nur als frage:
gibts denn keine links für präzedenzfälle oder aus rechtsforen, die dazu explizit werden?
 
Na ja.. der Vergleich mit den Sample Libraries hinkt sowieso.. da man dafür bezahlt hat.

Aber schlussendlich muss ich Kuno schon recht geben. Ich glaube kaum, dass die Firma Bricasti beweisen könnte, dass man IR's von deren Produkte im Mix verwendet hätte. Oder kann jemand mit Bestimmtheit sagen, welcher Hall im Mix verwendet wurde? Ich könnts wohl nicht.

Egal... sind die überhaupt was? Lohnt sich der Test überhaupt? Ich habe noch nie mit IR's gearbeitet, muss ich ehrlich zugeben.
 
Bei Samples klagen manche Firmen auch dann, wenn es nur einzelne Drumsounds sind. Alesis hat immer wieder Theater wegen D4-Sounds gemacht, die als einzelne Samples weitergegeben wurden.

Die ganze Sache ist nicht sehr eindeutig geregelt, im Zweifelsfall kann sich aber ein Hersteller einer Drummachine auf Leistungsschutz berufen, wenn die Sounds nicht in der Maschine from Scratch erzeugt werden, sondern als fertige Samples gespielt werden.

Ein IR-File ist aber im Prinzip eine Messung eines physikalischen Phänomens, das der Anbieter der Datei mit dem Gerät erzeugt hat.

Darf man eine Gitarre bauen, die exakt 1:1 wie eine Fender Stratocaster klingt? Selbstverständlich darf man das, man darf sie nur nicht Bender Hypercaster nennen und sie sollte ein bisschen anders aussehen als ein Fendermodell.

Auf jeden Fall haben aber die Anbieter der IR-Files Leistungsschutzrechte und dürfen Nutzungseinschränkungen in ihre Vertriebslizenz schreiben.
"Freie" IR-Files wären demnach ausschließlich Dateien, die man für jeden Zweck nutzen, ändern und weitergeben darf.
 
Moin,

Ich hatte mal eine Mail an meinen Rechtsverdreher geschickt, der unter anderem auch Patentrecht und so nen Kram bearbeitet, weil mich die Frage ehrlich gesagt auch gewurmt hat.

Leider lese ich meine Mails nicht so Regelmäßig, darum erst jetzt was er dazu meint kurz zusammengefasst:

Es ist NICHT erlaubt Kopien der Geräte herzustellen, also der Hardware.
Auch bei Algorythmen ist es theoretisch so, aber da gibt es dann eine Grauzone, da ja alle Hallgeräte im Grunde Kopien der Natur, Geräten oder Bauwerken, als Beispiele: Höhle, Plattenhall oder Halle/Kirche darstellen.

Also das Ergebnis kann nicht geschützt werden aber der Weg/die Technik der/die zu dem Ergebnis führt.

Wenn man aber nun einen Hall reproduziert in dem man eine Aufnahme des Raums/Halls macht, ist es im Grunde die Kopie einer Kopie die nicht Geschützt werden kann.

Du kopierst also nicht die Technik des Hallgerätes, sondern den Hall selbst, also ein natürliches Phänomen!

Da die Natur (leider) keinen Rechtsbeistand hat, ist es somit eine Art Rechtsfreier Raum!

Natürlich könnte eine Firma versuchen Klage einzureichen, aber sie würde damit nicht durchkommen. Da die Firma nur die Hard- und Software Patentrechtlich schützen kann, nicht aber das was damit erstellt wird.

Sonst könnten die Effektgerätehersteller ja willkürlich jeden abmahnen der ihre Geräte für Aufnahmen benutzt! "

Also im Grunde das was Zettberlin schon geschrieben hatte ;)
 
Ähm ja, genau das sagte ich doch.
Selbstverständlich darf man die Libraries trotz der Ansage, daß man die Samples nicht in eigene Produkte einbinden darf, kommerziell verwenden.

Ich will da gar keinen Klugscheißer-Streit oder sowas anfangen.
Aber: Ich habe deinen Post so verstanden, dass die Hersteller nach außen hin sagen, man dürfe es nicht verwenden - man darf es aber trotzdem. Ich persönlich kenne nur Hersteller, die das isolierte Verwenden/Weitergeben von Samples verbieten. Im musikalischen Kontext hat das meines Erachtens noch niemand (weder rechtswirksam noch rechtsunwirksam) verboten.
Da geht es um den Schutz der _einzelnen_ Samples, nicht um kommerzielle Verwendung (im Kontext) an sich.
 
Da die Firma nur die Hard- und Software Patentrechtlich schützen kann, nicht aber das was damit erstellt wird.

Sonst könnten die Effektgerätehersteller ja willkürlich jeden abmahnen der ihre Geräte für Aufnahmen benutzt!
danke! das klingt plausibel. das heisst: im prinzip ist das ergebnis nicht "schützbar", sonst dürfte man damit keine musik produzieren & diese verkaufen. wenn ich also einen impuls durchschicke, bekomme ich ein ergebnis - und mit dem kann ich sogesehen machen was ich will, denn der hersteller hat das nutzungsrecht nicht eingeschränkt.
 
Sonst könnten die Effektgerätehersteller ja willkürlich jeden abmahnen der ihre Geräte für Aufnahmen benutzt!
danke! das klingt plausibel. das heisst: im prinzip ist das ergebnis nicht "schützbar", sonst dürfte man damit keine musik produzieren & diese verkaufen. wenn ich also einen impuls durchschicke, bekomme ich ein ergebnis - und mit dem kann ich sogesehen machen was ich will, denn der hersteller hat das nutzungsrecht nicht eingeschränkt.[/quote]

So sieht es aus :)
 

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