Machtz doch nix...
Hier ein guter Link zum Thema, hab nicht alles durchgeguckt, müsste aber viel Brauchbares dabei sein:
Link 1
Wichtige Aussagen hier:
Wie bereits oben aufgeführt, muss der Antragsteller im künstlerisch, publizistischen Bereich selbständig sein. Freiberuflich trifft den Kern dieser Aussage eher, denn eine
gewerbliche Tätigkeit ist untersagt
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Sonderregelung ICH-AG:
Auch wenn es verschiedentlich immer wieder abgestritten wird: Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt im Rahmen der Ich-AG und Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse schließen sich nicht aus.
In die Berechnung des Einkommen werden die Zuschüsse des Staates auch nicht mit eingerechnet, allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Nutzer der Ich-AG werden bei der KSK nur versicherungspflichtig in Kranken- und Pflegeversicherung. Die Rentenversicherung wird während des Bezugszeitraumes direkt mit der Rentenversicherungsanstalt abgerechnet. Das heißt im Klartext:
- Es gibt keine Zuschüsse der KSK den Rentenversicherungsbeiträgen, und
- der Ich-AG-ler zahlt normaler Weise einen Pauschalbeitrag an die BfA in Höhe von monatlich rund EUR 232. Allerdings besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden Nachweisen einen niedrigeren monatlichen Beitrag zu zahlen.
Durch Nutzung der Ich-AG besteht natürlich auch die Möglichkeit für KSK-Mitglieder die weiteren Förderungsmassnahmen, wie beispielsweise das sogenannten "ESF-Coachinggeld" zu beantragen, und sich so eine gute Beratung durch eine Unternehmensberatung für die Existenzgründungsphase zu sichern.
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Ich bin gut, ne...