Haben die mich verarscht?

nun gut, mal langsam.
Am besten ist immer noch der Anruf bei der FL Hotline.
Es gibt FL ja auch als "Producer" Edition zum download. Soll heissen : bezahlen, downloaden und archivieren/installieren.
Ist jetzt nur noch die Frage ob der Key registriert oder frei ist. Das kann nur die FL Hotline beantworten.

Ob die download Version ( die ja vieleicht offensichtlich hier auf der CD gebrannt wurde ), einfach so weiterverkäuflich ist, kann ich nicht sagen. Kenne die AGB von FL nicht.
 
imageline brennt die cds nur!

sagmal glaubt mir hier keiner?

die meisten machen sowieso download version!
 
sagmal glaubt mir hier keiner?
Vielleicht liegts an deinem unsympathischen Avatar? ;)

Gruss
Mad - der eigentlich auch nix sagen dürfte...
 
So hab jetzt beim deutschen Vertrieb angerufen und die haben erstmal Entwarnung gegeben. Ich hab jetzt installiert und registriert und warte jetzt noch auf meinen Regkey. Wenn der nicht kommt ist was faul, ansonsten alles in bester Ordnung. Danke für eure Mühen.
 
denk dran dir steht ein update zu! das wär dann gleich mal die 6er version!
 
denk dran dir steht ein update zu! das wär dann gleich mal die 6er version!

nicht bei der boxed version. diese "lifetime free update" option muss er nochmal zusätzlich erwerben. das gilt von haus aus nur für online-käufer von FL Studio.

Lifetime free updates is only included in the online versions of FL Studio and is available to the users of the boxed version for $29 by clicking here

http://www.flstudio.com/documents/102.html
 
ja klar, aber einmal updaten ist bei boxed mit drinne!

hatte ich bei meiner 4er boxed auch gemacht, update genommen als 5 rauskam und 5 besessen!

mittlerweile hab ich auch lifetime free gamacht, aber halt am anfang nicht!
 
Juhu. Ich darf zum erstenmal bensommerfeld verbessern. Auf der VErpackung sowie bei der Installation steht: click here to get your first upgrade for free! Also einmal umsonst updaten, für lifetime aber blechen. Und wenn 29$. Pah. Ist doch nix mehr wert dieses hässliche Geld :D
 
@arlGrey

>> bei diesem Artikel, den S-Dot erworben hat, gibt es kein Rückgaberecht und keinen Widerruf, da er von der Agentur im Kundenauftrag verkauft wurde.

Sorry, aber das ist Kappes.

Ein ebay-Agent ist per definitionem gewerblicher Verkaeufer - vor dem Gesetz, vor ebay, aus Sicht der Wettbewerbszentrale und aus Sicht des Finanzamtes

Damit ist er auch verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten, speziell an die Widerrufsbelehrung und die Bekanntgabe eier ladbaren Adresse.

Unabhaengig davon, ob der VK sich an die Vorschriften haelt oder nicht gelten die Gesetze des Fernabsatzrechts, zB Widerrufsrecht. Hat der VK die Widerrufsbelehrung NICHT in der Auktion, so gilt das Widerrufsrecht sogar laenger als die normalen 14 Tage.

Micha
 
Find ich nicht. Bei Kommissionsware kommt es darauf an, wer der Verkäufer ist. Ist es ein Privatmann, dann muss er kein Widerrufsrecht gewähren. Ist er Unternehmer, dann hat der Kunde es sowieso von Gesetzes wegen.

Wenn ein Privatmann, also Verbraucher, eine Ware bei ebay reinstellt, gibt es nach wie vor kein Widerrufs- oder Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Wenn ein Unternehmer nur als bevollmächtigter Vertreter für einen Privatmann auftritt, dann kommt es bezüglich TDG etc. immer noch darauf an, dass der Verkäufer Privatmann ist.

Oder meinst Du, dass die Vertretungsregeln bei ebay-Agenten grundsätzlich nicht anwendbar sind? Das wäre ein Spezialfall; das "ebay-Recht" habe ich diesbezüglich noch nicht geprüft.

Aber den Ausdruck "Kappes" finde ich nicht sehr fein.

Gruß Rainer
 
Hmmm ... hätte ich das mal früher gelesen hätte ich sagen das es i.O ist mit der gebrannten Version.
Hab selber die 4.5 als gebrannte (natürlich gekauft :D), und ging alles Reibungslos.

Ich kenne div. Softwarehersteller die ihre Software auf gebrannten CD´s abliefert.
 
*deleted* because of the surrounded squares
 
OK, dann ist es wohl tatsächlich so, dass die Vertretungsregeln bei ebay-Agenten nicht anwendbar sind. Dann gelten natürlich auch die Regelungen über Widerruf und Rückgaberecht. Bitte das Versehen zu entschuldigen!

Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen, d.h. aber nicht, das es "kein Widerrufs- oder Rückgaberecht" gibt

Doch, wenn ich von einem Privatmann = Verbraucher etwas über ebay ersteigere, habe ich kein Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Wenn der Verkäufer kein Unternehmer, sondern auch Verbraucher ist, liegt schon nach dieser Definition kein Fernabsatzvertrag vor, und damit gibt´s auch kein Widerrufsrecht. Wenn ich Unternehmer bin und über ebay etwas ersteigere, habe ich auch kein Widerrufsrecht, weil das nur einem Verbraucher zusteht.

Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich, lassen sich aber, wie es immer gerne gemacht wird, bis zu einem bestimmten Grad ausschließen. Nicht ausschließbar sind z.B. Ansprüche wegen arglistiger Täuschung, aber der nachweis ist auch nicht immer leicht zu führen.

Gruß Rainer
 
Ok, Kappes ist kein feiner Ausdruck in dem Zusammenhang. ;)

Tatsaechlich versucht ebay seit Anbeginn, sich aus allem rauszuhalten und tut gerne so, als seien die Onlinegeschaefte eine Art rechtsfreier Raum - und sowieso sei ebay fuer fast nichts verantwortlich zu machen.

Mittlerweile gibts aber ne ganze Ladung Gerichtsurteile zu den verschiedensten Themen, die ebay zur Schadensbegrenzung gezwungen haben, das eigene Verhalten zu aendern - einige Gerichte haben zwar bestaetigt, dass ebay oft nicht direkt in Haftung zu nehmen sei, aber doch als sogenannter "Stoerer" betrachtet und belangt werden kann. Das hat den Verantwortlichen dann doch ein bisschen zugesetzt - man kann das sehr huebsch an den Aenderungen der eigenen AGB verfolgen.

Vor einiger Zeit gabs mal nen heftigen Rappel, und daraus folgte dann eine Klaerung des Status von Verkaufsagenten.
Seit damals gilt ein VA auch seitens der ebay-AGB generell als gewerblicher Verkaeufer, muss sich als solcher verhalten und seine Auktionen wie auch den Transaktionsablauf an den geltenden Gesetzen ausrichten. Ein VA, der sich nicht daran haelt, riskiert nicht nur, bei ebay rausgekickt zu werden, sondern ist ausserdem ein gefundenes Fressen fuer Abmahnanwaelte.

Kommissionsware gints bei VAs, die an Privatleute verkaufen, nicht. Ein VA, der eine Ware entgegennimmt, um sie zu verkaufen, handelt da auf eigenes Risiko, uebernimmt die Verantwortung fuer die Ware und ist der Geschaeftspartner des Kaeufers. Aussagen in Auktionen wie "Kunde sagt dieses und jenes, ich kann keine Verantwortung dafuer uebernehmen" sind nichtig.

VAs, die an Geschaeftsleute verkaufen, gibts auch nicht. Denn im B2B-Bereich gelten andere Regeln, die m. W. auch das Kommissionsgeschaeft regeln und einen VA ueberfluessig machen.

Nichtsdestotrotz ist ebay immer noch - oder mehr denn je - ein heisses Pflaster, auf dem man sehr schnell sehr viel Geld verlieren kann. Dennd er Bestand an geklauter, falsch deklarierter oder virtueller Ware ist immens hoch.

Geiz ist Geil - und jeden Morgen stehn Millionen Dumme auf..... ;)

Micha
 
Geiz ist Geil - und jeden Morgen stehn Millionen Dumme auf.....

Was aber nicht verallgemeinert werden sollte.
Es gibt, neben den schwarzen Schafen, immer noch viele bei denen man wirklich ein Schnäppchen machen kann.
......aber das risiko auf die Nase zu fallen ist eben doch gross :)
 
OK um jetzt die Grundsatzdiskussion zu beenden. Hat alles gut geklappt. Bin jetzt registriert und glücklich. Danke nochmal an OlliB, der alle Zweifel umgeworfen hat.
 
lol, aber mir glaubt keiner... tolles ding
 

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