Gewerbeanmeldung richtig, aber wie?

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rePete

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Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir einwenig helfen. In den nächsten Tagen will ich meine Tätigkeiten als Nebengewerbe anmelden, habe aber hier öfters schon mal Dinge gelesen, die man schon bei der Anmeldung beachten sollte. (zB. nicht Tonstudio angeben, sonder Musikproduktionen...)

Woauf muss ich denn besonderes bei dem Anmeldeformular achten?

Zu meinen Tätigkeiten: Aufnahmen, Verkauf von CDs, Live-Mischen von Bands, auf Veranstaltungen die Technik übernehmen, PA-Verleih, Musik & Gitarrenunterrricht, selber als Musiker auf der Bühne stehen (Coverband nur auf Gage), Produktion und Verkauf von selbstgebauten Elektronischen Geräten (bis jetzt noch nichts genaues, und wird erstmal keine große Rolle am Geamtgewerbe spielen).

Anmelden wollte ich en Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung (Sprich Umsatzsteuerbefreit)

Gerade bei den Angabe zu meinen Tätigkeiten befürchte ich, ich mache das was falsch, oder brauch ich mir da keine Sorgen machen?

Vielen dank schonmal,

Pete
 
Anmelden wollte ich en Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung (Sprich Umsatzsteuerbefreit)

Das würde ich mir noch einmal überlegen an deiner Stelle. So geht halt auch dein ganzer Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen (neues Equipment etc.) verloren. Gerade in der Gründungsphase, in der man noch so einiges zu investieren hat, ein entscheidender Nachteil.

Zur Gewerberanmeldung kann ich leider nichts sagen :-(
 
Ja, darüber hab ich auch schon lange Nachgedacht. Meine Haupteinahmequelle wird aber wohl das Live-Mischen und der Unterrricht sein. Equipment habe ich schon einiges, und leider länger als 1 Jahr.
Habe mal durchgerechnet, und in den ersten beiden Jahren lohnt sich das noch nicht! Wenn ich über den Höchtsatz kommen sollte (ich glaube so bei 17.500 Umastz) habe ich ja eh keine andere Wahl mehr, und auch erst dann würden auf mich größere Investitionen zukommen.

Kann sonst noch wer was zu der Gewerbeanmeldung sagen?
 
Pete schrieb in #1:
Produktion und Verkauf von selbstgebauten Elektronischen Geräten (bis jetzt noch nichts genaues, und wird erstmal keine große Rolle am Geamtgewerbe spielen).

Würde ich auf keinen Fall erwähnen!
Keine Fertigung, keine Emissionen, keine Berufsgenossenschaften und Meisterbriefe und andere Arschbeisser bla bla bla...

Halte das Ganze eher auf sowas wie "Künstlerischer Systemservice" oder ähnlich.
Bei Nachfragen eher in Richtung wie Arrangement, Beratung oder Handel gehen als in Fertigung, Produktion etc...
 
mach IT Dienstleistungen, da is einfach alles dabei. Aber eben nichts genaues ;)

Denn Informationstechnologie is einfach alles, egal Ob Musik, Fernsehen, einfach jegliche Art von Medien
 
Danke,

stimmt, Produktion klingt echt nach was Großem! *gg*

Aber darf ich bei der Beschreibung recht allgemein bleiben? Da steht ja, "so genau wie Möglich beschreiben" ...
 
naja ich hab IT-Dienstleistungen und dann in Klammern ( Sound Composing )
damit hab ich alles abgedeckt was ich mache.
 
Kann es denn Nachteile bringen, wenn nicht alles angibt?

Denke mal recht "allgemein" halten hat halt seine Vorteile,.... ... ich werd mir mal was ausdenken, und hier nochmal posten.
 
ich werd mir mal was ausdenken, und hier nochmal posten.

Ich habe mir das gleich mal genauestens notiert.
Werde gleich morgen pro forma eine Akte für Dich anlegen.
Die Herren in grün werden Dich dort freundlich empfangen
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Ich habe mir das gleich mal genauestens notiert.
Werde gleich morgen pro forma eine Akte für Dich anlegen.
Die Herren in grün werden Dich dort freundlich empfangen

hä?
 
Nun, ich mach ja nichts Schlimmes! *gg*

Ich versuche ja, alles richtig zu machen, und wenn du der "Feind" bist, oder ihn gut kennst, kannst mir ja ein paar hilfreiche Tips geben! Thx

;)
 
Nein im Ernst, ich bin nicht der Feind bzw. kenne auch persönlich niemanden der in diesem Bereich tätig ist.
Ich wollte damit etwas überspitzt darauf hinweisen, dass es in der heutigen Zeit ratsam ist gerade bei sensiblen Themenbereichen nicht gleich volles Rohr rauszuhauen.

Ich kann Dir nur das sagen, was ich noch dunkel aus meiner Meisterprüfung
bezüglich einer Gewerbeanmeldung weiß. Dieser Aspekt gehört sicher nicht zu meinem Tagesgeschäft, da ich selbst ja auch nur ein Angestellter meines Arbeitgebers bin.

Die Anmeldung durchläuft in der Regel automatisch die folgenden Behörden.
- IHK (Pflichtmitgliedschaft)
- Finanzamt
- Krankenkasse
- Berufsgenossenschaften
- Arbeitsagentur

Die IHK setzt nach Antragstellung die entsprechenden Stellen in Kenntnis.
Die Einstufung ob Du als Freiberufler mit Deinem Vorhaben tätig bist wird allein durch das Finanzamt entschieden.

Lass Dich am besten bei Deiner Zuständigen Kammer beraten - die beißen nicht.

Gruß
 
Mir wurde gesagt, dass sobald ich irgendetwas verkaufe, ist es nicht mehr möglich mich als Feiberufler einstufen zu lassen. Und da ich doch schon plane CDs zu produzieren, und diese auch zu verkaufen, fange ich gleich als Gewerbetreibender an.
Wobei mir Freiberufler auch besser "schmecken" würde, aber ich denke a gehts los mit der Auslegung meiner Vorhaben. ;)
 
Hier ist ein schöner Leitfaden:
http://www.handelskammer-bremen.ihk...nternehmensgruendung/953680/Leitfaden.html#13

Darunter auch eine Definition was unter einem "Freiberufler" zu verstehen ist.
Auch Rechtsanwälte und Ärzte sind freiberufler die eine Dienstleistung verkaufen.
Wie das in Deinem Fall mit den CD's ist weiß ich nicht.

Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen - um gottes Willen nicht Tonstudio angeben !Dann kannst Du dich nämlich erst richtig mit den Behörden rumärgern.
(Brandschutz, Baugenemigungen usw.)

Lass Dich beraten !
 
Danke für den Link!

Das frischt so einiges an Wissen wieder auf, und klärt einige Fragen!
 
Das kommt auf die Art der Betriebsstätte an...aber wo kein Kläger da kein Richter...erstmal....;-)


Das Problem isnd die gottverdammten Grauzonen...selbst bei der Freiberuflichkeit herrscht KEINE einheitliche Regelung unter den Bundesländern.

Was hier in HH freiberuflich ist ist im tiefsten Westfallen grundsätzlich gewerblich...aber nen palusiblen Grund dafür nennt dir niemand.

Um aber um eventuell Rattenschwänze umher zu kommen, erstmal freiberuflich anfangen, wenn dann einer was will kann man immer noch reagieren.
 
Ist es nicht so, dass das Ordnungsamt bei nebenberuflicher Selbständigkeit die Betriebsstätte immer kontrollieren kommt?
Und - wie ist das mit dem Brandschutz, braucht man immer zwei Fluchtwege?
 
Kann ich dir so nicht sagen...ich war bisher immer "nur" freiberuflich unterwegs, nie gewerblich...das schloss auch CD und Merch Verkäufe sowie Produktionen ein, muss sich eben alles auf dem Papier die Waage halten.

Ansonsten wird es ganz sicher bauliche Anforderungen geben, fängt ja schon in der Frittenbude an, die alkoholische Getränke verkauft. Aber frag mich mal, wo man sich da schlau machen kann.


ABER, ich glaube kaum, dass manche Studios als Gewerbe geführt werden, bei Deckenhöhen von gerade 2,20 Metern und OHNE Fluchtwege oder einfachen Einfamilienhäusern in reinem Wohngebiet kann da nix abgenommen sein.
 

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