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um gottes Willen nicht Tonstudio angeben
Wie würdest Du es denn nennen?
(Brandschutz, Baugenemigungen usw.)
Wird das immer verlangt, wenn sich fremde Leute in den eigenen Räumlichkeiten aufhalten?
@insane
Du bist freiberuflich unterwegs, und kannst CDs verkaufen, und Produzieren? Was hast denn beim Finazamt angegeben?! Das ja genau mein einziges bedenken zum Freiberuf!
Naja, ich bin Musiker, gebe Workshops (bin somit im lehrenden Bereich) udn Künstler...solange ich einige CD´s auf Gigs verhöker pinkelt mir keiner ans Bein...jedenfalls bisher nicht.
Wenn DAS mal grösser werden sollte, gibts eben dafür ´nen gerweblichen Bereich und dann ist gut.
Aber bisher ist es nunmal so, dass jeder Musiker seine CD´s nunmal auch verkauft, auch jeder Maler verkauft seine Werke...aber im Ernst...wieviel macht dass denn aus...Peanuts...
Und - wie ist das mit dem Brandschutz, braucht man immer zwei Fluchtwege?
) im KG errichten wollte....das ist kein Katalogberuf i.S. von Freiberufler (Steuerrecht)....der Bauherr/Bauherrin musste(n) im KG ein ausreichend großes (eigentlich türähnliches) Fenster einbauen und an der Aussenseite einen Art "Fluchtgraben" wo man vom KG in den Freibereich raus konnte.Naja, ich bin Musiker, gebe Workshops (bin somit im lehrenden Bereich) udn Künstler...solange ich einige CD´s auf Gigs verhöker pinkelt mir keiner ans Bein...jedenfalls bisher nicht.
Wenn DAS mal grösser werden sollte, gibts eben dafür ´nen gerweblichen Bereich und dann ist gut.
Aber bisher ist es nunmal so, dass jeder Musiker seine CD´s nunmal auch verkauft, auch jeder Maler verkauft seine Werke...aber im Ernst...wieviel macht dass denn aus...Peanuts...
Ok, ich muss das nun echt nochmal alles überdenken. Das Beste wird wohl sein, ich statte dem Finazamt mal einen Besuch ab, und frage nach. Wenn die "nein" sagen, hab ich wenigstens Klarheit.
Danke, und ich werd berichten wies gelaufen ist!
Erwarte beim Finanzamt mal nicht zu viel, die wissen eigentlich eh nix und sind kaum beratend tätig......
nächsten Tagen.
SynthRock schrieb:
Erwarte beim Finanzamt mal nicht zu viel, die wissen eigentlich eh nix und sind kaum beratend tätig......
Das hast Du sehr schön ausgedrückt !
Sieh mal, was die von mir bekommen haben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sicherlich ist die Reaktionsgeschwindigkeit der Finanzbehörden weitaus höher, wenn es darum geht Außenstände säumiger Steuerzahler einzutreiben.
Gerne möchte Ich Ihnen heute erneut in Erinnerung rufen, dass Sie weder auf mein Fax vom xx.xx.2010 noch auf meine schriftliche Nachfrage vom xx.xx.2010 zum oben genannten Fall eine Reaktion gezeigt haben.
Diese Vorgehensweise ist mir persönlich im täglichen Geschäftsleben noch nicht unter gekommen - gelinde gesagt eine bodenlose Frechheit.
Sie können versichert sein, dass ich ebenfalls ein reges Interesse verfolge offene Posten zu meinen Gunsten zu begleichen.
Ihre schriftliche Stellungnahme zu dem oben genannten Fall erwarte ich in den nächsten
Tagen.
Mit freundlichen Grüßen
Es geht hier nicht um ein 0815 Kellerstudio für die Kumpels und ab und zu mal 5€ Umsatz.
um gottes Willen nicht Tonstudio angeben !Dann kannst Du dich nämlich erst richtig mit den Behörden rumärgern.
(Brandschutz, Baugenemigungen usw.)
Es geht hier nicht um ein 0815 Kellerstudio für die Kumpels und ab und zu mal 5€ Umsatz.
Was wären denn da die gesetzlichen Voraussetzungen?
Ich dachte bisher immer, dass das Finanzamt entscheidet, ob es um Freiberuflichkeit oder ein Bewerbe geht.
Nun habe ich aber gehört, dass das Gewerbeaufsichtsamt auch noch ein Wörtchen mit zu reden hat.
Wisst ihr näheres darüber...?