Gewerbe anmelden oder nicht???

Gibt´s eigentlich sowas wie einen Nachfolger des Konz?

@rayray: Die Grenzen für die Kleinunternehmerklausel kenne ich nicht. Ich habe einfach die 17.500 als unverbindliche Vorgabe übernommen... Ist natürlich auch ein Riesenunterschied, ob Umsatz oder Gewinn gemeint ist. Weiß ich auch nicht auswendig.
 
Leicht OT

Bei gewerblichem "Tonstudio" vorher mit der Stadt/Gemeinde klären ob sowas im Wohngebiet genehm ist.

Lärm/Emissionsschutz und Publikumsverkehr etc. werden da eventuell genauer beäugt.
 
Hi

Als Kleinunternehmer ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ich mache das bereits seit 2003. Das Finanzamt verlangt keine Gewerbeanmeldung, wenn man eine Steuererklärung abgibt. Das mit den 17.500,- € als Einkommensgrenze ist allerdings korrekt.

gruss
MK
 
hy,
wie rainer es schon sagte, ich will nicht großes hochzüchten,.......

danke euch ..........

ich lasse es einfach so und werde niemanden bescheid sagen............quasi irgend etwas anmelden etc. ..........

EDIT: sorry das ich so lange brauche mit den antworten,...habe zurzeit kein i net und kann nur rein wenn ich bei meiner großmudder bin........
 
17500 pro jahr oder monat?
 
mheadshot 25
>>>
17500 pro jahr oder monat?
<<<
N:
:-) p.a.
 
^^ kann ja sein°°?
 
mheadshot schrieb:
17500 pro jahr oder monat?

Ersteres ...

Kann auch nur den Tipps beipflichten ..

Erstmal ohne Anmeldung versuchen und wenn Kundschaft kommt und es gut aussieht, den Freiberuf beim Finanzamt auf künstlerischer Basis anmelden. Unter www.freiberufe.de gibt es eine Liste, dort kann man sich die Bezeichnung raussuchen, was beim Gespräch mit den FA-Beamten hilft.

Bei Freiberufen spart man sich IHK-Pflichtteil, Gewerbesteuer und die Berufsgenossenschaftsbeiträge .. Das macht schon etwas aus ..

Falls Du einen Kredit benötigst für Deine Pläne ..

VOR DER ANMELDUNG machen .. Danach hast Du keine Chance mehr vergünstigt etwas zu bekommen, oder besser gesagt, ich finde keine Möglichkeit mehr !!
 
kurz zur Info:

Ich bin Steuerangestellter und Dipl. Betriebswirt und
werde demnächst zu diesem Thema wohl ein Buch
veröffentlichen. (wenn es die Zeit erlaubt mein
Manuskript zu überarbeiten)

Es ist schon ein umfangreiches Thema soetwas.
Ich habe mich 1 Jahr intensiv damit beschäftigt und
zudem meine Diplomarbeit über Steuerrecht und Urheberrecht
bezüglich Musiker geschrieben.

hier mal schnell eine Kurzzusammenfassung:

Einkommensteuerrechtlich: Liebhaberei
Umsatzsteuerrechtlich: macht wohl Kleinunternehmer Sinn, außer es stehen noch hohe Ausgaben an -> evtl USt-Erstattungen.

Dies als Freiberufler zu betreiben geht nicht, da
das Hauptaugenmerk nicht auf einer künstlerischen
Tätigkeit liegt.




Besonders mit dem Thema USt ist nicht zu Spaßen. Damit
bin ich selbst schon mit meiner Band auf Probleme gestoßen.



mehr Infos über die Kanzlei in der ich arbeite.
Tax Consult

Für genauere Infos müsste ich das Thema genauer
bedenken und mehr Informationen haben.
Es ist auch eine online Beratung möglich. (derzeit per mail
an michael@taxconsult-online.de)

Als bekannte Referenz kann ich z.b. die Apokalyptischen Reiter angeben, welche ich einmalig bezüglich USt beraten habe.

Grüße

Michael
 
Hi!

Also wenn das ganze nebenher gemacht wird ist nicht so wild.
Ich hab auch mit einem Bekannten zusammen ein kleines Geschäft angemeldet (Produktion von Samples für Bands ohne Keyboarder). Nicht um damit groß Kohle zu machen, sondern nebenher wenn was kommt ein bißchen was zu verdienen.
Betriebsausgaben hatten wir nicht wirklich, und fallen auch nicht wirklich viele an.
Das ganze mussten wir aber trotzdem als Gewerbe anmelden, da es nicht als künstlerische Tätigkeit angesehn wurde. Kostet aber nicht die Welt.
Von der Umsatzsteuer haben wir uns auch befreien lassen, was nicht wie unten beschrieben damit zusammenhängt das man dann kein Gewerbe anmelden muss. Das sind zwei paar Stiefel.

Die Sache mit der Liebhaberei sollte klar nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Meines Wissens sind ca. 3 Jahre in denen man schauen muss das nicht nur Minus fährt.
Es gibt keinen erforderlichen Mindestumsatz den man erbringen muss, aber wenn die Ausgaben ständig höher sind als die Einnahmen und ich alles absetze, dann meldet sich das Finanzamt doch mal.
Ich kann also schon wenig verdienen, wenn ich auch wenige Ausgaben habe, wird da keiner was sagen.

Wenn die Sache als freiberufliche Tätigkeit durchgeht, ist auch nicht schlecht, wobei eine Gewerbeanmeldung in diesem Rahmen keinen Unterschied macht. Laut Starthilfe liegt der Steuerfreibetrag bei 24.500€ und für Gewerbeerträge bis 72.500€ gilt ein ermäßigter Steuersatz. (Gewerbesteuer).
 
Was man jedoch nicht ausser acht lassen sollte, wenn man ein Gewerbe anmeldet, ist die SVGW(Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft).
Da wird automatisch angenommen, dass du im Monat eine bestimmte Summe verdienst und dann darfst fleißig Sozialversicherung zahlen, was im Quartal locker mal so rund 500 - 600 Euronen ausmachen kann. Also wenn du nicht mehr als 500-600 im Quartal Gewinn machst, lohnt sich das alleine schon von dieser Seite her nicht.
 
Bei uns is es ja nur ein Nebengewerbe, da meldet sich keiner.
 
Upsa, sorry, heisst ja wirklich sva und gilt eben in Österreich. Aber gibts nicht in Deutschland auch so ne Art SVA?
 
Die KSK gibts *g*
 
zur Erläuterung KSK = Künstler Sozial Kasse....

Hat mit Gewerbe nichts zu tun.
 
War mir schon klar, war ja auch nur a Scherz.
Aber von der SVA wie in Österreich oder so hab ich noch nix gehört bzw. gelesen.
 
@ chris-w
weiß ich doch ;) drum ja auch das *g*
wollts trotzdem aufklären für diejenigen
die es interessiert ;)
 
Chris-W schrieb:
Hi!

Also wenn das ganze nebenher gemacht wird ist nicht so wild.
Ich hab auch mit einem Bekannten zusammen ein kleines Geschäft angemeldet (Produktion von Samples für Bands ohne Keyboarder). Nicht um damit groß Kohle zu machen, sondern nebenher wenn was kommt ein bißchen was zu verdienen.
Betriebsausgaben hatten wir nicht wirklich, und fallen auch nicht wirklich viele an.
Das ganze mussten wir aber trotzdem als Gewerbe anmelden, da es nicht als künstlerische Tätigkeit angesehn wurde. Kostet aber nicht die Welt.
Von der Umsatzsteuer haben wir uns auch befreien lassen, was nicht wie unten beschrieben damit zusammenhängt das man dann kein Gewerbe anmelden muss. Das sind zwei paar Stiefel.

Die Sache mit der Liebhaberei sollte klar nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Meines Wissens sind ca. 3 Jahre in denen man schauen muss das nicht nur Minus fährt.
Es gibt keinen erforderlichen Mindestumsatz den man erbringen muss, aber wenn die Ausgaben ständig höher sind als die Einnahmen und ich alles absetze, dann meldet sich das Finanzamt doch mal.
Ich kann also schon wenig verdienen, wenn ich auch wenige Ausgaben habe, wird da keiner was sagen.

Wenn die Sache als freiberufliche Tätigkeit durchgeht, ist auch nicht schlecht, wobei eine Gewerbeanmeldung in diesem Rahmen keinen Unterschied macht. Laut Starthilfe liegt der Steuerfreibetrag bei 24.500€ und für Gewerbeerträge bis 72.500€ gilt ein ermäßigter Steuersatz. (Gewerbesteuer).


Ich habe meinen Gewerbeschein noch nicht mal ein ganzes Jahr und habe die Anmeldung mit Ausweisungspflicht der Mwst. ganz bewusst gemacht, da ich wusste, dass ich Investitionen tätigen muss (!) um meine Aufnahmen so zu machen, wie ich es wünsche. Die letzten Monate sind eben oft in roten Zahlen ausgegangen, aber das sehe ich als Startphänomen, das sich einpendeln wird, wenn mein Equipment vollständig :P ist. Sobald ich Studiuentechnisch wieder mehr Freiraum habe, kann ich auch mehr Aufträge annehmen und ein paar schwarze Zahlen schreiben.

Von demher habe ich absolut kein schlechtes Gewissen, wenn ich alles was mit meinen Aufnahmen zu tun hat absetze.

Grüße
Ray
 
Hi!
Würd ich in dem Fall aber auch machen, und wenn se nachfragen hättest du ja ne Erklärung dafür.
Ich habe mich, als ich meine Tätigkeit als Freiberufler "angemeldet" habe, auch dazu entschlossen Ust abzuführen. Hat Vorteile aber auch Nachteile.

Greetz
 

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