Genehmigung zur Veröffentlichung eines Cover Songs angefragt

Ich könnte auch keine Gasheizung installieren. Und entsprechend gebe ich dazu auch keinen Senf ab.
Danke für den Hinweis, denn ich wollte die Frage nach der Installation einer Gasheizung gerade hier im Unterforum "Do-It-Yourself (DIY)" posten, Dann muss ich ja mit Deiner Antwort nicht rechnen. :D
Na gut, weil Du's bist: Am einfachsten findet man heraus, ob Gas aus der Leitung ströhmt, wenn man das Feuerzeug hinhält.
 
Also bei YouTube:
Wenn ich mich mit meiner Wander Klampfe hinsetze und einen aktuellen Song (ungefragt) covere und mich dabei filme, ist es ok, solange ich 1zu1 den Text und die Noten wiedergebe (wie soll das bei zB Slayer gehen?).
Dabei darf ich dann aber keine finanziellen Interessen haben.
Korrekt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du dabei noch hot aussiehst, dürfte es wohl kein Problem sein. ;)


Im ernst, keine Ahnung.
 
  • Danke
Reaktionen: CFR
@Jabir : Du könntest auch mal die fragen, die Covers auch bei YT hier im Feedback Forum vorstellen...

Und ist Deins nun online ? Was hat sich ergeben ?
 
@Jabir : Du könntest auch mal die fragen, die Covers auch bei YT hier im Feedback Forum vorstellen...

Und ist Deins nun online ? Was hat sich ergeben ?

Nein, ist noch nicht online. Ich bin heute erst dazu gekommen, mich weiter darum zu kümmern. Eben gerade habe ich noch einmal mit einer Mitarbeiterin der GEMA gesprochen (war selbst überrascht, dass ich heute jemanden erreicht habe). Auch sie sagte mir, dass ich auf jeden Fall die Genehmigung des Urhebers benötige. Zudem hat sie mir empfohlen, sobald ich das GO habe, eine Herstellungsnummer zu beantragen, weil es lt. ihr sein kann, dass YouTube diese von mir anfordert.

Sehr verworren alles. Habe noch diesen kurzen Artikel dazu gefunden: https://www.deutschlandfunknova.de/...over hochzuladen ist,man das OK des Künstlers.

Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht, wie ich weitermache. Ich habe proforma ja schon vor einer Woche beim Verlag angefragt, aber bisher keine Rückmeldung erhalten. Ich denke ich warte nochmal 1-2 Wochen ab und schaue, ob da etwas zurückkommt.
 
Ich hatte heute Früh einen Geistesblitz und habe mal direkt bei Universal nachgesehen. Schaut her, was sie selbst schreiben: https://www.umusicpub.com/de/ContactUs/Bearbeitungen-und-Samples.aspx

Allerdings lässt auch das wieder fragen offen, da nicht genannt ist, ob hier nur die Produktion gemeint ist, oder auch die Veröffentlichung und Vervielfältigung. Außerdem bleibt die Frage, ob das Cover nicht schon nur durch das Video zu einer Bearbeitung wird.
 
Ich habe die GEMA mit der Aussage von Universal konfrontiert und nochmal gefragt, was ich tun muss, um den Cover-Song mit einem Video auf YouTube veröffentlichen zu dürfen.

Lt. Antwort der GEMA greift hier das Herstellungsrecht, welches ich beim Rechteinhaber anfragen muss. Hintergrund ist, dass ich ein Video mit dem Song veröffentlichen würde. Würde ich eine reine Audio-Datei bei YouTube hochladen, wäre dies wohl anders.
 
Boah ey, wenn man das hier so verfolgt:

Grund genug nix zu covern oder in irgendeiner anderen Weise sich bei fremden Inhalten zu bedienen.

Trotzdem finde ich das Thema sehr interessant. Bei den ganzen Covern und Remixen auf YT, Insta & Co habe ich mich schon oft gefragt, wie das alles rechtlich (und richtig) einhergeht.

Müsste jetzt nochmal den ganzen Thread hier studieren um (evtl.) zu checken, wie das nun handlungssicher in der Praxis zu verstehen ist. Lass ich aber...

Komischerweise dachte ich gleich daran: Wenn ich nun nen anderen Synth nehme und diesen in Nuancen anders spiele... dann ist das ja schon im Spektrum der Bearbeitung.

Davon abgesehen: Moralisch lässt sich das natürlich alles hinterfragen.
 
Grund genug nix zu covern oder in irgendeiner anderen Weise sich bei fremden Inhalten zu bedienen.
:D:D:D
Ich find's auch scheisse, dass man heutzutage nichts mehr klauen darf, ohne dass man zur Rechenschaft gezogen wird. :D
Aus dem Blickwinkel eines (vermeintlichen) Supporters des Urhebers könnte aber auch dass kommen: „Sollen die doch froh sein, dass mein Cover-Song den Bekanntheitsgrad des Originals steigert...“ :cool:
 
Trotzdem finde ich das Thema sehr interessant. Bei den ganzen Covern und Remixen auf YT, Insta & Co habe ich mich schon oft gefragt, wie das alles rechtlich (und richtig) einhergeht.
.

Bei mir passiert das hier, siehe Pic

Clipboard01.jpg

Also nicht viel...wie schon vorher berichtet..
 

Ähnliche Themen

Inschrift Aura
Antworten
5
Aufrufe
2K
Inschrift Aura
Inschrift Aura
Can
Antworten
5
Aufrufe
24K
biofader
biofader
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Behringer Pro-1
Antworten
5
Aufrufe
25K
moonbooter
moonbooter
A
Antworten
1
Aufrufe
676
TheSarge
TheSarge

Neue Antworten


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben