GEMA, Werk anmelden, Komponist nicht Mitglied

tonmanns

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Liebe Gemeinde,
ich bin als Texter für einen Künstler tätig, welcher nicht Mitglied bei der GEMA ist. Für den Künstler/Komponisten lohnt es sich angeblich erst, wenn er mehr Livegigs und Airplay hat. Da ich selber aber Mitglied bin, möchte ich das Werk natürlich anmelden. Kann ich das, obwohl der Komponist nicht Mitglied ist? Entstehen ihm Nachteile? Entstehen mir Nachteile?

Danke und Gruß,

tonmanns
 
Hi Tonmanns,

leider kann ich dir auf genau deine konkrete Frage keine passende Antwort geben, aber nach meinen eigenen Erfahrungen hat die GEMA hat einen eigentlich gut eingepflegten und sehr freundlichen eMail- und Telefon-Hotlineservice (für Nutzer und Produzenten getrennt!).
Zu meinen Erfahrungen gehört aber auch, dass, wenn du die Anmeldeschritte nicht minutiös genau einhälst und kontrollierst (z.B. nicht zunächst einen LOGIN schalten), die von dir hochgeladenen oder gefaxten Anträge/Werkuploads dort ggf. "nicht angekommen sind".... Zusätzlich beträgt z.Z. wohl die Bearbeitungszeit >10 Wochen... Geduld und Nachfragen sind gefragt.
 
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Liebe Gemeinde,
ich bin als Texter für einen Künstler tätig, welcher nicht Mitglied bei der GEMA ist. Für den Künstler/Komponisten lohnt es sich angeblich erst, wenn er mehr Livegigs und Airplay hat. Da ich selber aber Mitglied bin, möchte ich das Werk natürlich anmelden. Kann ich das, obwohl der Komponist nicht Mitglied ist? Entstehen ihm Nachteile? Entstehen mir Nachteile?

Danke und Gruß,

tonmanns
Ja klar, kannst du das anmelden. Er profitiert halt nicht davon.
 
Ja, du meldest es an und trägst bei Komponist den Namen des Komponisten ein. Dann bekommst du bei der Ausschüttung den Textanteil und er halt NICHT den Komponisten-Abteil.
 
Ok, vielen Dank. Was ist denn, wenn er sich in zwei Jahren anmeldet, bekommt er dann rückwirkend die Ausschüttungen?
 
Du meldest das Werk ganz normal an und gibst den Namen des Komponisten mit an. Wenn dieser kein Gema-Mitglied ist, bekommt er eine imaginäre Mitgliedsnummer zugewiesen. Falls er sich irgendwann entscheidet Mitglied zu werden, wird er routinemäßig befragt, ob er der Komponist der Werke xy ist und die Daten werden so verknüpft.

Die Vergütung erfolgt auch rückwirkend, wie lange weiß ich allerdings nicht. Einfach bei der Gema nachfragen, das ist ja eine Standardauskunft.
 
Du kannst das Werk sogar anmelden mit ihm und selbst wenn er im Nachhinein noch Mitglied werden sollte kann er teilweise sogar noch die Tantiemen bekommen (mit gewissen Fristen natürlich)
 
Ist es nicht so, dass du sogar vertraglich gegenüber der GEMA verpflichtet bist, die Werke zu melden?

Der GEMA Vertrag umfasst immer das gesamte Werk eines Urhebers - wenn sich ein Komponist/Textdicher entscheidet, seine Rechte von der Gema vertreten zu lassen, kann er keine Ausnahmen bei bestimmten Werken machen afaik.
 
Ok, vielen Dank. Was ist denn, wenn er sich in zwei Jahren anmeldet, bekommt er dann rückwirkend die Ausschüttungen?
Bis zu 1 Jahr rückwirkend

Nicht ganz. Im Streaming müssen die Songs innerhalb von 3 Monaten nach Release gemeldet werden bevor die ersten Tantiemen verschwinden.

Bei Live Auftritten ist es das von dir erwähnte Jahr, bei Physischen Tonträgern sind es meines Wissens nach 2 Jahre.
 
Also, zmd. für mein Gefühl müsste der Mitautor auf jeden Fall gefragt werden, ob irgendwas mit dem gemeins. Werk geschehen darf.
Stellt euch vor, der Betreffende tritt mit dem Song auf. Er (bzw. der Veranstalter) würde dadurch autom. GEMA-pflichtig und weiß garnichts davon...

Ich habe kein belastbares Wissen für den spez. Fall. Aber nach meiner Logik halte ich es für mögl. dass der Mitautor der GEMA-anmeldung widersprechen kann.
Andernfalls müsste der Mitautor wohl komplett für die Gema optieren, auch mit der Verpflichtung selber zahlungspflichtig zu werden.
Ob er komplett raus bleiiben kann und der Texter dann auch nur anteilig Tantiemen erhält weiß ich nicht. Wie schon gesagt wurde - GEMA fragen!
 
Das hat dann nichts mehr mit dem Urheberrecht zu tun sondern eher mit dem Masterrecht. Das Label beziehungsweise der Eigentümer des Masters darf das Werk je nach Absprache veröffentlichen und gibt dabei schon erste Infos raus.

Niemand kann einer Anmeldung komplett widersprechen, höchstens einen Konflikt melden wenn falsche Splits übermittelt wurden.
 
Ok, vielen Dank. Was ist denn, wenn er sich in zwei Jahren anmeldet, bekommt er dann rückwirkend die Ausschüttungen?
Bis zu 1 Jahr rückwirkend

Nicht ganz. Im Streaming müssen die Songs innerhalb von 3 Monaten nach Release gemeldet werden bevor die ersten Tantiemen verschwinden.

Bei Live Auftritten ist es das von dir erwähnte Jahr, bei Physischen Tonträgern sind es meines Wissens nach 2 Jahre.
Deshalb ja bis zu 1 Jahr. Mit 2 Jahren bei physischen Tonträgern gehe ich nochmal nach. Die Gema gab hier ebenfalls 1 Jahr als Auskunft.
 
Hm, na das hängt dann von vertragl. Vereinbahrungen mit Master/Label ab. Aber der Mitautor kann ja nicht ohne sein Wisen draußen bleiben?
Die Grundfrage setzt nach m. E. schon vor Label oder Verträgen an. Über alle Nutzungsrechte entscheiden zunächst mal ausschließlich die Urheber. Und jeder Mitautor kann über die Weiterverwendung des Werkes durch andere Mitautoren mitentscheiden.
Denkbare Fälle sind bsw., dass das Werk als Untermalung eines Sex-Werbespotts verwendet werden soll oder zu einer Micky Mouse Comic Version verändert werden soll. Das könnte ich als Mitautor verhindern.
 

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