GEMA-Songs auf Youtube

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Hi!

Habe gerade eben bei Heise gelesen dass YouTube-Nutzer [g=119]GEMA[/g]-Musik einsetzen dürfen. Scheinbar hat es zwischen den beiden Parteien eine Einigung gegeben. Ist vielleicht für den einen oder anderen Künstler hier interessant der bereits Titel veröffentlicht hat, die nun jeder unter sein YouTube Video packen darf.

cu
cRUSh
 
Kannst du da mal den Link einstellen, bitte?
 
Danke id3alism :)

Wusste nicht wie gerne/ungerne externe Links hier drin gesehen sind.
 
tz kapier ich nicht, dann könnte jetzt jeder ein Stück von irgendeiner [g=420]CD[/g] hochladen und wegen mir als Film schwarzer Bildschirm und jeder kann sich dann die Musik bzw. das Video legal ziehen und die Musik extrahieren?!?

siehe:heise
 
Jo, wobei die Qualität dort ja meist zu wünschen übrig lässt. Liegt das vielleicht am Flashvideo Format?

Grüße
cRUSh
 
Hab's auch grad' gelesen. Ich kann die Titelmelodie von "Der weisse Hai" furzen. Muß ich mal verlinken.

Die Tatsache, dass es hier nur eigene Songs gibt, macht einen großen Teil des Charmes für mich aus. Hoffentlich gibt's bald nich in jedem zweiten FB-Thread miese Covervideos...:nonono:

Pepe
 
das hieße doch, ich dürfte Liveaufnahmen meiner Coverband da hochladen und nen Video aus GigBilder dazumachen, und das ganze dann auf der Bandwebseite verlinken, sehe ich das richtig?

Gruß Andy
 
Das würde mich auch mal interessieren...
 
nabend,

ich bin mir da nicht sicher. habe mal gelesen, dass es einen Unterschied macht, ob man auf eine Website verlinkt, auf der man sich dann das, was einen interessiert, heraussuchen kann, oder ob man einen direct link auf die entsprechende Datei legt.

Auf HR jedenfalls dürfen aus diesem Grund jedenfalls nach wie vor keine Cover direkt verlinkt werden. Eventuell schreibt einfach, nach was für einem Film man auf Youtube suchen muss, dann seid Ihr auf der sicheren Seite und HR auch.

Gruß Rainer
 
andy456 schrieb:
das hieße doch, ich dürfte Liveaufnahmen meiner Coverband da hochladen und nen Video aus GigBilder dazumachen, und das ganze dann auf der Bandwebseite verlinken, sehe ich das richtig?

Klar, und zwar genau ab dann, wo du die nötige schriftliche Genehmigung des/der Urheber(s) / Rechteinhaber(s) hast, bzw. die entsprechende Lizenz der [g=119]GEMA[/g] erworben hast, um eine solche Coverversion zu veröffentlichen.
Gemäß Urheberrecht und Bestimmungen der [g=119]GEMA[/g] ist schon das Herstellen von Coverversionen durch den Originalurheber/Rechteinhaber genehmigungspflichtig, sofern man die Öffentlichmachung genau dieser daz hergestellten Coverversion beabsichtigt.



Gruß...

Jörg
 
McCoy:
Gemäß Urheberrecht und Bestimmungen der [g=119]GEMA[/g] ist schon das Herstellen von Coverversionen durch den Originalurheber/Rechteinhaber genehmigungspflichtig

Für 1:1 Coverversionen benötigt man keine Genehmigung
 
guckst du hier:
Gema zum Thema Cover
danach darf jedes Musikstück ohne Genehmigung grundsätzlich gecovert werden - wobei das nichts darüber aussagt, ob dafür Tantiemen zu zahlen sind, davon gehe ich nämlich aus, eine Genehmigung ist dann notwendig, wenn man an der Komposition oder am TExt etwas ändert und zwar die Genehmigung des Rechteinhabers.
 
Richtig Mazze. Jedes Lied darf gecovert und auch veröffentlicht werden, solange es ein 1:1 Cover ist. Eine [g=119]GEMA[/g] Meldung muss aber zwingend gemacht werden, denn dafür fallen die üblichen Gebühren an.
 
wobei das nichts darüber aussagt, ob dafür Tantiemen zu zahlen sind, davon gehe ich nämlich aus, eine Genehmigung ist dann notwendig, wenn man an der Komposition oder am TExt etwas ändert und zwar die Genehmigung des Rechteinhabers.
gezahlt wird natürlich so oder so.
bei der genehmigung hab ich mich auch schon gefragt, wie groß die veränderung letztlich sein muß, kann mich nur daran erinnern, daß oli p.s version von grönemeyers flugzeugen einer genehmigung bedurfte.
warum h.g. das musikalische verbrechen allerdings genehmigt hat, ist mir ein rätsel.
 
warum h.g. das musikalische verbrechen allerdings genehmigt hat, ist mir ein rätsel.


nennt sich geld und wird in form von scheinen ausgelifefert ;)
 
@soundanders

Erst mal Glückwunsch zu 1111 Beiträgen, sieht klasse aus.

Die Oli P. "Flugzeuge"-Version war nun wirklich kein Cover mehr, nicht nur, dass es ein Rap-Titel mit gesungenem Refrain war, die hatten auch noch den 6/8tel [g=253]Takt[/g] von Grönrmeyer in 4/4tel gequetscht.

Hat mich auch ein bisschen gewundert, dass er das zugelassen hat.

Gruß,

Globo
 
Erst mal Glückwunsch zu 1111 Beiträgen, sieht klasse aus.
danke, ich hatte das überhaupt nicht mitbekommen... jetzt bin ich bei 1113, das ist wohl etwas weniger sexy.

Hat mich auch ein bisschen gewundert, dass er das zugelassen hat.
da wäre eben auch interessant, ob wirklich beim songschreiber selbst die genehmigung eingeholt werden muß, oder ob die rechte da doch bei der plattenfirma liegen...
das "schein"-argument möchte ich nämlich zumindest in diesem fall nicht akzeptieren, weil ich erstens glaube, daß grönemeyer das finanziell nicht nötig hatte und zweitens niemand ahnen konnte, daß sich so ein müdes liedchen dann doch sehr gut verkauft...
 
soundanders schrieb:
da wäre eben auch interessant, ob wirklich beim songschreiber selbst die genehmigung eingeholt werden muß, oder ob die rechte da doch bei der plattenfirma liegen...

Die Plattenfirma hat damit überhaupt nichts zu tun, wenn dann höchstens der Verlag, aber ich denke nicht, dass Grönemeyer solche Dinge den Verlag entscheiden lässt, das muss er schon selbst zugelassen haben.
 

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