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Es handelt sich um eine öffentliche Aufführung, also sind vom Veranstalter Gebühren an die [g=119]GEMA[/g] zu entrichten.
artcore schrieb:
Bei freiem Material sieht die [g=119]GEMA[/g] nichts!
...stimmt so nicht mehr, [g=119]GEMA[/g] will auch hier Geld mitverdienen.
Auch Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld sind in der Regel vergütungspflichtig. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen sind solche Veranstaltungen vergütungsfrei. Der Gesetzgeber hat diese Ausnahmefälle abschließend in § 52 Abs. 1 Satz 3 UrhG aufgeführt Link Gesetzestext.
artcore schrieb:
...stimmt so nicht mehr, [g=119]GEMA[/g] will auch hier Geld mitverdienen.
Die [g=119]GEMA[/g] ist eine Urheberrecht-Vertretungs-/Verwertungsgemeinschaft, wieso sollte sie bei Nichtmitgliedern, die freies Material spielen, einen Anspruch auf Vergütung haben?
Also bitte Belege und nicht nur Behauptungen!