GEMA ein Dorn im Auge?

Allen

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Hallo,

1) angenommen eine Band, die nicht Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g] ist, möchte einen bereits veröffentlichten Titel covern...geht das überhaupt und ist das eventl. ein Problem, wenn der Urheber des Originals bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet ist?

2) Nehmen wir mal an, dass ein Mitglied einer Band Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g] ist und der Rest seiner Truppe nicht. Kann es da Probleme geben? Muss sich dann die komplette Band bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden? Wie ist das?

Danke!
Allen
 
zu 1) klar geht das. Aber sobald das Cover irgendwo veröffentlicht wird (und auch wenns nur auf ner privaten Interseite ist), müssen dafür [g=119]GEMA[/g]-Gebühren entrichtet werden.

zu 2) Mein Wissensstand ist da folgender:

Beispiel A: Ihr schreibt alle zusammen einen Song. Dann muss dieser Song bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden, weil einer der Urheber des Songs [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist und er dazu verpflichtet ist, sämtliche seiner Werke zu melden. Die restlichen beteiligten Bandmitglieder stehen dann trotzdem in der Werksanmeldung mit drin, aber als "nicht angeschlossene Mitglieder".

Beispiel B: Ihr schreibt einen Song, aber derjenige von euch, der [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, hat nichts zu dem Song beigetragen. ----> Der Song muss nicht bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden.

Ein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied muss grundsätzlich alle Songs melden, bei denen es kompositorisch (Musik / Text) mitgewirkt hat.
 
bensommerfeld schrieb:
zu 1) klar geht das. Aber sobald das Cover irgendwo veröffentlicht wird (und auch wenns nur auf ner privaten Interseite ist), müssen dafür [g=119]GEMA[/g]-Gebühren entrichtet werden.

zu 2) Mein Wissensstand ist da folgender:

Beispiel A: Ihr schreibt alle zusammen einen Song. Dann muss dieser Song bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden, weil einer der Urheber des Songs [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist und er dazu verpflichtet ist, sämtliche seiner Werke zu melden. Die restlichen beteiligten Bandmitglieder stehen dann trotzdem in der Werksanmeldung mit drin, aber als "nicht angeschlossene Mitglieder".

Beispiel B: Ihr schreibt einen Song, aber derjenige von euch, der [g=119]GEMA[/g]-Mitglied ist, hat nichts zu dem Song beigetragen. ----> Der Song muss nicht bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet werden.

Ein [g=119]GEMA[/g]-Mitglied muss grundsätzlich alle Songs melden, bei denen es kompositorisch (Musik / Text) mitgewirkt hat.
Vielen Dank für die Antwort! zu 1) also ist dann derjenige bei einer Veröffentlichung des gecoverten Songs bei der [g=119]GEMA[/g] zu nennen, der diesen auch bearbeitet bzw. umgeschrieben hat!? In dem Fall MUSS sich dieser bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, sofern er es noch nicht getan hat!?
 
Grüße.


der diesen auch bearbeitet bzw. umgeschrieben hat!?


wenn das der fall ist brauchst Du zusätzlich noch die genehmigung des urhebers des songs. "covern" bedeutet nur "nachspielen", wenn etwas bearbeitet wurde muss der originalkünstler der veröffentlichung zustimmen.


Der Gruß

Griffin
 
Allen schrieb:

Vielen Dank für die Antwort! zu 1) also ist dann derjenige bei einer Veröffentlichung des gecoverten Songs bei der [g=119]GEMA[/g] zu nennen, der diesen auch bearbeitet bzw. umgeschrieben hat!? In dem Fall MUSS sich dieser bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, sofern er es noch nicht getan hat!?

Da hast du irgend etwas falsch verstanden. Du kannst keine Urheberrechte für ein Cover anmelden, weil das gecoverte Material bereits Urheberrechtlich geschützt ist und Änderungen des Originals der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers bedürfen.

Gruß,
 
LetUBleed schrieb:
Allen schrieb:

Vielen Dank für die Antwort! zu 1) also ist dann derjenige bei einer Veröffentlichung des gecoverten Songs bei der [g=119]GEMA[/g] zu nennen, der diesen auch bearbeitet bzw. umgeschrieben hat!? In dem Fall MUSS sich dieser bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, sofern er es noch nicht getan hat!?

Da hast du irgend etwas falsch verstanden. Du kannst keine Urheberrechte für ein Cover anmelden, weil das gecoverte Material bereits Urheberrechtlich geschützt ist und Änderungen des Originals der ausdrücklichen Zustimmung des Rechteinhabers bedürfen.

Gruß,
Das ist schon klar...aber wenn man ein Werk 1 zu 1 wiederveröffentlicht, dann muss man doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein oder? Wie sieht es für denjenigen aus, der das Werk bearbeitet und ebenfalls veröffentlichen will? Dieser muss den Song doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden!?
 
Hi,

mein (halb-)wissensstand dazu ist folgender, bitte korrigiert mich, falls Ihr es besser wisst ;)

angenommen eine Band, die nicht Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g] ist ...

eine band kann imo nicht [g=119]GEMA[/g]-mitglied sein sondern nur einzelpersonen ....

Um etwas zu veröffentlichen, muß man kein [g=119]GEMA[/g]-mitglied sein.

dies gilt für eigenkompositionen, warum sollte es bei covermusik anders sein?
man kann einen Titel freistellen lassen soweit ich weiss ...

InSomnius schrieb:
wenn das der fall ist brauchst Du zusätzlich noch die genehmigung des urhebers des songs. "covern" bedeutet nur "nachspielen", wenn etwas bearbeitet wurde muss der originalkünstler der veröffentlichung zustimmen.

dem würde ich zustimmen ...

eine bearbeitete version kann man bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden, dazu muss man
auch mitglied sein. dann treibt die [g=119]gema[/g] z.b. für den fall, dass das werk im Radio gesendet wird, Gebühren ein, die teilweise an den urheber und teilweise an den bearbeiter gehen ...


korrigiert mich, das thema ist auch für mich sehr interressant!

grüße
esch :)
 
Allen schrieb:

Das ist schon klar...aber wenn man ein Werk 1 zu 1 wiederveröffentlicht, dann muss man doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein oder? Wie sieht es für denjenigen aus, der das Werk bearbeitet und ebenfalls veröffentlichen will? Dieser muss den Song doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden!?

Melden hat nichts mit Mitglied werden zu tun.

Wenn du ein Cover veröffentlichst, gehst du zu [g=119]GEMA[/g], sagst(schreibst) ich habe dieses Stück von dem Künstler gecovert.Du bekommst eine Rechnung über die "Nutzungsgebühren" und gut. Damit bist du noch lange kein Mitglied geworden und musst es auch nicht werden.

Diese Meldung musst du auf jeden Fall machen. Wenn du ne Veränderung am Stück machen willst, musste das zusätzlich mit dem Urheber abklären und erlauben lassen.

Bei der [g=119]Gema[/g] Mitglied werden musstdu garnicht, solltest du aber, wenn du selber Urheber von Stücken bist (oder welche offiziell bearbeitet hast) und damit Einnahmen durch öffentliche Aufführung (z.B.:Radio) erwartest.
 
djwusel schrieb:
Allen schrieb:

Das ist schon klar...aber wenn man ein Werk 1 zu 1 wiederveröffentlicht, dann muss man doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldet sein oder? Wie sieht es für denjenigen aus, der das Werk bearbeitet und ebenfalls veröffentlichen will? Dieser muss den Song doch auch bei der [g=119]GEMA[/g] anmelden!?

Melden hat nichts mit Mitglied werden zu tun.

Wenn du ein Cover veröffentlichst, gehst du zu [g=119]GEMA[/g], sagst(schreibst) ich habe dieses Stück von dem Künstler gecovert.Du bekommst eine Rechnung über die "Nutzungsgebühren" und gut. Damit bist du noch lange kein Mitglied geworden und musst es auch nicht werden.

Diese Meldung musst du auf jeden Fall machen. Wenn du ne Veränderung am Stück machen willst, musste das zusätzlich mit dem Urheber abklären und erlauben lassen.

Bei der [g=119]Gema[/g] Mitglied werden musstdu garnicht, solltest du aber, wenn du selber Urheber von Stücken bist (oder welche offiziell bearbeitet hast) und damit Einnahmen durch öffentliche Aufführung (z.B.:Radio) erwartest.
Stimmt das so? Ich muss kein Mitglied bei der [g=119]GEMA[/g] sein, wenn ich ein bereits erschienenes und bei der [g=119]GEMA[/g] gemeldetes Stück covern will? Das heisst der Urheber würde dafür auch keine Tantiemen erhalten?

Wie hoch in etwa sind denn die Nutzungsgebühren?
 
Doch natürlich bekommt der Urheber seine Tantiemen - deshalb bezahlst du ja die Nutzungsgebühr.
 
Man muss aber schon noch fragen, ob man das covern darf! Nicht vergessen!
Am besten beim Verlag des Künstlers oder über das Management.
 
hadl schrieb:
Man muss aber schon noch fragen, ob man das covern darf! Nicht vergessen!
Am besten beim Verlag des Künstlers oder über das Management.
Na das dürfte klar sein, dass man dafür die Erlaubnis einholen muss;-)
Es haben ja nicht nur die Urheber ein Entscheidungsrecht, sondern vor allem die Labels, die eventl. noch Rechte an den Veröffentlichungen haben...
 

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