Homepage eines Homestudios - Demoaufnahmen & GEMA?

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patrickttx

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Hallo zusammen,

bestimmt können einige von euch mit eigener Website mir ihre Erfahrungen schreiben.
Ich mache hobbymäßig Aufnahmen und möchte mich und meine Leistungen nun gerne im Internet präsentieren. Später soll das ganze auch etwas kommerziell und als Dienstleistung wirken auch wenn ich jährlich nicht mehr als 8 Produktionen mache. Gewerbeschein natürlich schon im Hintergedanken, soll für die nächsten 1-2 Jahre aber in erster Linie zur Selbstpräsentation und Hobbyvorstellung dienen.

Nun will ich unter "Referenzen und Projekte" einige Aufnahmen von mir veröffentlichen:
- alles natürlicher Cover, z.B. Chorfassungen von modernen Arrangements
- ausschließlich Streaming, kein Download
- erstmal nicht-kommerziell

Was muss ich beachten, ab wann schaltet sich die GEMA ein, gibt es eine Freigrenze z.B. 20sek-Demos? Wie handhabt ihr das, wenn ihr eure Aufnahmen zu Demo-Zwecken weitergebt?

Viele Grüße
Patrick
 
Ich weiß nicht, ob mein Beitrag hier:

http://homerecording-forum.de/modules/newbb/viewtopic.php?post_id=63815#forumpost63815

Der ganze Fred:
http://homerecording-forum.de/modules/newbb/viewtopic.php?viewmode=flat&type=&topic_id=3177&forum=8

... genau zu deinen Anforderungen passt, aber es scheint mir ähnlich zu sein. Das ist der aktuellste Stand der Dinge, den ich kenne. Mal hierherkopieren:


"Die Auskünfte einer SEHR netten Dame bei der Gema ergeben für uns Folgendes:

1) Ich habe die mp3 erstmal wieder runtergenommen.

2) Cover online stellen für die Websites von Coverbands kostet 153,50 EUR im Jahr plus 7% USt (= 164,25 EUR p.a.). Siehe dazu das Gema-PDF. Das ist der richtige Tarif. Auf Seite zwei ist für uns der Tarif 3 relevant. Oder hier:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf

3) Zahlt man diesen Tarif, kann man so viele Songs online stellen, wie man will. Auch keine Einschränkungen, was die Laufzeit der Demos angeht (das war früher mal relevant... irgendwas mit 40 Sekunden usw. - das fällt heute alles weg). Bis zu 120.000 Zugriffe im Jahr sind damit abgedeckt, was ne Menge Holz ist.

4) Durch diesen Tarif erwirbt man das sogenannte Aufführungsrecht für diese Titel.

5) Man erwirbt durch diesen Tarif allerdings NICHT das sog. Nutzungsrecht, das immer eingeholt werden muss, wenn man die Songs mit anderen, hier eigenen Website-Inhalten VERBINDET. Die Nutzung auf der Website bedarf also der Genehmigung des Rechteinhabers (in der Regel vertreten durch die entsprechenden Verlage wie EMI, Warner usw.).

6) Will man alles ganz offiziell online stellen, dann muss man also rausfinden, für welche Songs welcher Verlag zuständig ist, diesen dann anschreiben und um die Genehmigung der Nutzung bitten. Hier wird recherchiert:

https://online.gema.de/werke/

Dies wird entweder kostenlos erteilt oder es kostet eben auch noch mal was (der Verlage als Vertreter der Rechteinhaber legen das fest).

7) Hat man das alles geregelt, kann man online gehen. Hört sich erstmal recht aufwändig an, aber soooo dolle ist da gar nicht.

8 ) Der Tipp der Gema-Frau ist, dass man die Verlage per eMail mit Lesebestätigung anschreibt. Sie meint, selbst wenn man längere Zeit nichts hört und vielleicht ein zweites oder drittes Mal mit Lesebestätigung nachgehakt hätte, könne man doch eigentlich davon ausgehen, auf der sicheren Seite zu sein (und könnte dann mit den Dateien online gehen). Na gut, das müssten dann im Zweifelsfall die Gelehrten feststellen.


10) Nutzungsgenehmigung der Verlage sollten eingeholt werden.

11) Ein Passwortgeschützter Bereich hat einen ÖFFENTLICHEN Charakter, weil ja letztlich Jedweder den Zugang auf Anfrage erhalten kann. So geht's also auch nicht. Habe nicht ICH mir ausgedacht, sondern das war die ganz eindeutige Auskunft der GEMA. Blöd - iss' aber so.


So, jetzt habter's!



Gruß Jens"
 
okay, danke Jens! Das hilft mir schon viel weiter und zeigt mir, dass es leider nicht ohne weiteres möglich ist für einen Hobbyrecordler seine Aufnahme-Demos zu veröffentlichen. Denn 164€ + den Verwaltungsaufwand ist mir zu viel.
So bleibt mir nur übrig, selbstgeschriebene Nummern und alte Klassikaufnahmen zu veröffentlichen deren Künstler schon lange tot sind.. oder gelten dort u.U. auch Auflagen der GEMA?
 
Was ist mit Myspace, Facebook & Co. Da zahlt doch kein Mensch was (bisher) (für eigene Werke)?
 
okay, danke Jens! Das hilft mir schon viel weiter und zeigt mir, dass es leider nicht ohne weiteres möglich ist für einen Hobbyrecordler seine Aufnahme-Demos zu veröffentlichen. Denn 164€ + den Verwaltungsaufwand ist mir zu viel.
So bleibt mir nur übrig, selbstgeschriebene Nummern und alte Klassikaufnahmen zu veröffentlichen deren Künstler schon lange tot sind.. oder gelten dort u.U. auch Auflagen der GEMA?

Diese Art Argumentation verstehe wer will....
 
okay, danke Jens! Das hilft mir schon viel weiter und zeigt mir, dass es leider nicht ohne weiteres möglich ist für einen Hobbyrecordler seine Aufnahme-Demos zu veröffentlichen. Denn 164€ + den Verwaltungsaufwand ist mir zu viel.
So bleibt mir nur übrig, selbstgeschriebene Nummern und alte Klassikaufnahmen zu veröffentlichen deren Künstler schon lange tot sind.. oder gelten dort u.U. auch Auflagen der GEMA?

das Urbeherrecht bleibt bestehen bis zu 70 Jahre nach dem Ableben des Komponisten/Texters. Einen John Lennon Song kannst du demnach erst 2050 frei verwenden, auch wenn er den Song vielleicht schon in den 60er Jahren geschrieben hat.
 
Auch klassische Musik unterliegt teilweise der GEMA. Manche Urheberrechte sind auf Nachfahren übergegangen - da muss man etwas recherchieren (wie schreibt man das?). Für eigene Werke zahlt man nix, solange man nicht bei der GEMA Mitglied ist.

Achtung: Ich hab da nur Halbwissen.
 

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