GEMA-Anmeldung für CD in kleinstauflagen? (DIY-Produktion)

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Hallo Zusammen!

Wir haben mit unserer Band eine EP mit 5 Liedern aufgenommen, bei 3 liedern haben wir die Melodie von bekannten Songs gecovert und einen neuen Text dazu geschrieben, 2 songs sind komplett von uns geschrieben.
Die ganze [g=420]CD[/g] haben wir selber produziert, aufgenommen, gemischt, CDs bedrucken lassen, Cover drucken lassen etc. etc...

Die Lieder auf der [g=420]CD[/g] sind alles Satire-Lieder über unser Heimatdorf/Kuhkaff, und wir haben die [g=420]CD[/g] bisher nur im Freundeskreis verschenkt, oder, falls jemand drauf bestanden hat uns dafür was zu zahlen, es zum Selbstkostenpreis (3 Euro) verkauft.

Da das bisher alles in einer so kleinen Auflage war, und wir ja eh die meisten Verschenkt haben, haben wir bisher nie dran gedacht das man dafür die [g=420]cd[/g] auch bei der [g=119]gema[/g] anmelden müsste.

Jetzt haben aber schon so viele Leute angefragt, das sie über bekannte etwas von der [g=420]cd[/g] gehört haben, und dass sie die auch haben wollen, das wir uns überlegen sie doch zu "verkaufen". zwar weiterhin zum Selbstkostenpreis (wir wollen nur unsere Produktionskosten wieder reinkriegen) und in relativ kleiner Auflage (bisher haben wir 13 cds an Leute verkauft die nicht direkte freunde sind und ca. 10 Leute haben nachgefragt) aber ich wollte fragen ob man dafür schon [g=119]gema[/g] zahlen muss?
Die lokale Buchhandlung hier im Ort hat auch schon interesse bekundet und möchte die [g=420]CD[/g] in ihre auslage legen.

Was sagt ihr dazu? Muss man bei so kleiner Auflage und so begrenzter "Zielgruppe" seine [g=420]CD[/g] bei der [g=119]Gema[/g] anmelden, noch dazu wenn wir es sowieso nur zum Selbstkostenpreis verkaufen?
Danke für eure Infos!!
 
DrNibbert schrieb:
aber ich wollte fragen ob man dafür schon [g=119]gema[/g] zahlen muss?
[g=119]GEMA[/g] anrufen und nachfragen.
Eine genauere und sicherere Auskunft geht nicht, als direkt von der [g=119]GEMA[/g].
Und die sind dort auch immer bereit gerne zu helfen.
Du findest die Adressen und Telefonnummer auf deren Webseite unter ".[g=119]gema[/g].de"
 
Hi.

Im Allgemeinen muss man bei JEDER Vervielfältigung von Musik dies an die [g=119]GEMA[/g] melden. Wenn ihr eure CDs über eine Firma herstellen lasst, dann müßt ihr einen sog. Freistellungsauftrag ausfüllen. Da ihr - das ich entnehme ich deinem Post - das nicht gemacht habt, so habt ihr die CDs sicherlich in Eigenregie vervielfältigt.

Der [g=119]GEMA[/g] ist es im Endeffekt egal, was ihr mit der [g=420]CD[/g] macht. D.h. ob ihr sie verschenkt oder verkauft, macht nur einen geringen Unterschied im dem Regelsatz aus, mit dem dann eure Kosten berechnet werden.

Da auf euren CDs sich geistiges Eigentum anderer befindet, so müsst ihr Gebühren an die [g=119]GEMA[/g] abführen.

Unterm Strich habt ihr jetzt zwei Möglichkeiten:

Variante A:
Ihr meldet der [g=119]GEMA[/g] eure Herstellung, bezahlt eure Gebühren und seit damit auf der sicheren und legalen Seite.

Variante B:
Ihr ignoriert die [g=119]GEMA[/g]. Das kann gut gehen und ihr spart Geld. Sollte aber die [g=119]GEMA[/g] irgendwann dahinter kommt, gibt es eine saftige Strafzahlung.

Meine Meinung:
Da es sich nur eine Kleinauflage mit geringen Abgabepreis handelt, solltet ihr die [g=119]GEMA[/g]-Gebühr entrichten, da diese nicht so hoch ausfallen wird. Damit seit ihr auf der sicheren Seite und niemand kann euch irgend etwas anlasten. Außerdem ist es nur fair gegenüber dem geistigen Eigentümer.
Was das genau kostet, könnt ihr über die [g=119]GEMA[/g] Seite erfahren.

Grüße
 
bei 3 liedern haben wir die Melodie von bekannten Songs gecovert und einen neuen Text dazu geschrieben, 2 songs sind komplett von uns geschrieben.
ohne euch den spaß verderben zu wollen, aber habt ihr euch die bearbeitungsrechte der urheber besorgt? wenn nicht könnt ihr trotz ordnungsgemäßger [g=119]gema[/g]-anmeldung großen ärger bekommen. wie wahrscheinlich das bei einer so kleinen produktion und auflage ist, das ist eine andere frage, aber es ist nicht ausgeschlossen.
 
In welcher größenordnung ist denn so eine strafzahlung?
 
Wieso Strafzahlung?

Ihr plant doch die Herausgabe einer Kleinauflage und erwägt, die Verwendung von fremdem Material. Frag doch unverbindlich an.

Ich kenne mich wirklich nicht aus, aber ich meine, Gebühren werden immer in Auflagen á 400 Exemplaren berechnet.

[edit]Das mit den 400 Exemplaren ist Quatsch. Hier gibt es eine Info, da werden nur die Beispiele für 400 Stück berechnet.
 
mit der [g=119]gema[/g] und irgendwelchen gebühren hat das erstmal gar nix zu tun, man muss beim urheber anfragen ob man das werk überhaupt bearbeiten darf.

wie das mit strafzahlung ist hab ich keine ahnung, ich bin noch nie verklagt worden oder sonstwas. ich würde lieber versuchen das ganze vorher zu klären anstatt es darauf ankommen zu lassen ;-)
 
Ihr vergesst hier alle, dass die Geschichte hier keinen kommerziellen Charakter hat. Auch dann nicht, wenn die lokale Buchhandlung die [g=420]CD[/g]´s auslegt. Die Geschichte mit dem geistigen Eigentum fällt also damit schon mal weg.
Und ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung euerer Songs müsst ihr auch keine [g=119]GEMA[/g] für die Vervielfältigung bezahlen. Bei der [g=119]GEMA[/g] nachfragen ist sicher möglich, aber evtl. genau so wenig aussagekräftig, weil es sich hier schon am Rand dieser rechtlichen Grauzone bewegt, die es im Urheberrecht leider gibt. Es kann dir also keiner so genau vorher sagen, wie lange du jetzt fremde Melodien vervielfältigen darfst, wenn du sie vorher künstlerisch verarbeitest. Aber soweit ich das sehe ist das in deinem Rahmen auf jedenfall unbedenklich.
 
@killasonic: welche rechtliche Grauzone im Urheberrecht soll das sein? Hast
Du irgendwelche Quellenangaben für Deine Aussage?

@threadsteller: warum habt Ihr denn die 3 Melodien nicht schnell selbst
komponiert - dann wärt Ihr jetzt fein raus - ist doch wirklich nicht schwer.
IMHO macht man alles selbst, dann erspart man sich [g=119]GEMA[/g] und auch
Anfragen bei Urhebern für die Bearbeitungsrechte. Denn ich befürchte, daß
egal wie groß die Serie ist, oder ob es unentgeltlich ist oder nicht immer die
gleichen Regeln gelten. So hab' ich es hier im Forum jedenfalls immer
herausgelesen.
 
@killasonic:

Sowohl:

Ihr vergesst hier alle, dass die Geschichte hier keinen kommerziellen Charakter hat. Auch dann nicht, wenn die lokale Buchhandlung die [g=420]CD[/g]´s auslegt. Die Geschichte mit dem geistigen Eigentum fällt also damit schon mal weg.

als auch

Und ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung euerer Songs müsst ihr auch keine [g=119]GEMA[/g] für die Vervielfältigung bezahlen.

ist Unsinn!

Es ist vollkommen egal welchen "Charakter" eine Veröffentlichung hat. Wenn dort geistiges Eigentum anderer verwendet wird, dann muss vorher seine Erlaubnis eingeholt werden. Nur weil man es im einem Ort mit 300 Einwohnern nicht macht, heißt es nicht, dass es legal ist!

Zur [g=119]GEMA[/g]: Bei der Vervielfältigung zahlst du in dem Fall nicht eine Gebühr für deine eigenen Lieder, sondern für die Lieder eines anderen Urhebers - sofern dieser von der [g=119]GEMA[/g] vertreten wird.

Tipp: Einfach nochmal nachlesen, wofür die [g=119]GEMA[/g] da ist ;)

Grüße
 
Kommerzieller Charakter hin oder her....

Das geistige Eigentum darf solange man nicht die 10000 prozentige Einwilligung des Urhebers hat, nicht vervielfältigt werden
Ob das jetzt 5 [g=420]cd[/g] s sind oder 5000000
Das ist völlig schnurz
 
das würde aber ja bedeuten das, wenn ich für ne lady irgendnen schnulzsong mit [g=422]gitarre[/g] auf tonband aufnhem und ihr schenke, mich die [g=119]gema[/g] dafür drankriegen kann ;)
 
Na klar - prinzipiell erstmal schon.
Ob das dann aber tatsächlich jemand macht ist eine andere Frage. :)
 
mal ne andere frage.
angenommen ich covere satisfaction von den beatles ähhhh stones.-)
wer darf mich dann verklagen? der songschreiber?die band? die plattebfirma?
der verlag? oder sogar die ganze welt?
 
Niemand.

Wenn Du coverst, also 1:1 eine Komposition nachspielst, darfst Du das sogar ohne Erlaubnis des Komponisten. Der Komponist hat dieses Recht ja auch dem Erst-Interpreten gegeben, also muss er es Dir auch einräumen.
Es gibt spezialisierte Firmen (Tonstudios), die Neuerscheinungen von zB Robbie Williams am Erscheinungstag anfangen nachzubauen, und bringen die 2 Wochen später mit einem anderen Interpreten in den Handel (als 4,99€ Compilation, Songs der Stars o-ä).

Anders sieht es aus, wenn Du das Original veränderst, (anderes Tempo, Text, Tonhöhe, Remix whatever).
Dann kannst Du Dir eine Unterlassungsklage des Komponisten einhandeln.
 
Killasonic schrieb:
Ihr vergesst hier alle, dass die Geschichte hier keinen kommerziellen Charakter hat. Auch dann nicht, wenn die lokale Buchhandlung die [g=420]CD[/g]´s auslegt. Die Geschichte mit dem geistigen Eigentum fällt also damit schon mal weg.
Und ohne [g=119]GEMA[/g] Meldung euerer Songs müsst ihr auch keine [g=119]GEMA[/g] für die Vervielfältigung bezahlen. Bei der [g=119]GEMA[/g] nachfragen ist sicher möglich, aber evtl. genau so wenig aussagekräftig, weil es sich hier schon am Rand dieser rechtlichen Grauzone bewegt, die es im Urheberrecht leider gibt. Es kann dir also keiner so genau vorher sagen, wie lange du jetzt fremde Melodien vervielfältigen darfst, wenn du sie vorher künstlerisch verarbeitest. Aber soweit ich das sehe ist das in deinem Rahmen auf jedenfall unbedenklich.

Sorry, aber das sind ganz bedenkliche Informationen, da völlig falsch.

Wenn die CDs verkauft werden, wo auch immer, ist es eine kommerzielle Geschichte. Wenn Du kein Geld damit verdienst, ist das Dein Pech oder Unvermögen. Auf jeden Fall hast Du durch die Benutzung der fremden Komposition ein Benefit, zb Promotion oder was auch immer. UNd selbst wenn nicht, hast Du die Rechte des Komponisten benutzt, ergo must Du auch dafür zahlen-

Du musst auf jeden Fall eine [g=119]GEMA[/g] Anmeldung machen.
 
Wenn Du coverst, also 1:1 eine Komposition nachspielst, darfst Du das sogar ohne Erlaubnis des Komponisten.

Davon abgesehen ist aber jede Aufführung und Vervielfältigung [g=119]GEMA[/g]-meldepflichtig.

Man muss auch strikt trennen zwischen Urheberrecht und Aufführungs-/Vervielfältgungsrecht. Nur letzteres interessiert die [g=119]GEMA[/g]. Sie ist nicht für Urheberrecht zuständig.
 

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