Gelöst - Erkennen Sie die Melodie ?

Registriert
09.06.04
Beiträge
5.151
Reaktionen
4.265
Punkte
23.810
Ich habe vor, einen Song mit einem kleinen Outro zu beenden. Eine Art "Spieluhr". Nun werde ich den Verdacht nicht los ob ich dieses Melodie - natürlich unbewusst - von einer klassischen Komposition geklaut habe.



Kommen euch diese paar Takte bekannt vor ?
 
..erinnert stark an den tanz der zuckerfee von tschaikowsky..
direkt melodie geklaut würdsch nich sagen, aber arrangement/atmosphäre sind schon sehr nah..
bei der zweistimmigkeit musst aufpassen, oder sind die krummen töne beabsichtigt..?!
 
Danke , die "zuckerfee" hör ich mir mal an (wenns geht).

Zweistimmig: Krumme töne sind voll beabsichtigt. Die kommen von einer Pendeluhr und ich hab keine Ahnung in welchem Ton die anschlägt. Hab das Wave willkürlich auf ein "E" gelegt.

Edit: Die Fee wars tatsächlich.
ISt das nun zu nah drann ? Mann weiß ja wie blutrünstig diese Russen sind ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke , die "zuckerfee" hör ich mir mal an (wenns geht).

Zweistimmig: Krumme töne sind voll beabsichtigt. Die kommen von einer Pendeluhr und ich hab keine Ahnung in welchem Ton die anschlägt. Hab das Wave willkürlich auf ein "E" gelegt.

Edit: Die Fee wars tatsächlich.
ISt das nun zu nah drann ? Mann weiß ja wie blutrünstig diese Russen sind ;)

Nöö das ist nicht zu nah dran, das ist ne eigenständige Komposition. Charakterlich ähnlich, aber das wars auch schon.

Also keine Angst vor Inkasso Moskau. :D
 
Ich stimme meinem Vorschreiber zu, denke aber, dass du das Outro verwenden kannst. Das etwas "verstimmte" passt sehr gut auf eine alte Spieluhr.
 
Kommen euch diese paar Takte bekannt vor ?


Was mich interessieren würde, ist, ob du dies wegen rechtlichen Bedenken fragst, oder weil du künstlerische Einzigartigkeit willst.

Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht nämlich klar Stellung zum Sampling genommen und die Kunstfreiheit über die Eigentumsfreiheit (und somit das Urheberrecht) gestellt. Sampling ist somit erlaubt, solange die Verwertungsinteressen des Urhebers nur geringfügig eingeschränkt werden.

Aus den Leitsätzen:

"1. Die von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geforderte kunstspezifische Betrachtung verlangt, die Übernahme von Ausschnitten urheberrechtlich geschützter Gegenstände als Mittel künstlerischen Ausdrucks und künstlerischer Gestaltung anzuerkennen. Steht dieser Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, so können die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber zugunsten der Kunstfreiheit zurückzutreten haben."

Wer den Entscheid lesen will:
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2016/05/rs20160531_1bvr158513.html
 
Ich wollte wissen ob mir die Melodie selbst eingefallen ist oder nicht. Jetzt weiß ich um eine Ähnlichkeit aus Teilen im Nussknacker, Ich wurde gewissermaßen von diesem Ding "inspriert". Das es dadurch nix Einzigartiges ist, bereitet mir keinen großen Kummer.
 
Ich habe vor, einen Song mit einem kleinen Outro zu beenden. Eine Art "Spieluhr". Nun werde ich den Verdacht nicht los ob ich dieses Melodie - natürlich unbewusst - von einer klassischen Komposition geklaut habe.



Kommen euch diese paar Takte bekannt vor ?
Es erinnert an alles mögliche, aber das kannst Du getrost veröffentlichen. Es ist schwer aus einer sinkenden Tonleiter einen Plagiatsprozess zu bauen :) ! Und wenn doch jemand motzt, das Zitatsrecht bleibt.
 

Ähnliche Themen


Oft gelesene Themen

Zurück
Oben