Gebrauchten Synth kaufen? Garantie bleibt beim Erstkäufer!

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Hi,

ich möchte gerne von einer Privatperson ein Synth kaufen der es vor 2 Monaten
bei Thomann.de gekauft hatte. Ich habe heute bei Thomann angerufen,
und die Hotline erklärte mir, das die Garantie immer am Erstkäufer gebunden bleibt.
D.h. wenn in den nächsten 3 Jahren damit etwas sein sollte, muss ich das Gerät
zum Verkäufer schicken, er schickt es nach Thomann und lässt es dort reparieren!
Was ist das für ein Mist!!!
Damit kann ich ja gleich die Garantie abtreten!
Ist das so rechtens?
Wenn ja, dann muss der Verkäufer ja noch ordentlich mit dem Preis runtergehen!

Gruß,
sagCheese
 
Damit kann ich ja gleich die Garantie abtreten!

Also ich hab auch mal ein Gerät mit Restgarantie gebraucht gekauft…der VK hat mir einfach die Thomann-Rechnung mitgeschickt. Wenn jetzt was gewesen wäre, hätte ich einfach angerufen und die Rechnungsnummer genannt (und mich bei Bedarf als ursprünglichen Käufer ausgegeben)…und dann neue Adresse angegeben um den Ersatz direkt bei mir zu haben.

Kam nicht dazu dass irgendwas defekt war; aber ich glaub es funktioniert schon so.

Im Zweifel vorher mit dem Verkäufer abklären, dass er im Garantie/Gewährleistungsfall sich drum kümmert, also du ihm das defekte Teil schickst und er sich dann drum kümmert und dir das neue zurückschickt…
 
Hi Nivra,

der Ansatz ist gut mit der neuen Adresse angeben!
Aber der Vorname und Nachname bleibt gleich mit einer geänderten Adresse.
Wenn das Paket ankommen soll, muss der Familienname auch stimmen sonst
geht das Gerät zurück nach Thomann!
 
Entweder Garantie vom Verkäufer schriftlich zusichern lassen oder die Finger davon lassen.
Alles andere ist Glücksspiel. ;)
 
zu unterscheiden sind die Begriffe " Garantie" ( freiwillig) und Gewährleistung (gesetzlich):
Garantie kann gegeben werden, muss aber nicht; der Händler kann die Leistungen der Garantie festsetzen und eben auch auf den Erstkäufer einschränken.
Die Gewährleistung ist rechtlich vorgegeben und ist auf 2 Jahre beschränkt. Meines Wissens ist diese übertragbar durch eine Abtretungserklärung des Erstbesitzers.
Diese Infos gebe ich ohne Garantie und Gewährleistung, im Zweifel also weitere Auskünfte bei juristisch kompetenten Menschen einholen.....

my2cents
bemoll
 
Die erweiterte Garantie (also das 3te Jahr) ist das was dem Erstkäufer vorbehalten ist, die "Gesetzliche" Garantie bleibt davon - natürlich - unberührt!
 
Die erweiterte Garantie (also das 3te Jahr) ist das was dem Erstkäufer vorbehalten ist, die "Gesetzliche" Garantie bleibt davon - natürlich - unberührt!

Unberührt ...ja ..klar.....hm...aber durchsetzen muss sie trotzdem der Erstkäufer, wenn was ist, denn mit dem hat Thomann den Vertrag geschhlosssen. Ich stelle mir das auch ziemlich chaotisch vor bei der Reklamationsabwicklung, wenn da lauter verschiedene Namen im Spiel sind.
 
Naja, durchsetzen muss der Verkäufer? Der hat aber mit dem Verkauf und der Übergabe
der Rechnung alle Rechte auf den neuen Käufer übertragen.

@Lacunaflow: Geiler Avatar!!!!
 
Der hat aber mit dem Verkauf und der Übergabe
der Rechnung alle Rechte auf den neuen Käufer übertragen.

Laut deinem Startpost sieht Thomann das aber ja anders, sonst hättest du hier ja nicht nachgefragt.

Kann man halt nur hoffen dass Thomann das genauso sieht , dass derjenige, der die Rechnung hat auch als Garantieberechtigter gilt...hätte ja auch ein Geschenk sein können.......oder noch besser...dass halt nix kaputt geht. :)
 
Ich hab nochmal mit nem VWLer darüber geredet:

Die Garantie, alsoe bei T die 3 Jahre, ist ja freiwillig. Die kann T an den Erstkäufer binden ohne dass man irgendeinen Rechtsweg dagegen hätte. Die Gewährleistung (die ja gesetzlich vorgeschrieben ist) lässt sich aber übertragen; muss aber in dem Kaufvertrag zwischen dem Erst- und Zweitkäufer festgehalten sein.

Es gibt aber AGB-Klauseln die die Übertragung von Gewährleistungsansprüchen ausschließen. Da wirds dann strittig: Im BGB ist ein pauschales Ausschließen der Gewährleistungsanspruchsübertragung ausgeschlossen; allerdings gibt es kein Grundsatzurteil dazu. Es gibt einzelne Fälle, wo dann gegen den Unternehmer entschieden wurde und er verpflichtet wurde der Gewährleistungsweitergabe zuzustimmen, aber wenn es dann dazu kommt würde es vermutlich in einem Rechtsstreit enden.

In den Thomann AGB steht zur 3-jahres-Garantie:

Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbraucher ist, zu und kann nicht abgetreten werden.

(§6, Abs. 1)


Zur Gewährleistungsabtretung steht da allerdings nichts, bzw. ich konnte nichts dazu entdecken.

Es steht nur folgendes geschrieben:

Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(§5, Abs. 6)

Demnach wäre die gesetzliche Gewährleistung abtretbar, nur im Kaufvertrag vermerken. Kann ja auch als Randnotiz auf nem Schmierzettel sein, oder der VK legt n zettel zur rechnung dazu: Hiermit trete ich die Gewährleistungsansprüche für den Artikel x der Rechnung y gegenüer T an Person z ab.

oder so^^
 
Danke NivraMM für die ganze Arbeit !
Das würde heißen, wenn ich bei Thomann anrufe bzgl. einer Reparatur innerhalb von
2 Jahren, müsste ich als erstes mitteilen, dass ich meine Gewährleistung in Anspruch
nehmen möchte, und nicht die Garantie !

Was ich nicht verstehe ist, dass ich sicherlich nicht der erste bin, der einen gebrauchten
Artikel kauft, der ursprünglich von T stammt und dieses Problem aufzeigt !
Würde wirklich gerne wissen, wie andere dies regeln.
Und vor allem, macht nur T das so?
 
"Und vor allem, macht nur T das so?"

Nein.

LiebeGrüße
bemoll
 
Hier ist noch ne nette Thomann Geschichte. Hab mir das Steinberg Bundle UR824 + Cubase 7.5 im Dezember letzten Jarhes gekauft. Nachdem ich es ausprobiert hatte hab ich festgestellt, daß das UR824 nicht meinen Vorstellungen entspricht also wollte ich es umtauschen.

Thomann weigerte sich allerdings mit der Begründung das Cubase 7.5 aus der Verpackung genommen wurde (es war nicht mal installiert geschweige denn registriert). Ich wies den Kundenberater darauf hin, das ich Cubase dann behalten würde und nur das Interface gegen ein anderes auszutauschen. Thomann weigerte sich...diese Erfahrung kostete mich 900 €.
 

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