Gebrauchte Sampling CDs - Lizenz????

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kyuss

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Hallo!

Einen Großteil meiner Sampling CDs habe ich gebraucht in der Bucht erstanden.
Nun ist in den meisten Lizenzbedingungen bei Sampling CDs der Vermerk enthalten, dass ein Weiterverkauf nicht erlaubt ist. Heißt das nun, dass ich als Zweitkäufer keine Rechte zur Verwendung dieser Samples habe?

Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen, da ich demnächst ein Lied veröffentlichen möchte, in dem ich einen ziemlich markanten Loop von einer Samling CD verwendet habe, die ich in der Bucht erstanden habe.
 
Heißt das nun, dass ich als Zweitkäufer keine Rechte zur Verwendung dieser Samples habe?
:bigup:

Da hast du wohl die Arschkarte gezogen, bzw. gekauft. :D
 
Ich glaube der Weiterbverkauf bezieht sich auf die Samples an sich. Du darfst also nicht einzelne Loops für Centbeträge weiterverkaufen.

Ich mach seit 20 Jahren Musik. Schon immer mit Sample CDs. Veröffentlicht habe ich einiges und weder bei mir, noch bei Kollegen hat jemals jemand nach den CDs gefragt.
 
Veröffentlicht habe ich einiges und weder bei mir, noch bei Kollegen hat jemals jemand nach den CDs gefragt.

erstens das, und zweitens ist der te ja in besitz der sample-cds ;)

@kyuss:
mir ist nicht ganz klar, was du befürchtest?
 
Vielen Dank!
Da bin ich nun beruhigt!
Bin einfach durch die Bekanntschaft div. Abmahnvereine sehr vorsichtig geworden!
 
Sample-CDs dürfen weiterverkauft werden, es sei denn sie sind individuell für den Kunden hergestellt worden.

Wobei sich vermutlich jeder nur die Samples zieht und die [g=420]CD[/g] gleich wieder weitervertickt.
 
Du darfst die Inhalte der CD nicht weiterverbreiten und damit Gewinn machen. Steht so in sämtlichen Libarys die ich druchforstet habe. Was du mit einer CD machst die du Second Hand ersteigert hast, bleibt dir überlassen, da zu die Lizenz mitgekauft hast, mit der CD.

Das ist in etwa wie bei einem Angebot : Viele Leute denken heutzutage das die ganzen Werbeschnippels für Rossmann, Ca etc. Angebote sind. Ein Angebot leigt erst dann vor wenn der Empfänger speziell angeschrieben und adressiert wurde Heisst: Ein Angebot liegt dann vor, wenn es für eine einzelne Person / eingegrenzte Gemeischaft von Personen bestimmt ist, die sich im bestmöglichsten Falle vorher kundig gemacht haben über die Konditionen und weiteres.

Da hast eine CD wie tausende sie haben. Da steckt nicht mal der Ansatz eines Angebotes für eine spezielle Person drin, und darum ist sie frei verwendbar, mit allen Loops und Beatz.
 
Also, es ist folgendermaßen.

Ein verbot des wiederverkaufs ist eigentlich nicht zulässig, allerdings wird ja die Lizenz zur verwendung bei einigen CDs auf den erstkäufer beschränkt, bisher kam es in so einer sache aber noch nie zu einem verfahren bzw. urteil sodass man eigentlich nicht sagen kann ob das nun rechtens ist oder nicht!



Das der weiterverkauf der raw sounds nicht erlaubt ist sollte eigentlich klar sein.






lg...
 
Es lässt sich wohl kaum nachweisen ob der zweite Verwender sich die CD selbst gekauft hat oder ob er sie ersteigert hat. Von daher würd ich sie bedenkenlos verwenden.
 
Sehe Ich eigentlich genauso, eine ausnahme bilden hier übrigens Downloadprodukte (z.b. www.shareit.com ) diese darf man tatsächlich nicht weiterverkaufen!





lg...
 
PaRaDoX schrieb:
Es lässt sich wohl kaum nachweisen ob der zweite Verwender sich die CD selbst gekauft hat oder ob er sie ersteigert hat.

Kundendatenbank?! Registrierung?
 
Wobei sich vermutlich jeder nur die Samples zieht und die CD gleich wieder weitervertickt.

Das ist ja mal total illegal, da kannst sie dir auch gleich via Torrent ziehen :roll:



Kundendatenbank?! Registrierung?
Wo gibst das denn bitte?

Glaub kaum das die bei bestservice den Sampleherstellern meine Anschrift mitteilen, das wäre garnicht rechtens!


Gilt für die anderen natürlich auch.





lg...
 
Meinste die dursuchen Ihre Datenbank dafür ? Wenn die überhaupt auf einen Song aufmerksam werden, der mit Inhalten einer Samplelibary erstellt wurde, werden die im Höchstfalle Sticprobenartig ermitteln ob das gerechtfertigt ist. Da ist die Chance erwischt zu werden schon mal minimiert. Abgesehen davon habe ich einen Verweis auf die verbindliche Lizensierung für den Erstkäufer noch nie gesehen, und ich habe mich schon häufiger durch diese Terms kämpfen müssen. Kann aber auch sein das ich mich irre ...
 
Hat eigentlich schon mal jemand mit Content aus solch einer CD einen Charthit gelandet?
Wird bei einem "Hit" eigentlich nachgeforscht, ob alle verwendeten Klänge auch wirklich korrekte Lizenzen haben?
 
die samplehersteller sind doch nicht die gema mit der macht der "gemavermutung"

das bedeutet SIE müssen erst einmal beweisen dass es ihre samples sind und dann dass du sie illegal nutzt.

und es gibt ja noch die möglichkeit zu behaupten dass man den sound selber geschraubt hat.
ich find es nicht schwer heutzutage sowas nachzubauen. zur not halt leute die das können nachbauen lassen.

also selbst wenn so ein sampleherrsteller anfängt die charts zu durchsuchen nach seinen produkten wird er es schwer haben irgendwelche "abmahnungen" rechtlich auf festen boden zu stellen ohne beweise. nur die vermutung reicht nich. das darf nur die gema soweit ich informiert bin.
 
Eigentlich keine gute Antwort.
Das klingt eher wie ein Freibrief... :?

Doch Obacht, Kinders, da sollte man lieber vorsichtig sein. :altweise:
 
Doch Obacht, Kinders, da sollte man lieber vorsichtig sein.

is nur meine einschätzung nach meinem rechtsverständnis.
nen anwalt findet immer lücken.

aber wenn man irgendwo illegal downdoadet hinterlässt man beweise.
und das is grund genug eine abmahnung zu verschicken die wiederum auf rechtlich festeren boden steht. ;)


es geht allein um den kauf von gebrauchten sample-cd's :)
 
magnazeon schrieb:
Hat eigentlich schon mal jemand mit Content aus solch einer CD einen Charthit gelandet?

In den 90ern bestimmt hunderte Leute! :)

magnazeon schrieb:
Wird bei einem "Hit" eigentlich nachgeforscht, ob alle verwendeten Klänge auch wirklich korrekte Lizenzen haben?

Ich glaube der Hauptaugenmerk liegt da eher auf den Melodien/Text, also ob die geklaut sind.
 
ok also die samplefirmen die ich kenne haben keine rechtsabteilung die sich die charts hoch und runter anhören und dann versuchen rauszuhören was alles von denen stammen könnte.
es bringt einfach nichts.

aber ich weiß von einigen firmen die mit lizenzen arbeiten (film, musik, programme, spiele, etc), dass sie fremdfirmen dafür engagieren um das internet zu kontrollieren.
beispielsweise auch bei aktiven illegalen torrents die ip's der seeder und leecher festhalten, verfolgen und abmahnen.
 
Black_Bender schrieb:
die samplehersteller sind doch nicht die gema mit der macht der "gemavermutung"

das bedeutet SIE müssen erst einmal beweisen dass es ihre samples sind und dann dass du sie illegal nutzt.

und es gibt ja noch die möglichkeit zu behaupten dass man den sound selber geschraubt hat.
ich find es nicht schwer heutzutage sowas nachzubauen. zur not halt leute die das können nachbauen lassen.

also selbst wenn so ein sampleherrsteller anfängt die charts zu durchsuchen nach seinen produkten wird er es schwer haben irgendwelche "abmahnungen" rechtlich auf festen boden zu stellen ohne beweise. nur die vermutung reicht nich. das darf nur die gema soweit ich informiert bin.
Diese "CDs" sind doch mittlerweile alle "Watermarked", die selbst eine Analogumwandung standhalten. Wenns also jemand drauf anlegt, kann man theoretisch ziemlich genau ermitteln, wer die Sample-CD (via Download) als ERSTES gekauft hatte.

magnazeon schrieb:
Hat eigentlich schon mal jemand mit Content aus solch einer CD einen Charthit gelandet?
Wird bei einem "Hit" eigentlich nachgeforscht, ob alle verwendeten Klänge auch wirklich korrekte Lizenzen haben?
Hör Dir mal ein paar Demos von Vengeance an, da wirst Du den ein oder anderen "Hit" vieleicht wieder erkennen :)
 

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