GbR - Warum? - Pro/Contra

F

FrankF

Registriert
07.04.05
Beiträge
15
Reaktionen
0
Punkte
18
Hallo HR-Gemeinde,

nach einiger Zeit bin ich auch mal wieder hier gelandet! :)

Wie immer habe ich bevor ich dieses Thread geschrieben habe, die "Suchfunktion" des Forums missbraucht! :p Leider habe ich nur bedingt Antworten gefunden.


Durch meine aktive Arbeit in einem Verein (Verein zur Förderung der LiveMusik), habe ich eine Band kennen gelernt, mit denen wir / ich schon einige Gigs gemacht haben.

Da alles super geklappt hat, haben mich die Jungs gefragt, ob ihr "Bandmanagment" übernehmen will.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich von der Materie nur beschränkt Ahnung habe. Trotzdem würde ich gerne diesen Part übernehmen. Dies habe ich auch bei einigen Bands vorher übernommen aber hier ging es meistens nur um Gigs organisieren, Webseite und restliche Werbemedien.

Wir möchten das Ganze etwas prof. angehen.
D. h. u. a. CDs pressen lassen (Auflage ca. 500 Stk.), Merchandising, regionale und überregionale Tour etc.

Hier nun meine Frage:

- Macht es in diesem Fall Sinn eine GbR zu gründen?
- Warum sollte man eigentlich eine GbR gründen?
- Welche Vor- und Nachteile hat eine GbR (Pro/Contra GbR)?
- Wer sollte alles Gesellschafter der GbR sein?

Falls eine Gründung sinnvoll ist:

- Wo kann ich die GbR eintragen (IHK?)?
- Was benötigt man für die Eintragung?
- Was kostet eine Gründung der GbR?

Wäre super wenn ihr mir wieder weiterhelfen könnten.

Wer noch andere Ideen und Antworten hat, kann diese hier auch gerne posten (solange es übersichtlich bleibt ;) ).
Falls sich genügen Material sammelt, würde ich es auch gerne zusammenfassen.
 
Das sind ja einen Menge Fragen, die sicher keiner umfassend hier beantworten wird. Dabei ist es eigentlich nicht sehr kompliziert. Ich kann dir nur eine kostenlose Kurzberatung anbieten. Dazu kannst du mich gerne anrufen. Bin allerdings ab morgen für eine Woche im Ausland - danach gerne. Ich schicke dir eine pm.
 
Hi Dieter,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hoffe aber trotzdem, dass einige gerne sich die Zeit nehmen, ihr wissen in schriftlicher Form weiterzugeben.

Dieses Thread wird den ein oder anderen auch noch interessieren, da solche Fragen früher oder später bei einer Band auftreten können.

Es ist auch nicht schlimm, wenn hier nur Stichworte oder verweise zu hilfreichen Seiten gepostet werden.

Ich nehme mir gerne die Zeit alles zu sammeln und nachher als gesammeltes Werk zu präsentieren! :D
 
Hallo!

Ich habe mich mit genau derselben Frage auch kürzlich beschäftigt, hier meine Antworten, was ich (bisher) herausgefunden habe :)

Um eine GbR anzumelden brauchst Du einen Gewerbeschein (bekommst Du beim Gewerbeamt und kostet 25€). Damit begibst Du Dich zum Finanzamt und läßt Dir entsprechende GbR-Formulare geben, die Du dann verdammt oft ausfüllen musst (für Dich, Partner und FA). Der Rest (IHK) geschieht dann von selbst, da muss wohl das FA eine Meldung machen.

Da Du ja alleine bist, brauchst Du keine GbR - eine GbR ist ja eine :) Da reicht eine Selbstständigkeit/Gewerbe: also wie oben beschrieben ab zum Gewerbeamt aber den FA Kram weglassen, sofern Du schon eine Steuernummer hast. Wenn Du ne UstID brauchst, dann musst Du Dich beim FA informieren, da weiß ich nicht, wie's läuft.

GbR brauchst Du erst, wenn Du noch Partner mit einbeziehst - und die sind dann auch Gesellschafter. Zu welchen Teilen könnt ihr im GbR Vertrag festlegen.

Beachte bei der GbR: Du haftest mit Deinem Privatvermögen! Wenn Du also irgendwas in den Sand setzt, ist schnell mal Dein Privatwagen gepfändet ...

Wenn Du einigermaßen viel verdienst, schau Dir mal die Ltd als Gesellschaftsform an. Ist einigermaßen kostengünstig und beschränkt die Haftung auf unter 1000 €.

(Keine Ahnung, ob das o.g. alles so stimmt - so habe ich es verstanden)

Cheers,
PSBoy
 
kurze Intervention und etwas ganz Grundsätzliches: Eine GbR hat nichts, aber gar nichts mit Handelsgesellschaften oder Gewerbe zu tun. Sie heißt Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist erstmal nichts anderes als eine verbindliche Zweckgemeinschaft!

D.h., wenn sich mehrere Leute zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen und ungefähr festlegen, was jeder einbringt und wie Kosten und Erlöse zwischen den beteiligten verteilt werden, dann haben sie faktisch eine GbR gegründet und diese besteht, bis sich die Zweckgemeinschaft wieder auflöst (z.B. Band trennt sich). Man braucht für eine GbR keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, mündliche Abrede reicht völlig aus.

Das bedeutet, dass sehr viele Leute Gesellschafter einer GbR sind, ohne das Wort überhaupt jemals gehört zu haben. :D

Zu einer GbR gehören, wie PSboy schon sagte, mehr als Einer!

So, und wenn man das verinnerlicht hat, dann kann man die nächsten Schritte machen: Eine GbR kann sowohl "privat" als auch gewerblich tätig sein, wie jeder einzelne geschäftsfähige Mensch auch.

Bist Du alleine, meldest Du nur für Dich ein Gewerbe an, wenn Du kommerziell tätig werden willst. Hast Du einen oder mehrere gleichberechtigte Partner, mit denen Du zusammen denselben gewerblichen Zweck verfolgst, dann liegt eine GbR sehr nahe. Die Betonung liegt auf "derselbe Zweck". Die Frage bei Dir ist, ob Du da ein gleichberechtigter Partner bist oder nicht eher der (gewerbliche) Dienstleister der Band, und ob der Zweck des Zusammenschlusses wirklich derselbe ist. Das müssen Du und die Band entscheiden. Beide Möglichkeiten gehen. Und ich glaube, die Entscheidungsfindung müsst Ihr da selber machen.

Zu den letzten Fragen:

Eine GbR als solche muss nirgendwo eingetragen werden. Die GbR muss höchstens ein Gewerbe anmelden, wenn sie (wie jeder einzelne Mensch ansonsten auch) gewerblich tätig sein will. Psboy hat´s schon geschrieben, wie das geht.

Die Gründung einer GbR kostet gar nichts und ist formlos möglich. Wie oben schon geschrieben, wissen viele gar nicht, dass sie mit anderen bereits eine GbR gegründet haben.

Sorry, wenn ich etwas wiederholt haben sollte, was oben schon geschrieben wurde.

Gruß Rainer
 
Vielen Dank ihr beide.

So einiges kommt mir bekannt vor (naja ist schon ein paar Jahre her mit der Ausbildung ;) ).

Es ist einfach nur gut grundsätzlich zu wissen, was sich dahinter verbiergt und wie man vorgehen muss.


Nochmals vielen Dank!



Falls noch jemand anderst (s)einen Senf dazugeben möchte ist mir recht!:)

Mehr Information sind besser!


Hab mir jetzt auch drei Bücher bei Amazon zu den Themen bestellt.

- Das [g=119]GEMA[/g] Handbuch für Musiker
- Musikrecht. Die häufigsten Fragen des Musikgeschäfts
- CD-Herstellung von A - Z

Mal schauen ob sie etwas taugen!^^


Gruß
Frank
 
Was mir noch eingefallen ist.

Was haltet ihr von einer Ltd.?


GbR vs. Ltd.

Was ist besser? Wo sind vor uns Nachteile?
 
jesses... eine Ltd. ist im Prinzip die englische Version der GmbH, so weit ich weiss mit den gleichen rechten und Pflichten, zB Handelsregister eintrag, doppelte Buchführung, Bilanz.... vergiss es ;-)
 
hi FrankF,

eine Ltd. musst Du, wenn Du die Sache sicher angehen willst, in Great Britain gründen, dort in das zuständige Handelsregister eintragen lassen und die Gesellschaft dann nach Deutschland "umziehen" lassen. Nicht erforderlich ist es, dass die Ltd. bereits in Great Britain geschäftlich tätig geworden sein muss.

D.h., Du hast zwar nicht viel Eigenkapital als Gesellschaftskapital aufzuwenden (für die GmbH sind es 25.000,- EUR), für die Ltd. reichen glaube ich 100,- EUR oder etwas mehr aus. Aber Du hast andere Gründungskosten. Es gibt zahlreiche gewerbliche Anbieter (darauf spezialisierte Anwaltskanzleien), die für Dich die Gründung der Ltd. abnehmen und alles veranlassen. So ein Paket kostet dann zwischen 3.000,- und 8.000,- EUR für deren Dienstleistung. Oder Du machst es selbst, richtest Deinen Londoner Briefkasten ein und stellst eine Person ein, die vor Ort erstmal die ganze Geschäftspost etc. erledigt.

Da die Ltd. eine Kapitalgesellschaft ist, werden für Buchhaltung und Bilanzierung sicher strengere Regeln gelten als für Einzelkaufleute oder GbRs. Das würde dann die Beauftragung eines Steuerberaters nach sich ziehen. Als Selbständiger oder Gewerbetreibender hingegen kann man zunächst erstmal selber Einahme-Überschussrechnungen anfertigen und die notwendigen Steuererklärungen selbst erstellen, wenn man sich da etwas reinfuchst.

Ich würde mir sowas genau überlegen.

Gruß Rainer
 
Ähm doofe Frage... kann man auch ohne Gewerbeschein Rechnungen schreiben?

Bsp.: Wir sind eine Band und sind uns einig wie das Ganze ablaufen soll. Wir haben eine Auftritt. Der Veranstalter will eine Rechnung von uns haben.

Zusatz: Die Musiker haben sonst kein Einkommen bzw. ein geringes Einkommen (Schüler/Studenten).

Rechnung ja/nein
Was macht Sinn um das Optimum für die Band zu erzielen?
 
Bsp.: Wir sind eine Band und sind uns einig wie das Ganze ablaufen soll. Wir haben eine Auftritt. Der Veranstalter will eine Rechnung von uns haben.

genau in so einem fall wirds erstmals "zwickig".
denn genau aus dem grund hat das finanzamt unsere band damals "genauer unter die lupe genommen" - weil der veranstalter die rechnung bei seiner jahresabrechnung mit eingereicht hat und umsatzsteuer geltend machen wollte.
wir hatten aber extra "netto" drauf geschrieben, da wir keine umsatzsteuer ausweisen durften, keine gbr waren....

ergebnis: stress mit dem finanzamt;)


wenn ein veranstalter ne rechnung will, will er oftmals am jahresende die umsatzsteuer zurück holen.
so eine rechnung (netto) kann er aber nur als betriebsausgaben absetzen, muss man ihm im fall der fälle dazu sagen.

ob ihr eine gbr anmelden müsst, hängt auch davon ab, wie viel kohle ihr im jahr umsetzt / einnehmt. wenn ihr im jahr nicht mehr als beispielsweise 400 euro gage rein bekommt, sagt das finanzamt "ok, das ist ein hobby / liebhaberei - dafür müsst ihr keine gbr anmelden".

wenn ich also richtig informiert bin, könnt ihr dem veranstalter eine rechnung "Ohne MwSt" schreiben (also netto), ohne ein Gewerbe anzumelden / ohne Gewerbeschein.

zur sicherheit einfach beim lokalen finanzamt anrufen ---> wobei die einem oftmals "halbwahre auskünfte" geben, denn die wollen natürlich geld einnehmen;) die erzählen einem auch oftmals, dies und das sei nicht als freiberufler anerkannt, obwohl es genug präzedenzfälle gibt, die selbiges belegen.

wenn ihr übers jahr hinweg einen gewissen betrag an kohle einnehmt, ist aber eine gbr unausweichlich über kurz oder lang.

mehr infos zu "rechnung mit oder ohne gewerbe?"

http://www.mediengestalter.info/forum/45/rechnungen-auch-ohne-gewerbe-23056-1.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article1268889.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme128/article2084777.html
 
Hi,


IMHO muss im Namen der GbR jeder gesellschafter vorkommen. Also z.B. "Müller und Kunze Gesellschaft für Livetechnik" oder so.

Das nur als Ergänzung.



Benni.
 
Hi

Du musst keine GbR gründen. Du kannst einfach Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG werden. Das bist du automatisch, wenn du geringfügige Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit hast. Dann sparst du dir den ganzen Anmeldekram. Du gibst dann einfach in der Steuererklärung deine Einnahmen an. Vor allem bei Musikmanagement hast du ja keine grossartigen Umsätze zu erwarten.

gruss
MK
 
moin,

also a) du darfst auch als "privatmann" rechnungen schreiben
b) gbr würde ich mir kneifen (vorerst) kann ziemlich nach hinten losgehen; im schlimmsten fall zu deinem ungunsten.
c) melde selbst ein gewerbe an: dienstleistungen jeglicher art im bereich medien und kultur ( nenn es wie du möchtest, zur not lass dich beraten) und mach nen vertrag mit der band - zumindest klare abmachungen
d) ltd gründen mit nem briefkasten in london - hört sich vielleicht verlockend an, aber nur nen briefkasten ohne haus ist ja irgendwie uncool ;) davon abgesehen will der gesetzgeber im bereich gmbh änderungen vornehmen. ne reduzierung des eigenkapitals. solltest du/ ihr kohle scheffeln, wäre das vielleicht noch ne alternative - bis dato würde ich das "alleine" durchziehen.
in diesem sinne....viel erfolg


fossirockt
 
Ich kenne das auch so das man automatisch eine GbR ist wenn man mit anderen einen gemeinsamem Zweck nachgeht. Wenn man damit natürlich Geld verdient muss man selber bzw. die GbR das als Gewerbe anmelden. Ich kenne einige Firmen oft auch kleinere Ladengenschäfte für Computerkrams wo dann 3 Leute das schmeissen. Die Bude wird als GbR auch gewerblich angemeldet und fertig. Wie schon gesagt muss bei einer GbR auch immer die Namen erscheinen also wie "Banana Music - L. Müller, R. Schmidt, G. Heinrich GbR".

Am sinnvollsten ist es aber immer mal aufs Gewerbeamt zu gehen. Die wissen schliesslich am besten wie man das anmeldet und helfen dann auch bei den Formularen. Nach der Anmeldung reichen die sowieso das weiter ans Finanzamt und das meldet sich dann von sich aus wegen Steuernummer usw.
 
also a) du darfst auch als "privatmann" rechnungen schreiben
den finanzbeamten will ich sehen, der das durchgehen lässt.
eine rechnung beinhaltet doch per definition die MwSt./USt.
Du darfst als Privatmann eine "Honorarnote" schreiben...


gS
 
Ich schließ mich auch mal an und muss EarlGrey ganz Recht geben. Naja, er muss es ja wissen ;)

Ne GbR kannst du sogar mündlich gründen, ein schriftliches formloses Dokument mit den Namen der Gesellschafter und ihren Beiträgen zur GbR empfiehlt sich aber. Darin kann auch festgelegt werden wer das Entscheidungsrecht hat (Gemeinsames oder Alleiniges Entscheidungsrecht)

Das ganze macht natürlich nur Sinn wenn du mehrere bist :) Ne GbR ist nämlich nichts anderes als mehrere Personen die den gleichen Zweck verfolgen auf eine juristische Person zu reduzieren.

Hier leigt auch der Vorteil der GbR, du musst die Ausgaben und Einnahmen die die einzelnen Gesellschafter gemacht haben nicht einzeln als Privatperson jeweils abrechnen sondern kannst dies gesammelt als GbR tun. Ebenso natürlich auch die Vorteile beim Gewerbe anmelden.

Eine Limited zu gründen ist momentan nach Auskünften meiner Freundin (Notaranwärterin) kritisch, da das deutsche Recht diese "Lücke" erkannt hat und dem rechtlich entgegen gehen will. So ist z.B. eine Absenkung des Eigenkapitalsbedarfs zur Gründung einer GmbH im Gespräch. Genau kenn ich mich hier auch nicht aus, würde aber persönlich noch etwas damit warten.

Neu ist mir, dass im Namen der GbR die Namen der Gesellschafter aufgeführt werden müssen. Das erscheint mir bei 5 Gesellschaftern mit Doppelnamen schon ein Problem zu sein. Weiß da jemand etwas genaueres? Muss dass vielleicht nur bei Gewerbeanmeldung so sein oder ist das wirklich Pflicht, weil:
"Jacks Records - A. Urs, B.Schmidt, F. Egenhofer und A. Zeyher GbR"
sieht schon zeimlich doof aus ;)
 
eine rechnung beinhaltet doch per definition die MwSt./USt.

nope.
habe selbst als einzelunternehmer (kleinunternehmer) lange zeit "netto-rechnungen" ausgestellt, wo ich ausdrücklich draufgeschrieben habe, dass ich kleinunternehmer bin und keine umsatzsteuer ausweisen darf.

als kleinunternehmer darf man keine umsatzsteuer ausweisen.

b. Umsatzsteuer

Alle Gewerbetreibenden und die meisten Freiberufler (ausgenommen sind z. B. Ärzte und Zahnärzte für Umsätze aus ihrer ärztlichen Tätigkeit), werden vom Staat verpflichtet, ihren Kunden Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer, USt.) in Rechnung zu stellen. Sie beträgt aktuell in der Regel 16% des in Rechnung gestellten Betrages („Nettoumsatz“). Die USt. muss der Jungunternehmer auf sogenannten Umsatzsteuervoranmeldungsformularen dem Finanzamt mitteilen (siehe dazu auch „Laufende Verpflichtungen“ unten). Auf der anderen Seite kann er grundsätzlich die von ihm selbst für seine Geschäftstätigkeit an andere Unternehmer gezahlte USt. als so genannte Vorsteuer mit der von ihm eingenommenen USt. verrechnen.


Für so genannte Kleinunternehmer mit einem Umsatz von bis zu 17.500 Euro des Vorjahres und einem voraussichtlichen Umsatz im laufenden Jahr von bis zu 50.000 Euro (im Jahr der Geschäftsaufnahme 17.500 Euro) gelten vereinfachte Vorschriften. Insbesondere ist er nicht verpflichtet – aber auch nicht berechtigt, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen. Auf der anderen Seite steht ihm auch kein Vorsteuerabzug zu.



interessante informationsquelle:

http://www.foerderland.de/117.0.html
 

Ähnliche Themen

moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Eventide H9 Max
Antworten
2
Aufrufe
3K
BassExplorer
B
moonbooter
    • Danke
  • Artikel
Testberichte Test: Behringer Pro-1
Antworten
5
Aufrufe
26K
moonbooter
moonbooter
RECORDING-Redaktion
    • Danke
  • Artikel
Antworten
8
Aufrufe
20K
diagnostix
diagnostix
Can
Antworten
5
Aufrufe
25K
Recording.de
Recording.de

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben