Frage bezüglich Quelldatei

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aliazz

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hallo leute,

ich habe eine frage bezüglich der veröffentlichung eines liedes.
also es geht darum das ich mal ein instrumental komponiert habe,
nur allerdings besitze ich die quelldatei nicht mehr.
sicherungsfestplatte kaputt, normale festplatte ebenfalls.
und nun geht es darum das dieser song auf ein album kommen soll,
der auch deutschlandweit vertrieben wird.
meine frage nun wird es da evtl. probleme geben bei der veröffentlichung?
:|

danke euch im vorraus

peazen

aliazz
 
Reine Spekulation: Wieso sollte das Probleme geben?
So wie du aussiehst handelt es sich um einen HipHop-Beat, zu dessen
Stereosumme du rappen und das ganze dann zusammenmischen willst
(sorry wenn ich dich falsch einschätze... ;) )

... das Instrumental ist von dir, und du kannst es genauso (wenig) beweisen als wenn du alle Einzelspuren noch hättest. Solange das nicht nach jemand anderem klingt, kann es meiner Meinung nach keine Probleme geben. Oder lieg ich falsch..? EARL, wo bist du?
 
Damit sollte es im Normalfall absolut keine Probleme geben. - Solange der Mix nicht mehr verändert werden soll, ist doch alles ok.

Sagen wir mal so: Wenn Du - im Extremfall - die Einzelspuren auf Deinem Rechner nachweisen kannst, bist Du natürlich im Vorteil gegenüber anderen Leuten, die möglicherweise behaupten könnten, dass sie der echte Komponist sind. Aber bis Dich da mal jemand nach fragt, - und dann noch vor Gericht... vergehen wahrscheinlich Jahrzenhnte. Es ist relativ unwahrscheinlich.

Ansonsten: Sichere halt irgendwie ab, dass Du im Falle eines Rechtstreites bei Bedarf beweisen kannst, dass Du diese Musik schon vor einem gewissen Datum hattest. (Vor der Veröffentlichung zum Beispiel). Wenn Du das vor Gericht beweisen kannst, hast Du immer sehr gute Chancen.

Aber mal unter uns: Sowas kommt nach meiner Erfahrung so selten vor, dass Du es wahrscheinlich nicht wirklich brauchst. Und die beste Möglichkeit ist immernoch, damit an die breite Öffentlichkeit zu gehen. - Stell Dir mal vor, jemand würde heutzutage behaupten, er hätte "Mutter ist stolz" (Sido) geschrieben. - ...Das würde wahrscheinlich nichtmal vor Gericht kommen, weil jedem klar ist, wer den Track gemacht hat. - Weisst, wie ich meine?

Ansonsten: Thread von EarlGrey auschecken und ggfls. Beweise sicher machen.

Ob Du die Quelldatei hast, oder nicht, ist relativ irrelevant.

Grüße
Nils
 
hi,

danke erstmal für eure antworten.
also es ging mir erstmal darum, das wenn jemand das instrumental covert, nachbaut etc.
ob ich dann dieses mit einer quelldatei beweisen muss die ich hinterlege beim rechtsanwalt
oder ob es auch mit einem fertigen mixdown geht?
weil so könnte man doch theoretisch aus seinem umfeld einfach fertig komponierte stücke nehmen(von kollegen oder so)
und behaupten es wäre von einem selbst komponiert und es beim rechtsanwalt als EIGEN hinterlegen.
gibt es da in der hinsicht keine sicherung??

peazen

aliazz
 
Moin Aliazz,
hast Du schonmal drüber nachgedacht, ein fremdes (bisher erfolgsloses) Stück für Geld bei einem Rechtsanwalt zu hinterlegen? - Nein?? - Also, ich auch nicht, ehrlich gesagt.

Ich sag es nochmal: Es kommt extrem selten vor, dass jemand behauptet, dass er eines Deiner Stücke angeblich komponiert hat. Das ist einfach extrem unwahrscheinlich, dass jemand auf diesen "Trip" kommt.

Und: Wenn das Stück zu diesem Zeitpunkt schon erfolgreich ist, hast Du sowieso "x" Zeugen, dass Du das Stück zuerst hattest. (Damit liegt nahe, dass Du der Urheber bist; wenn der Andere keine besseren Beweise bringen kann, wird Dir das Recht zugesprochen)

Es gibt immer mehrere Methoden, zu beweisen, dass man der "Eigentümer" / Urheber eines Musikstückes ist. Die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt oder Notar bzw. das "selbst Zuschicken" sind dabei 'die Klassiker'.

Aber mal unter uns: Ich mache jetzt seit 11 Jahren Musik und kenne diverse Komponisten und Urheber. Bisher ist mir niemand persönlich bekannt, der mal ein Problem mit einer entwendeten Komposition hatte. Ich höre zwar diese allgemein gängige "Horror-Geschichte" überall, aber bis auf hier im Forum habe ich noch niemanden gefunden, der WIRKLICH mal ein Problem mit einer Urheberschaft hatte. - Und selbst der eine(!?) Fall hier im Forum konnte durch eine simple [g=119]Gema[/g]-Anmeldung gelöst werden, und es ging dabei nicht übermäßig viel Geld verloren.

Also mach Dich locker: Normalerweise läuft bezüglich der rechtlichen Belange alles gut.

Und um so bekannter Dein Song ist, desto weniger Schwierigkeiten hast Du - üblicherweise - zu beweisen, dass er von Dir ist.

Umkehrschluss: Um so unbekannter Dein Song ist, desto weniger Leute haben ein Interesse daran, sich fälschlicher weise als Urheber auszugeben. Denn es gibt verdammt viele "potentielle Hits", die niemanden interessieren. - Also entspann Dich. Wird schon werden. - Wenn Du erstmal eine Veröffentlichung hast, hast Du (meiner Meinung nach) sowieso genügend Zeugen, die Dir bestätigen können, woher der Track stammt.

Wenn Du Dir ernsthaft darüber Sorgen machst, dass jemand Deinen Track VOR Veröffentlichung bei einem Rechtsanwalt für Geld hinterlegt, oder sich diesen Track selber (versiegelt) per Post zuschickt, solltest Du Dir auch Sorgen machen, ob Du Dein Portemmonaie einfach so in die Tasche stecken kannst, oder ob Du es vorher lieber festnähen solltest! ;) - ...wenn Du verstehst was ich meine.

Also gib Obacht, - aber keine Panik. ;)

Lg
Nils
 
hehehe

:D ok danke für die tipps.
werd dann ma ohne bedenken bescheid geben
und den startschuss für den release.

peazen

aliazz
 

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