Fender Stratocaster Body jetzt "urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst "

  • #41
Sogar die "kleine Münze" des Urheberrechts, ein kleines Poem, geschmiert an eine Klowand, geniesst im Zweifel den Schutz. Wenn man jedes Mal darüber diskutieren müsste, ob ein Werk auch verdientermassen schutzwürdig ist oder ob das nur den plöten Bonzen nützt, käme man ja gar nicht mehr zu Ruhe.
 

  • #42
Du kannst jetzt nicht einen Einzelfall, der ein halbes Jahrhundert rechtlich durchgekaut und beschlossen war, nicht mit den aktuellen Urherberrechtsverletzungsbedenken vergleichen, die in der Theorie alle Werke der gesamten Menschheit betreffen.
und @Vast
Bitte jetzt nicht zum Thema KI abgleiten. DANKE!
 
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  • #43
und @Vast
Bitte jetzt nicht zum Thema KI abgleiten. DANKE!

Ich diskutiere hier nicht mehr im KI Teil, das habe ich bereits gesagt. Aber nur weil ich es gesagt habe und nicht weil irgend jemand meint ich dürfe nichts mehr zu KI sagen ( = Mobbing) ☝️
 
  • #44
Wer denn sonst? Das is natürlich gesetzlich geregelt. Es gibt neben der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit (zB Gericht für Zivil- oder Strafsachen) auch Schwellenwerte, was den Gegenstandswert angeht, bis 10k Amtsgericht, ab 10k Landgericht. Gibt auch Spezialzuständigkeiten, dass man bei bestimmten Sachen direkt beim OLG oder sogar BGH landet, zB afaik bei Staatschutz Angelegenheiten.

Aber das LG ist die klassische erste Instanz für zivile Sachen über 10k.
Gut möglich, dass die Sache noch 2025 eingereicht wurde, als die Streitwertgrenze noch bei 5k lag. Überlastungen sind weit verbreitet Und auf die Amtsgerichte kommen dank der Änderung jetzt noch mehr Fälle zu, bei denen Laien mit Chat-GPT-Unterstützung die Akten mit KI-Gelaber zuspammen...
 
  • #45
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  • #46
Davor haben die Laien die Akten mit "angegoogletem Wissen" vollgespammt.^^
Ja, aber das war Arbeit und hielt sich daher meist sehr in Grenzen. Ich höre heute von Amtsrichtern, dass sie es regelmäßig mit solchen Laien-"Schriftsätzen" mit hohen zweistelligen Seitenzahlen zu tun bekommen, die offensichtlich KI-generiert sind. Und natürlich müssen sie das alles lesen (und dürfen nicht selbst KI nutzen), um dem Anspruch auf rechtliches Gehör zu genügen...
 
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  • #47
Das ist ja komplette Grütze. Aber dafür gibt es ja Referendare.^^
 
  • #48
Ja, aber das war Arbeit und hielt sich daher meist sehr in Grenzen. Ich höre heute von Amtsrichtern, dass sie es regelmäßig mit solchen Laien-"Schriftsätzen" mit hohen zweistelligen Seitenzahlen zu tun bekommen, die offensichtlich KI-generiert sind. Und natürlich müssen sie das alles lesen (und dürfen nicht selbst KI nutzen), um dem Anspruch auf rechtliches Gehör zu genügen...
Das ist nicht nur bei Amtsrichtern so, sondern auch in Behörden. Ich habe praktisch täglich damit zu tun.

Die ganz Faulen und Doofen sind nicht mal in der Lage, den KI-Auswurf entsprechend dem eigenen Fall anzupassen. Da les ich dann gerne mal Sätze wie "Ich beschwere mich gegen das Schreiben vom (Datum hier einsetzen)." Oder selbst die eigene KI-Konversation wird mir vorgelegt, etwa "Hallo Christian. Hier hast Du ein Muster für eine Beschwerde. Falls ich noch auf einzelne Aspekte näher eingehen soll, sag es mir" gefolgt von der KI-erstellten Beschwerde vom Christian.

Du hast es mit Ausländern zu tun, die im gesamten Vorgang kaum drei Wörter deutsch beherrschen, dann aber auf einmal in perfektem Deutsch unter Bezugnahme auf Rechtsprechung Rechtsausführungen machen. Die Ausführungen sind dabei oft unglaublich dämlich und gehen an der Sache vorbei. Es wird Rechtsprechung aus dem Zusammenhang gerissen und sich irgendwas mittels KI-Halluzination so hingedreht, wie man es gerade braucht.

An einer inhaltlichen Auseinandersetzung sind diese Deppen sowieso nicht interessiert, es geht ihnen nur darum, Recht zu haben/bekommen. Und da scheint dann jedes Mittel recht zu sein. Und weil der Staat für diese Leute grundsätzlich doof ist, man vor nichts und niemandem Respekt hat, dafür aber die Vollkaskomentalität voll auslebt, nimmt man das niedrigschwelligste Mittel, die KI. Ein Anwalt würde schließlich was kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #49
Das ist nicht nur bei Amtsrichtern so, sondern auch in Behörden. Ich habe praktisch täglich damit zu tun.

Die ganz Faulen und Doofen sind nicht mal in der Lage, den KI-Auswurf entsprechend dem eigenen Fall anzupassen. Da les ich dann gerne mal Sätze wie "Ich beschwere mich gegen das Schreiben vom (Datum hier einsetzen)." Oder selbst die eigene KI-Konversation wird mir vorgelegt, etwa "Hallo Christian. Hier hast Du ein Muster für eine Beschwerde. Falls ich noch auf einzelne Aspekte näher eingehen soll, sag es mir" gefolgt von der KI-erstellten Beschwerde vom Christian.

Du hast es mit Ausländern zu tun, die im gesamten Vorgang kaum drei Wörter deutsch beherrschen, dann aber auf einmal in perfektem Deutsch unter Bezugnahme auf Rechtsprechung Rechtsausführungen machen. Die Ausführungen sind dabei oft unglaublich dämlich und gehen an der Sache vorbei. Es wird Rechtsprechung aus dem Zusammenhang gerissen und sich irgendwas mittels KI-Halluzination so hingedreht, wie man es gerade braucht.

An einer inhaltlichen Auseinandersetzung sind diese Deppen sowieso nicht interessiert, es geht ihnen nur darum, Recht zu haben/bekommen. Und da scheint dann jedes Mittel recht zu sein. Und weil der Staat für diese Leute grundsätzlich doof ist, man vor nichts und niemandem Respekt hat, dafür aber die Vollkaskomentalität voll auslebt, nimmt man das niedrigschwelligste Mittel, die KI. Ein Anwalt würde schließlich was kosten.
Auch das vorsätzliche Blockieren von Behörden durch Informationsfreiheitsgesetzanfragen soll nach Auskunft von Bekannten, die dort arbeiten, weit verbreitet sein.

Und das Behörden selbst jede Menge Mist produzieren ist leider auch so.
 
  • #50
der selbst die eigene KI-Konversation wird mir vorgelegt, etwa "Hallo Christian. Hier hast Du ein Muster für eine Beschwerde. Falls ich noch auf einzelne Aspekte näher eingehen soll, sag es mir" gefolgt von der KI-erstellten Beschwerde vom Christian.

Das gibt Triple Desk-Face.

:kopfwand::kopfwand::kopfwand:

Zur guen alten Abmanzeit war das Netz ja auch voll mit "Muster-Unterlassungserklärungen" oder die Laien-Initiative ... wait for it ... "Abmahnwahn-Dreipage" (sic!) hatte immense Aufrufe zu der Zeit. Fast mehr als die typischen Antiabmahn-Anwälte wie Wachs, WBS usw.

Aber wir schwafen ab. Wenn das wirklich ein VU ist, dann ist es im Zweifel (noch lange) kein rechtskräftiges Endurteil. Schaunmermal.

Es gibt ja immer mal so Unikate im gewerblichen Rechtsschutz; ich meine dass der Begriff "BigMc" in Schottland nicht von McD, sondern einer lokalen Bude gesichert ist.
 

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