Fender Stratocaster Body jetzt "urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst "

  • #21
Es ist interessant das hier gerade Jene welche sich anderweitig, zum Beispiel bei Suno, gegen die Verletzung von Urheberrechten einsetzen, es der Firma Fender nicht gönnen mögen eines ihrer Design zu schützen, so als ob es qualitativ darauf ankommen würde wie genau eine Gitarre optisch aussieht.

Macht einfach einen eigenen Design ihr Verteidiger der menschlichen Kreativität, und gut ist, sage ich auch als ehemaliger Musikinstrumenten Bauer (Flöten, Orgeln). :hammer:
 
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  • #22
aber ich finde es richtig, dass man dieses ikonische Design schützen will. Oder generell andere Investments und Entwicklungen.
Natürlich, da bin ich bei Dir. Aber nicht im Nachhinein, wenn man dann feststellt, dass das Design angenommen wurde und man dann versucht, da noch was herauszuholen.
 
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  • #23
Während das Urteil in Europa (März 2026) auf dem Urheberrecht basiert, scheiterte Fender in den USA am Markenrecht. Die Entscheidungen sind also nicht direkt vergleichbar. Gibson konnte in den USA neueren Datums mit einem Design allerdings einen Erfolg beim Gericht erzielen.

In den USA wurde das Stratocaster Design überdies als "Generisch" :pray: eingestuft, was durchaus Fragwürdig erscheint. Aber ja, der Konstrukteur damals in den 50er Jahren, der gute Leo Fender, der wollte ein günstiges Massenprodukt für Musiker erschaffen, damals waren die Rechtsvorstellungen von heute noch etwas anders.

PS: Besitz einer Stratocaster Kopie ist weiterhin legal, nur in den Verkauf (in der EU) dürfen die nicht mehr gelangen.
 
  • #24
man sollte eine grenze finden.
wenn man anfängt, runde ecken zu schützen,
behindert das die kreativität massiv.
außerdem benötigt das einen riesigen bürokratieapparat.
 
  • #25
In den USA wurde das Stratocaster Design überdies als "Generisch"

Das Design mit den 2 Cutaways ist ursprünglich imho eine klare Abkehr von dem üblichen Design akustischer Gitarren oder den dicken Hollowbody Brummern. Es wurde ggf. generisch, weil jeder Horst es nachgemacht hat, aber das entwertet das Design nicht.

In DE hätten sie sogar die Möglichkeit die Form insgesamt als 3D Marke schützen zu lassen.
 
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  • #26
Ich muss ehrlich sagen, im Grunde finde ich das auch eher richtig. Sowohl für Fender, als auch für Gibson. Das hat doch nichts mit "Innovation" zu tun, wenn man ein Design mit (minimalen Abweichungen) kopiert.

Die hier verlinkte Ibanez ist für mich ein Grenzfall. Als strat-artig erkennt man das schon. Mit einem anderen Pickguard wäre das auch deutlicher. Die Korpusform (und darum geht es ja hier) als solches ist aber schon nachgemacht.
 
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  • #27
Ist halt die Frage, wie hart sie es praktizieren werden. Ein bekannter Klemmbausteinhersteller aus dem Röde Pölse Land mahnt ja alles ab, was U-förmige Klemmhände hat, wahrscheinlich auch Dammwild.^^

EIne Markenregistrierung fände ich für ein Produkt sachgerechter als es über das Urheberrecht zu spielen. Aber vielleicht wacht noch jemand auf und die Nummer geht in die nächste Runde.
 
  • #28
Ist Auslegungssache. Ibanez würde ich persönlich damit durchkommen lassen. Auch weil es konkret H-S-H ist, schwarze hardware usw. . Richtet sich tendenziell auch an eine andere Zielgruppe. Z.B. PRS silver sky geht ganz klar nicht für mich.
 
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  • #29
Die Farben sind irrelevant, man würde diese s/w Skizzen vergleichen.
 
  • #30
ist halt auch die frage, was genau generisch bedeutet.
ich denke, dass dinge, die im laufe der zeit durch die gebrauchstauglichkeit überwiegend eine spezielle zweckdienliche form angenommen haben, danach durchaus auch generisch werden könnten.
 
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  • #31
Ist klar. Waren ja nur (teils optische) Beispiele. Der Ibanezkorpus ist ja z.B. auch nicht so abgerundet.
 
  • #32
ist halt auch die frage, was genau generisch bedeutet.
ich denke, dass dinge, die im laufe der zeit durch die gebrauchstauglichkeit überwiegend eine spezielle zweckdienliche form angenommen haben, danach durchaus auch generisch werden könnten.

So wie Messer und Gabel? Kann man nicht ganz vergleichen. Gibt ja auch andere Formen bei Gitarren.
 
  • #33
So wie Messer und Gabel? Kann man nicht ganz vergleichen. Gibt ja auch andere Formen bei Gitarren.
es gibt auch unterschiedliche formen bei messern und gabeln...
wollen wir jetzt die 3-zackige gabel schützen lassen?
 
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  • #34
So high level ist das ja nicht. Nicht die 2 Cutaway Gitarre an sich ist geschützt, sondern die konkrete Formgebung.
 
  • #35
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  • #37
Hier ist zu lesen, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt:

Update: Nach Auskunft des LG Düsseldorf handelt es sich um ein sog. Versäumnisurteil, das deshalb ergangen ist, weil die von Fender beklagte Partei sich nicht vor Gericht verteidigt hat bzw. nicht vor Gericht erschienen ist. Das Urteil ist aber begründet, weil es im Ausland vollstreckt wird. Die Begründung wurde von uns angefragt.


Bei einem echten Versäumnisurteil hat das Gericht im Endeffekt nur nach Aktenlage zugunsten von Fender entschieden und lediglich deren Anträge auf Plausibilität überprüft. Die Entscheidung wird dementsprechend keine Entscheidungsgründe haben und sich mit den hier interessenden Rechtsfragen gar nicht befassen. Die ganze Nummer ist völlig irrelevant, wenn man sich daraus erhofft, zur Rechtslage Erkenntnisse zu erlangen. Ein Sturm im Wasserglas, den Fender nun für sich PR-mäßig ausschlachtet. Und wenn die Chinafirma Einspruch gegen das VU einlegt, geht alles eh in die nächste Runde. Und wenn nicht, gibt es eine offenbar (noch) nicht veröffentliche Entscheidung praktisch ohne Aussagerkraft, weil die Beklagte sich nicht verteidigt hat. Gähn.
 
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  • #38
Wieso befasst sich überhaupt ein Landgericht damit? Wie sind denn da die Zuständigkeiten?
 
  • #39
Wer denn sonst? Das is natürlich gesetzlich geregelt. Es gibt neben der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit (zB Gericht für Zivil- oder Strafsachen) auch Schwellenwerte, was den Gegenstandswert angeht, bis 10k Amtsgericht, ab 10k Landgericht. Gibt auch Spezialzuständigkeiten, dass man bei bestimmten Sachen direkt beim OLG oder sogar BGH landet, zB afaik bei Staatschutz Angelegenheiten.

Aber das LG ist die klassische erste Instanz für zivile Sachen über 10k.
 
  • #40
Es ist interessant das hier gerade Jene welche sich anderweitig, zum Beispiel bei Suno, gegen die Verletzung von Urheberrechten einsetzen, es der Firma Fender nicht gönnen mögen eines ihrer Design zu schützen, so als ob es qualitativ darauf ankommen würde wie genau eine Gitarre optisch aussieht.

Macht einfach einen eigenen Design ihr Verteidiger der menschlichen Kreativität, und gut ist, sage ich auch als ehemaliger Musikinstrumenten Bauer (Flöten, Orgeln). :hammer:
Du kannst jetzt nicht einen Einzelfall, der ein halbes Jahrhundert rechtlich durchgekaut und beschlossen war, nicht mit den aktuellen Urherberrechtsverletzungsbedenken vergleichen, die in der Theorie alle Werke der gesamten Menschheit betreffen.
 
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