Exclusive Rights

I

ira_87

Registriert
30.07.19
Beiträge
4
Reaktionen
0
Punkte
5
hey Leute, ich habe die exclusiv Rechte an einem Beat gekauft. Wie ist es nun wenn der Beat vorher schon „geleast“ wurde und es zb. Schon anderweitig Songs auf YouTube, Spotify usw zum gekauften Beat gibt? Würde mich auf schnelle Antworten freuen!
 
Ein Beat von einem Producer aus den USA, es ist kein berühmter Beat
 
edit: hatte es eben falsch verstanden

was steht denn in den faqs?
 
Der Vertrag
 

Anhänge

  • 6250BE72-FBEC-4B20-9723-291FFD70ACEE.jpeg
    6250BE72-FBEC-4B20-9723-291FFD70ACEE.jpeg
    291,8 KB · Aufrufe: 396
hey Leute, ich habe die exclusiv Rechte an einem Beat gekauft. Wie ist es nun wenn der Beat vorher schon „geleast“ wurde und es zb. Schon anderweitig Songs auf YouTube, Spotify usw zum gekauften Beat gibt?

Ganz einfache Antwort: wenn dir einer die Exclusives an einem Beat verkauft, und dieser Beat vorher schon geleast wurde, dann zirkuliert da draußen wahrscheinlich mindestens ein Mixtape mit eben jenem Beat. Ok, sorry. Aber was genau willst du denn wissen?

Szenarien wie dieses, in denen es typischerweise Stress gibt, kommen dadurch zustande, dass der Producer dem Käufer nicht mitgeteilt hat, dass sein Exclusive vorher schon als Lease die Runde gemacht hat. Wenn das vorher sauber kommuniziert und auch im Vertrag zwischen euch festgehalten wurde gibt es da eigentlich keine Diskussion. Sollte der Verkäufer dich allerdings nicht darauf hingewiesen haben, dann kann er sich da Ärger einfangen. Deswegen steht idR in Verträgen über solcherlei Beats drin, dass vorige Käufer, die das Recht am Lease auf den Beat erworben haben, dieses Recht durch den späteren Verkauf des Exclusives nicht verlieren. Entsprechend sollte es eine Klausel in eurem Vertrag geben, nach der die non-exclusive licensees das Recht haben, ihren Vertrag "without interruption" erfüllen zu dürfen. Nach US amerikanischem Urheberrecht geht, wenn ich das richtig erinnere, sogar die Eigenschaft des Lizenzgebers auf dich über, mit Rechten, aber auch mit Pflichten. D.h. du könntest den Beat selber weiter leasen, oder den ursprünglichen Leasingnehmern auf die Finger klopfen, wenn sie den Beat außerhalb der Bestimmungen des Leasingvertrags nutzen. Aber du wirst ihnen nicht verbieten können, den Beat vertrags- und bestimmungsgemäß als Lease zu nutzen, nur weil du jetzt das Exclusive hast.
 
Dankeschön NuckChorris!!!! Das hilft mir schon sehr viel weiter! Wie ist es denn geregelt wenn die Personen die den Beat geleast haben und damit Geld verdienen?
 
wenn dir einer die Exclusives an einem Beat verkauft, und dieser Beat vorher schon geleast wurde,
... dann wurdest du kräftig verarscht.

Was für ein Schwachsinn! Exklusiv bedeutet ausschließlich. Und nix anderes. Auch nicht in Amerika.
 
Und wenn ich mir diesen Vertrag so ansehe, könnte man ernsthafte Zweifel daran haben, dass es sich um eine exklusive Rechtseinräumung handelt...
Aber das klärst Du am Besten mit einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
 
Also mal kurz vorweg: ich bin kein Anwalt.

Mir hat nur vor einiger Zeit mal jemand einen Vertrag über einen exclusive beat unter die Nase gehalten, und mir dabei einige Sachen verklickert. Das waren 4 eng beschriebene A4 Seiten, auf denen einige Themen deutlich anders behandelt wurden als in dem obigen Faksimile. Aber das hat auch nicht unbedingt viel zu bedeuten. Verträge sind schließlich so individuell wie die Menschen, die sie unterzeichnen.

Wie gesagt, wenn "dein" Beat vorher auf ner sauberen vertraglichen Basis von jemand anderem geleast wurde, dann war das wohl so und ist von dir erstmal nicht zu ändern. Inwiefern und unter welchen Bedingungen die damit Geld verdienen, ob die das überhaupt dürfen etc. tangiert den Lizenzgeber. Wenn das Lizenzgeberrecht nicht an dich übergegangen ist, wonach dein Vertrag ja aussieht, dann geht dich das nichts an.

Aber: Wenn der Verkäufer dir im Vorfeld nichts davon gesagt hat, dann sieht die Sache anders, denn dann wurdest du getäuscht. Du darfst auch nach US-Recht niemanden unter Vortäuschung falscher Tatsachen in einen Sale "tricken". Wenn das so wäre könntest du ggf. einen liability case aufmachen. Aber will man so viel Aufwand wegen drei Minuten Kopfgenicke? An deiner Stelle würde ich vom Vertrag zurücktreten und gut ist.
 
Für einen US Vertrag, aber auch für einen Vertrag über die exklusive Rechteeinräumung ist dieser Vertrag schon rein aus formellen Gesichtspunkten viel zu kurz.

Ich denke auch, dass dieser Vertrag im Zweifel in Wirklichkeit kein exklusives Recht überträgt, da sich der Vertragspartner viele Rechte vorbehält, die nach jedenfalls DE Recht eigentlich mitübertragen werden müssten, Ziffer 4, 5.

Was auch fehlt, ist eine Definition von exklusiv, d.h. alleinges Recht unter Ausschluss des Authors und Dritten, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt.

Es fehlt zudem die Zusicherung, dass der Verkäufer die alleinigen Rechte an dem Ding hat, dass er zur Rechteübertragung befugt ist, dass die Sache frei von Rechten Dritger ist und eine entsprechende Freistellungsvereimbarung.

Kurz und schmerzlos, hol die Kohle wieder - egal wie.
 

Oft gelesene Themen

Zurück
Oben