EuGH-Urteil Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

  • Ersteller moon-dog
  • Erstellt am
Sehr interessant. Wollte letzens meine PS Vita verscherbeln, habe aber davon abgesehen, da ich 500 € inkl. Software investiert habe und nur den Gebrauchtpreis der Hardware erhalten hätte.
 
Weiß jemand, wie es sich in diesem Zusammenhang mit den teilweise unverschämt hohen Lizenzübertragungsgebühren verhält, die einige Softwarehersteller im falle eines Weiterverkaufs verlangen?
 
Sehr interessant. Dennoch wird es im Einzelfall interessant, wie u ob der Hersteller eine UmRegistrierung ( überhaupt möglich ? , gegen welche Gebühr , ... ) ermöglicht. Weiters offen bleibt für mich die Frage inwieweit von Update zu Update gehandelte Versionen weiterverkaufbar sind. Also zB in meinem Fall boxed Versionen von Komplete 5, 6 u 7 ...
 
Weiters offen bleibt für mich die Frage inwieweit von Update zu Update gehandelte Versionen weiterverkaufbar sind. Also zB in meinem Fall boxed Versionen von Komplete 5, 6 u 7 ...

Das wird’s wohl nie geben, weil's witzlos ist. Wäre ja zu schön, wenn man seine alten Versionen einfach verscherbeln könnte sobald man das Update hat.
 
Weiß jemand, wie es sich in diesem Zusammenhang mit den teilweise unverschämt hohen Lizenzübertragungsgebühren verhält, die einige Softwarehersteller im falle eines Weiterverkaufs verlangen?
Wird so sein wie überall:
"Wo kein Richter, da kein Henker!"
 
Denk' ich auch, denn die Lizenzübertragungsgebühren haben ja nix mit einem evtl. Wiederverkaufsverbot zu tun. Das würde dann eher wieder ein neues Urteil erfordern bzgl. einer z.B. Obergrenze selbiger Gebühren.
 
War es nicht bei EastWest so, dass man die Lizenzen nicht weiterverkaufen darf oder ist das nicht mehr aktuell? :D
 
Doch schon.
Die dürften aber genauso auf verlorenem Posten stehen wie Oracle. aber da muss halt erst mal einer nen Prozess anfangen...... ;)
 
War es nicht bei EastWest so, dass man die Lizenzen nicht weiterverkaufen darf oder ist das nicht mehr aktuell?
Nur die bereits registrierten mit PLAY-Engine, wenn ich mich recht erinnere.

Cakewalk, Image-Line (FL Studio), Slate Drums 4, ... das wird sicher noch für viele ein interessantes Thema.

Will jemand ne FL Studio Producer Version für billig haben? :D
 
Auf so ein Urteil habe ich gewartet, geht endlich in die richtige Richtung. Wenn man sich anschaut, was die Hersteller nicht alles tun um den Gebrauchtmarkt einzustampfen. Dann wäre doch ein Recht auf Verkauf der Lizenz toll.

Gebühren für eine Lizenzübertragung ist ja das eine. Aber im Konsolenspielebrereich ist ja mitlerweile üblich nach dem Kauf eines gebrauchten Spiels nochmal Geld blechen zu dürfen um in den vollen Genuss zu kommen. (Onlinepass)

Die ganzen Appstores sind ja auch so eine Sache wegen der Monopolstellung.

Ich frage mich wie lange es dauert bis das Kartellamt da einschreitet. Spätestens wenn bei Apple für Macs der Appstore zum Zwangvertrieb wird muss doch was geschehen. Dann ist nicht nur der Gebrauchtmarkt hin sondern auch alle anderen Händler fliegen raus. Das wäre ja so als wäre Amazon der einzige Buchhändler.

Die Appstores müssten so wie Musikdownloadshops funktionieren. Ohne DRM beim beliebigen Händler kaufen können.
 
Das Urteil dürfte erstmal gar nichts ändern.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es hier ja darum, daß Oracle einen Weiterverkauf gesetzlich unterbinden wollte. Dem wurde nicht zugestimmt.
Wenn es möglich ist, ein Software-Produkt weiter zu geben (bzw. die Nutzungslizenz dafür), darf man das also auch machen.
Ich heißt jedoch nicht, daß das die Hersteller dazu verpflichtet, sowas dann noch zu supporten.

Mehr dazu hier:
http://www.heise.de/newsticker/meld...iterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Wenn ein Hersteller von vornherein angibt, daß die Lizenz an eine bestimmte Person (oder einen bestimmten Account) gekoppelt ist, muss man das als Kunde hinnehmen oder die Software eben nicht kaufen.
 
Hallo,

das Thema ist zwar schon alt, aber da ich gerade selber meine Cakewalk Sonar X2 Producer im Marktplatz und in der Bucht anbiete kann ich zumindest im Falle von Cakewalk sagen, dass man eben schlichtweg den ganzen Account an den neuen Besitzer weitergeben muss. Adresse, Passwort usw. kann man ja im Account ändern. Lediglich die Mail-Adresse zur Anmeldung ist meines Wissens nicht veränderbar, da diese an den Account gekoppelt ist. Dadurch kann auch der neue Benutzer ganz normal Updates usw. darüber kaufen. Zur Registrierung muss dann lediglich wieder die "alte" Mail-Adresse verwendet werden. Mehr aber auch nicht.

Einzelne Produkte aus dem Account weitergeben ist dagegen nicht möglich, da eine Neuregistrierung mit einer anderen Mail-Adresse nicht geht. So mein Stand!

Im Zweifelsfall lieb den Support kontaktieren und am Besten nichts von einem "Verkauf" erwähnen, sondern dass z. B. der Musikerkollege aus dem Projekt oder Studio ausgestiegen ist und das Produkt eben bisher auf seinen Namen registriert war. Nur eine Idee!

Gruß Timo
 

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