Eigentlich braucht das Web ein "Weltrecht"

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musikfraze schrieb:
von Organix: ---Weiterhin ist es in Deutschland erlaubt, privat Kopien von Musik oder Filme zu haben. Man muss nicht einmal das Original besitzen.

Deine Behauptung ist definitiv falsch!!
Das kopieren von Musik oder Filmen ist nur erlaubt wenn Du dass Original in einer für den VERKAUF zugelassenen Version erworben hast. Eine Weitergabe an dritte egal ob Du Geld dafür verlangst oder nicht ist NICHT LEGAL!
In Videotheken stehen Filme die NUR für den Verleih bestimmt sind, hier ist die Vervielfältigung ILLEGAL!
Bitte poste hier keine Unwahrheiten, die andere zu diesen nicht legalen Handlungen verführen könnte!!!!

Kopfschüttel vom Rechtsexperten!

Ich bin kein Rechtsexperte, aber eines habe ich schon öfters gelesen.
Um Kopien von einer CD zu machen, muss man diese nicht kaufen. Es reicht auch aus sich diese zu leihen. Allerdings ist es nicht gestattet einen eventuell bestehenden Kopierschutz zu umgehen.

Genauso ist es auch erlaubt sich zur privaten Nutzung zum Beispiel MP3 Dateien aus dem Internet zu laden. §53 UrhG enthält eine gesetzliche Lizenz zur privaten Nutzung fremder Musikwerke. Daraus erfolgt, dass eine vertragliche Lizenz nicht erworben werden muss und damit man auch zum Kopieren von Musik nicht das Original kaufen muss.
Ebenso ist es demnach nicht einmal verboten, eine Kopie von einer Kopie (bei Musik-CD's) zu machen.

Eins muss man aber dennoch beachten. Nach § 1 UrhG, muss die Vorlage für die Kopie rechtsmäßig in den Besitz des Nutzers gelangt sein. Da das Downloaden aus dem Internet aber keine nicht rechtsmäßige Handlung darstellt, darf man auch Kopien davon herstellen.

Aber Achtung, dies alles gilt nicht für Computersoftware! Dabei muss man im Besitz des Originals sein.

-Organix-
 
ich möchte nur ganz kurz darauf antworten.
bei cds isses wie bei spielen und videos. ich hab es gerne mal reinzuschauen/hören ob es wirklich das ist was ich will. mittlerweilen sind die herren und frauen music-superstars ja auch bereit mal ein kurzes und von der qualität her derb schlechtes preview ihrer scheibe im internet zu präsentieren. aber das reicht nicht.
auch spieletests oder cd-kritiken reichen nicht.
ich könnte zwar in musikläden gehen und dort per kopfhörer hören, habe aber absolut keine zeit mich da ne stunde hinzustellen und zu filtern was gut und schlecht ist.
von daher finde ich die börsen im net schon gut. wenn mir ne (fast) komplette cd gefällt kaufe ich sie mir dann aber auch. erstens wegen dem feeling, zweitens wegen der band die´s einfach verdient hat die kohle für ihre leistung zu bekommen.
ich muss auch sagen dass ich insgesamt sehr wenig cds besitze weil ich es mir einfach nicht leisten kann. deswegen denke ich, dass an mir die musikindustrie nicht zugrunde geht, da ich ja vor den börsen auch nicht mehr/fast keine cds gekauft habe.

abschliessen bleibt nur zu sagen, dass es natürlich viel zu viele schwarze schaafe gibt die leechen ohne ende und nicht mehr originale kaufen, und es daran liegt dass vielleicht(!) verluste in der plattenindustrie eingefahren werden. schade, weil ohne die börsen würde mir ehrlich gesagt was fehlen..

begbie
 
EarlGrey schrieb:
sorry, aber ich muss dich da in zwei Punkten korrigieren:

1. §53 UrhG setzt stillschweigend voraus, dass die CD, von der du eine Kopie machst, legal erworben wurde, und zwar von dir selbst. Mit erwerben ist grundsätzlich kaufen, nicht leihen gemeint. Oder glaubst du im Ernst, dass du ne CD ausleihen, eine Kopie anfertigen, die CD zurückgeben und die Kopie trotzdem behalten darfst???????????????

Doch, genau so ist es. Man darf eine CD ausleihen und sich eine Kopie anfertigen. Jedenfalls nach dem UrhG.
Oftmals aber nicht nach den AGB's des Verleihers. Wenn man sich allerdings nach den AGB's des Verleihers strafbar macht, dann ist der Kläger auch der Verleiher und nicht der Künstler.

Siehe zur Thematik "Kopieren von Musik" auch unter: http://www.heise.de/ct/00/05/112/default.shtml

Ein ebenfalls interessanter Gedanke ist der Umstand, dass es ebenfalls nicht verboten ist, Musik vom Radio aufzunehmen. Auch nicht wenn man ein digital Radio und ein digitales Speichermedium wie DAT oder MD hat. Auch solche Sachen wie das damals kostenlos ausgestrahlte Radio-MP3 von NBC war nicht illegal.
Der grosse Unterschied zwischen Radio und Internet ist hier halt eben, dass sich der Radiobetreiber nicht strafbar macht wenn er Musik ausstrahlt, da er eine entsprechende Lizenz dazu hat. Viele Internet-Seiten oder P2P Betreiber aber haben keine Lizenz und machen sich strafbar wenn sie Musik öffentlich anbieten.

Gruß,
Organix
 
Hi Organix!

Also, ich lasse mich gerne belehren. Kann sein, dass ich den Begriff "Erwerb" zu eng sehe und dass Leihe auch darunter fällt. Ich werde mich mal schlau machen und das Ergebnis posten. Kann aber noch ein bißchen dauern. Ich mache dann nen neuen Thread auf.

Das Blöde an Jura ist, dass es zu alles immer verschiedene Meinungen gibt. Die Meinung von dem Professor Harke sollte man aber sehr vorsichtig genießen. Die besseren Argumente sprechen gegen ihn. Man kann doch nicht einen Ausnahme-Tatbestand wie den §53 UrhG entgegen der gängigen Rechtsprechung ins Uferlose ausweiten mit dem Argument, da hält sich ja sowieso keiner dran. Dann erzähle ich auch mal, dass zu schnell fahren keine Ordnungswidrigkeit darstellt, weil heutzutage ja jeder, der sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält, von den anderen schon als Verkehrshindernis angesehen wird ;-).

Was schreibt der da? Der Download von illegalen MP3s sei legal? JA SPINNT DENN DER?!!!!!!!!!!! Der Urheberrechtsschutz endet nicht bei der ersten illegalen Handlung! Man kann an einer illegalen oder illegal verbreiteten Kopie keine Rechte erwerben. Und da hilft § 53 UrhG einem auch nicht weiter. Der setzt nämlich voraus, dass die Quelle, von der kopiert wird, legal ist. Der Kerl sagt doch selbst, dass das Anbieten fremder Musik im Netz illegal ist. Wenn er jetzt sagt, das Saugen von illegalen MP3s sei legal, widerspricht er sich selbst.

Warum hast du bei Myownmusic eigentlich ausdrücklich erlaubt, dass alle sich deine Stücke downloaden dürfen, wenn das soooo überflüssig sein soll ;-) ?

Gruß Rainer
 
Moinsen die Herren und Damen,

Ich lenk mal vom allgemeinen Thema ab:

Ihr regt euch hier auf weil man euch verbieten will Musik (für die mal mehr mal weniger Aufwand betrieben wurde) kostenlos zu beziehen.
Andererseits labert ihr jeden in Grund und Boden der hier zugibt das er die teure Recording-Software gesaugt hat.

Jetzt mal unter uns und Hosen runter:

Heuchelei macht schon Spaß oder???


Das soll jetzt nicht alles so ernst und persönlich genommen werden, denkt einfach mal drüber nach!
 
EarlGrey schrieb:
Warum hast du bei Myownmusic eigentlich ausdrücklich erlaubt, dass alle sich deine Stücke downloaden dürfen, wenn das soooo überflüssig sein soll ;-) ?

Gruß Rainer

Ja das ist ja eine einfach Frage. :-D

Da MOM ein Anbieter von MP3 ist, benötigt er natürlich das Einverständnis des entsprechenden Künstlers um dessen Werke zum download anbieten zu dürfen.
Denn das Anbieten von geschütztem Audiomaterial ist verboten wenn man nicht eine entsprechende Erlaubnis hat.

Mit der Zustimmung bei MOM gebe ich damit diesem Anbieter das Recht meine Musik öffentlich anzubieten. Den Konsumenten meiner Musik, als jene die meine Stücke herunterladen, benötigen keine gesonderte Erlaubnis, da das Herunterladen ja nicht illegal ist.
Aber das Recht welches ich MOM eingeräumt habe ist nicht übertragbar. Das heisst, jemand der dort etwas herunterladet, darf diese Stück selbst nicht anbieten, da er mit dem Download noch nicht das Recht zur freien Verwendung hat.

Somit wird der Sachverhalt für mich noch viel klarer. Ein besonderes Recht zum herunterladen oder Kopieren von Musik benötigt man nicht, da es nicht explizit illegal ist. Aber, für das Anbieten von Musikdateien benötigt man eine Erlaubnis.
Nun beisst sich natürlich die Katze in den Schwanz, wenn man nun bedenkt, dass bei P2P Tauschbörsen die Anbieter nicht das Recht zur Veröffentlichung der Musikdateien haben, sie also illegal handeln.
Ich als "Leecher", also jemand der nur herunterlädt, macht sich aber nicht strafbar, auch nicht wenn die Quelle illegal handelt.

Man kann vom Konsumenten, also dem
Downloader, nicht erwarten, dass dieser sich zuvor bei jeder Quelle immer erst versichert, dass der Anbieter legal handelt.
Ich gehe daher beim Download immer erstmal davon aus, dass der welcher anbietet, dies auch darf.

Da dieser ganze Zirkus mit UrhG & Internet & Co. nicht mehr zeitgemäß ist, gehört hier eine europäische oder besser noch weltweite Verordnung her. Ein Weltgesetz eben.

Zu der armen gebeutelten Musikindustrie fällt mir nur ein, selber Schuld. Zu der ebenfalls gebeutelten Filmindustrie, ebenfall "selber schuld".
Diese hätten Zeit genug gehabt, entsprechende Online-Portale zum günstigen Erwerb von Musik im Internet zu errichten. Aber da will man lieber Milliarden in Prozesskosten und in die Entwicklung von Kopierschutzmassnahmen stecken.
Jetzt, wo man merkt, dass ihnen das Ruder aus den Händen läuft will man reagieren.
So hat die RIAA verlauten, dass ihr Kampf gegen die Musikpiraterie ohne Erfolg ist und auch ohne deutliche Erfolge bleiben wird. Man daher ihren Kunden, also der Musikindustrie, Konzepte vorschlägt selbst entsprechende Onlineportale mit legalem Angebot von Musikdateien zu errichten.

Ganz besonders Schlau sind die neuesten Forderungen, der achso armen und gebeutelten Musikindustrie unter die Arme zu greifen. Man möchte eine Senkung der Mehrwertsteuer für CD's.
Man erhofft sich damit günstigere Preise und damit wieder mehr Konsumenten.
Meines Erachtens nach, ein Zugeständnis an die viel zu hohen Preise für Musik-CD's.
nachzulesen unter: http://www.pcwelt.de/news/vermischtes/28565/2.html


Gruß,
Organix
 
Hi csethje,

ich denke, es geht da weniger um eine Doppelmoral. Die Frage ist doch zum einen, ob man diejenigen, die ein technisches Mittel für irgendeinen Zweck zur Verfügung stellen, dafür bestrafen kann, wenn irgendwelche Nutzer das technische Mittel für einen illegalen Zweck benutzen. Da gabs in Deutschland z.B. das Provider-Urteil, das in Fachkreisen nicht nur positive Kritiken bekommen hat. Nur, ist den die Post dafür verantwortlich, wenn sie irgendwann mal wieder ein paar Briefbomben transportiert? Oder die Telekom, wenn über ihr Netz der Treffpunkt für den nächsten Terroranschlag verabredet wird? Wo soll da die Grenze gezogen werden?

Zum anderen geht es auch darum, dass in einem Land etwas legal ist, was in einem anderen rechtswidrig (das bedeutet nicht zwangsläufig strafbar) ist. Und bei den USA ist (natürlich nicht aus deren Sicht) zu kritisieren, dass sich US-Gerichte für Sachverhalte interessieren, bei denen die Gerichte anderer Länder überhaupt nicht auf die Idee kämen, sich für zuständig zu halten. Das US-amerikanische Rechtssystem geht da zu weit (meine Meinung).

Gruß Rainer
 
Hi Organix, nur ganz kurz,

du hast MOM gestattet, deine Sachen ins Netz zu stellen. Damit ist die Quelle auf MOM legal. Und ne legale Quelle ist Voraussetzung für den Freibrief nach § 53 URhG. Wie Lundstroen so schön sagt: That´s a fact.

Jetzt schau nochmal unter Nr. 2 der AGB (s.o.): Da hast du ausdrücklich deine Einwilligung dazu gegeben, dass alle Nutzer sich deine Sachen kostenlos runterladen können. Diese Erlaubnis tritt meiner Meinung nach neben den §53 UrhG. d.h., die Nutzer brauchen sich gar nicht auf § 53 UrhG berufen, weil du das Saugen als alleiniger Rechteinhaber ja ausdrücklich gestattest hast.

So, ich will dich nicht missionieren, und ich find auch, dass das UrhG veraltet ist. Ich will auch keine Schuldfragen diskutieren, und wenn etwas rechtswidrig ist, heißt das nich zwangsläufig, dass es auch strafbar ist. Die Strafbarkeit steht im UrhG nicht in § 53, sondern woanders, und die genauen Voraussetzungen dafür will ich hier auch nicht erörtern.

Ich will unabhängig von dem anderen Krams einfach aufzeigen, was rechtlich erlaubt und was vom Gesetz nicht mehr gedeckt ist. Dass es da Grauzonen mit verschiedenen Meinungen gibt, weißt du, hast es ja selbst gelesen. Aber ich halt es für gefährlich, eine Meinung isoliert für sich als die Wahrheit zu nehmen und andere begründete Meinungen zu ignorieren. Falls du durch nen ganz blöden Zufall mal auffällst und falls die maßgebende Stelle eine andere Meinung hat und dir dann erzählt, dass deine Festplatte plattgemacht wird, weil da ein unerlaubter Song drauf ist, hilft dir ein Professor Harke auch nicht mehr weiter.

Aber da wird sich in den nächsten Jahren beim Gesetzgeber auch noch einiges tun.

Gruß Rainer
 
hi zusammen,

tauschbörsen finde ich eigentlich immer uninteressanter. ich kaufe meine cd´s jetzt bei ebay! das angebot ist vielseitiger, und man hat ne original cd!
tut mir schon irgendwie leid, das ich damit die künstler nicht unterstütze, aber mir sind die cd´s im laden einfach zu teuer!

mfg
popsta
www.homerecording.de
www.soundsamples.de
 

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