Eigener Studioname ohne Gewerbe?

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Hallo zusammen,
ist vielleicht ne dämliche Frage, aber: Darf ich meinem kleinen, schnuckeligen Homestudio einfach so einen Namen geben und auf der nächsten Veröffentlichung schreiben "produziert im Schweinebraten&Sauerkraut-Studio"?
Oder muss ich diesen Namen zuerst irgendwo registrieren? Oder brauche ich da sogar ein Gewerbe?
Ich mache nur Aufnahmen der eigenen Band. Vielleicht mal für Kumpels, aber ohne auch nur einen Cent zu verdienen. Ein Gewerbe liegt da also eindeutig nicht vor.

Grüße,
Alsion
 
Hallo,

wenn ich richtig verstanden habe, willst du ein Studio betreiben ohne Gewerbeanmeldung.
Nun, meines Wissens nach sollte das gehen, solange man es nicht in einem gewerbemässigen Stil betreibt -- öffentliche Werbung, Verdienst im mmonatlichen Tausenderbereich.
Aber wer lange fragt, geht lange Irr!! - so das Sprichwort.
Nenne dein Studio wie du willst, auch gewerblich, nur sollte der Name nicht mit einem anderen Namen/Produkt usw. in Verbindung gebracht werden können.(Ist auch bei Namensfindungen irgend einer Band so.
Ob du Geld damit verdienen willst oder nicht, ist eigendlich unerheblich. Willst du auf der sicheren Seite sein, melde es als Kleinsgewerbe an. Hier hilft dir das Finanzamt sehr kompetent. Bei KLeinstgewerbe brauchts du keine Bilanzen zu machen, nur eine einfache Buchführung der Ein-Ausgaben - wäre in deinem Fall sinnvoll. Brauchst keine Umsatzsteuer zu bezahlen solange der Jahresumsatz einen bestimmten Betrag nicht übersteigt - auch hier hilft das Finanzamt. Bei diesem Gewrbe enstehen nur Kosten für die Anmeldung bei der Stadt/Gemeindeverwaltung - und du bist auf der sicheren Seite, keiner kann dir ans Bein pinkeln wegen Schwarzarbeit.

Gruss BaRo
 
Hallo!

Bzgl. des Namens musst Du eigentlich vorsichtig sein.

Check auf jeden Fall, ob Dein Studioname als Markenname registriert ist. Auch ein Check bei Google, ob so ein Studio/Markenname bereits existiert, solltest Du machen.

Wenn ja, nenn es nicht so :) Es kann sonst zu einer (kostenpflichtigen) Abmahnung kommen - generell hat derjenige, der den Namen zuerst verwendet hat, ein Vorrecht darauf.

Gruß,
PSBoy
 
@psboy:

aktion-datei.de ? watn dat??? :D :pint: :hammer: :headbang:

was zum teufel soll das sein??? :eek:

setzt dich für die rechte von files auf nem linux-webserver ein?? so nach dem motto "lernt alle gefälligst, wie man chmod benutzt!" oder wie :D
 
Hi!

Deinem Studiu kannst du alle Namen der Welt geben - sofern sie nicht geschützt sind.Nur dein Gewerbe muss auf deinen Namen laufen...

Und auf den Rechnungen muss Deine Name oder immer bei dem Logo oder so stehen...

Z.B.

MEGASTUDIO
Peter Mayer

Anderes Beispiel. wenn jmd einen Laden hat darf er den Laden nennen wie er will. Sein Gewerbe heisst dennoch Peter Mayer OHG oder so ...

Gruß, Randy
 
Hi,


Du darfst dein Kind nennen wie du willst. Gewerbsmäßiges auftreten setzt aber nen Gewerbeschein voraus. Wär wohl n Thema für den EarlGrey:).


Benni.

PS: "Schweinebraten&Sauerkraut-Studio" Scheint noch "Frei" zu sein, jedenfalls sagt google das :). Aber die sind ja nicht das mass der Dinge.
 
Also, es geht wirklich nur darum, was auf unserer nächsten CD hinten draufsteht ;) Kein Gewerbe, kein Geldverdienen etc. Es laufen auch keine Produktionen mit Gewinnerzielungsabsicht. Vielleicht für Kumpels mal ne Gesangsspur oder so.

Bei Google habe ich kein Studio gefunden, das so heißt. Zumindest nicht im musikalischen oder multimedialen (TV, Internet etc.) Bereich. Lediglich in Sachen Kostüme/Masken.

Ich gehe jetzt also einfach mal davon aus, das ich www.darkside-studios.com "offiziell" (im genannten Rahmen!) verwenden kann :D.

Grüße,
Alsion
 
Hallo,

Dein Studio kannst du nennen wie du möchtest. Es sei den der Name ist rechtlich geschützt. Es wird dich schon irgendwann jemand darauf aufmerksam machen, wenn er geschützt, bereits verwendet, offiziel eingetragen ist.

Damit solltest du eigentlich keine Probleme bekommen!

Das Studio mit irgendeinem Namen kann ja von der z.B. Hinz und Kunz GmbH oder GbR geführt werden.

Jo
 
Ich denk auch mal das es theoretisch keine Probleme gibt aber wenn es auf einer CD steht kann es sein das du nachweisen mußt es nicht gewerblich zu machen.
 
Und wie soll ich das nachweisen? Soll da ein Finanzbeamter vier Wochen bei mir wohnen? ;) Wie in der Al-Bundy-Folge mit der Schuh-Phobie? :D Falls die jemand kennt...
 
hi Alsion,

Deine Frage betrifft ja ausschließlich Namens- bzw. Markenrecht.

Wenn Du ne Band hast, die sich die Sauerbraten nennt, kannst Du Dein Studio auch das Sauerbratenstudio nennen. Das macht keinen Unterschied.

Wie randy schon sagte, kommt es nur darauf an, ob jemand anders schon eine (fast) identische Bezeichnung für ein Konkurrenzunternehmen (also Studio oder evtl. Tonträgerhersteller, Label - nicht dagegen etwa ein Gastronomiebetrieb namens Sauerbraten) verwendet, auch geographisch auf demselben Markt tätig ist und Dir deshalb diese Bezeichnung untersagen kann. Das könnte nämlich Unterlassungsansprüche und unerfreuliche Kosten zur Folge haben, wenn derjenige nicht nett ist.

Gruß Rainer
 
Alsion schrieb:
Und wie soll ich das nachweisen?
Wenn das eine ernst gemeinte Frage war(?): Wem willst Du denn das nachweisen und warum?

Schreib auf Eure CD drauf was Du willst. Da musst Du niemandem für Rechenschaft ablegen, solange Du keinen geschützten Markennamen verwendest. Du musst nicht immer was nachweisen. Auch in Deutschland nicht. Und schon gar nicht in dem Rahmen, den Du anstrebst (CD für Freunde, kein Geld verdienen).

Wenn auf der CD "Darkside Studio" drauf steht, dann steht da so lange Darkside Studio drauf, bis sich jemand darüber beschwert und ein Problem damit hat. - Dazu müsste er 1) von dieser CD wissen 2) Ein begründetes, finanzielles oder persönliches Problem mit der Verwendung des Namens haben 3) Vor Gericht beweisen können, dass ihm - aus irgendeinem Grund - der Name mehr gehören sollte als Dir und 4) Wird er Dir dann wahrscheinlich MAXIMAL verbieten können, den Namen für zukünftige Veröffentlichungen nicht zu benutzen. - ...Aber das ist alles dermaßen unwahrscheinlich, dass es nicht passieren wird!

Ich vermute mal, dass Du auch die Domain "www.darkside-studios.de" bzw. .com besitzt? Wenn ja: ist doch optimal! Was willst Du mehr? Da muss erstmal jemand kommen, der einem Richter logisch erklären kann, warum ER mehr Ansprüche auf diesen Namen erhebt, obwohl DU Dir die Domain sichern konntest und seit Jahren(?) ein kleines Studio mit dem Namen betreibst bzw. CDs rausbringst. - Wenn Du Dich jetzt "Mercedes-Studio" nennen wolltest, sollte man das nochmal überdenken und ggfls. wirklich gut rechtlich absichern um nicht in Konflikt mit dem Autohersteller zu kommen. Oder wenn Du Dich "DeMaio's Metal-Studio" nennen wolltest, würde ich Dir auch von abraten (für die Nicht-Metal-Fans: Joey DeMaio = Bassist der Band Manowar, Dr. der Musikwissenschaften und bekannter Musik-Produzent). Aber solange Du Dich "Darkside Studio" nennst... meine Güte: hau rein!! ;)

Grüße
Nils
Ansonsten: Siehe Beitrag von EarlGrey. (oben)
 
Wenn das eine ernst gemeinte Frage war(?): Wem willst Du denn das nachweisen und warum?

Naja, der Poster über mir meinte, es evtl. müsste ich das vielleicht mal nachweisen, dass ich kein Geld damit verdiene.

Ich vermute mal, dass Du auch die Domain "www.darkside-studios.de" bzw. .com besitzt? Wenn ja: ist doch optimal!

Jepp, http://www.darkside-studios.com, http://www.darkside-studios.de und http://www.darkside-studios.net :D.

Das ich mich nicht Mercedes, Manowar oder Abyss-Studios nennen darf ist schon klar. Mir ging es wirklich nur ums prinzipielle, ob ich für einen (mehr oder weniger) "offiziellen" Namen auch ein Gewerbe o.ä. angemeldet haben muss.

Grüße,
Alsion
 
Alsion schrieb:
Wenn das eine ernst gemeinte Frage war(?): Wem willst Du denn das nachweisen und warum?

Naja, der Poster über mir meinte, es evtl. müsste ich das vielleicht mal nachweisen, dass ich kein Geld damit verdiene.
Ja, wenn das Finanzamt auf Dich zu kommt. Aber wenn Du wirklich kein Geld damit verdienst, kannst Du das ja auch mit Leichtigkeit schriftlich darlegen. Alles easy.

=> Sobald Du damit Geld verdienen willst: Finanzamt anrufen, versuchen als Freiberufler durchzukommen, aber "notfalls" auch ein Gewerbe anmelden. Beides ist ja kein Problem.
Mir ging es wirklich nur ums prinzipielle, ob ich für einen (mehr oder weniger) "offiziellen" Namen auch ein Gewerbe o.ä. angemeldet haben muss.
Grüße,
Alsion
Weisste ja nun: nö, musst Du nicht. - Eine Möglichkeit den Namen "ganz sicher" zu haben, wäre 300 Euro für eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu lassen. Aber das ist für solche Mini-Unternehmen meiner Meinung nach P-p-p-plödsinn.

An Deiner Stelle würde ich einfach MACHEN, bis jemand kommt und wegen des Namens irgendwas von Dir will. (Und es kommt eh niemand ;) )
 
Alsion schrieb:
Zitat:
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Wenn das eine ernst gemeinte Frage war(?): Wem willst Du denn das nachweisen und warum?
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Naja, der Poster über mir meinte, es evtl. müsste ich das vielleicht mal nachweisen, dass ich kein Geld damit verdiene.

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Ein Freund von mir hatte das mal, lag aber dran das einige ihn nicht leiden konnten und er mußte dem Finanzamt darlegen (reichte glaub ich ein Schriftstück) das er kein Geld mit dem produzieren der Scheibe verdiehnt hat.
 
Das nennt sich beim Finanzamt Liebhaberei! Ist wirklich so wenn du über einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren keine Einnahmen hast und wenn es ( wie im Studio berreich üblich ) mit erheblichen Kapitaleinsatz verbunden ist . Wie das aber genau läuft ob du erst mal 5 Jahre ein Gewerbe anmelden musst oder so ? Keine Ahnung den Text hat mir mal ein Kumpel von mir gegeben der Steuerberater ist !

( Rz6; BFH GrS 4/82 BStB1 II 84, 751/66)

Da gibts die genauen Abgrenzungen dazu
 

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