Ebay Recht??

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counterfeit

counterfeit

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Hallihallo!
Bin mir nicht wirklich sicher, ob ich hier im richtigen Forum gelandet bin, aber ein anderes hätt auch nicht richtig gefunzt.....

Also zu meiner Frage:

Hab mir vor ca. einem Monat über Ebay ein Midiinterface um rund 50 Euro ersteigert.
Kontaktaufnahme etc ging von Seiten des Verkäufers eher schleppend, was noch nicht das Hauptproblem wäre.
Nach ca 2 Wochen hin und her geschreibsel bekam ich vom Verkäufer die Info, er hätte das Paket jetzt versandt. Betonung auf hätte. Warte jetzt schon seit 2 Wochen auf das Interface und der Verkäufert meldet sich auch auf keine email mehr.

Was kann man in so einer Situation machen? Hat jemand von euch schon Erfahrung damit? Was wenn ers wirklich versandt hat und es am Transportweg verloren ging, wer übernimmt den Schaden?

Vielen Dank
Counterfeit
 
...umpf, das nimmt langsam Überhand mit den ebay-Banausen...ich hab gerade auch einen Synthie ersteigert und bete, dass er heil und bald ankommen wird...

...in deinem Fall würde ich die Telefonnummer des Verkäufers raussuchen und persönlich anrufen..wenn du ihn dann befragst, merkst du sicher bald schnell, was Sache ist...wenn er das [g=32]Midi[/g] als Paket verschickt hat, muss er ja eine Paketquittung haben und kann das Paket als Verlust melden...

Gruß

tkay
 
hi,

die meisten Ebay-Käufe sind Versendungskäufe. Wenn der Verkäufer die Ware versandt hat, hat er alles Erforderliche getan, um seine Verpflichtung zu erfüllen, und dann geht nach § 447 BGB die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit Abgabe bei der Post o.ä. auf den Käufer über.

Ausnahme: Der Verkäufer versendet nicht wie vereinbart, z.B. nur als unversichertes Päckchen statt als versichertes Paket (Beispiel).

Wenn ich dem Verkäufer misstrauen würde, dann würde ich anzweifeln, dass er die Ware überhaupt auf den Weg geschickt hat. Denn das muss er beweisen. Wenn er das nicht kann, würde ich das Geld zurückfordern. Naja, das ist dann immer die Frage, wieviel Zeit, Arbeit und Nerven einem das wert ist.

Gruß Rainer
 
Hi

Ich hatte Anfang des Jahres Ärger mit einem Verkäufer.
War glücklicher Käufer einer Us 50 Aniversary Strat, 840 Mäuse.


Hier die Story (erzähl ich immer wieder gerne):

Ähnlich wie bei dir war die Komunikation mit ihm verdammt langsam. War angeblich immer im Ausland (z.b. im fernen Schweden, wo es ja, wie jeder von uns weiß, kein Internet gibt) . Dann hat er behauptet, das Geld wäre noch nicht auf seinem Konto (Diese Aussage kostete mich 20 Euro da ich ihm mit einem Nachforschungsauftrag nachweisen durfte, das er bereits eine Woche vor seiner Aussage einen Kontoauszug gezogen hatte, wo der Eingang drauf war). Als er dann die Strat endlich abgeschickt haben wollte (!!!) kam das Teil nicht an. Nicht nach 2 Wochen, nicht nach 3, nicht nach 2 Monaten. Natürlich hab ich ihn mit Mails bombardiert, aber der Junge hatte sooooo eine Kiste von Ausreden ("Die böse Post", "habe "heuer schon 3 Packete verloren",...) . Leider war er nicht in der Lage mir eine Aufgabebestätigung zu mailen oder faxen.Ich setzte ihm eine Frist, wenn er die nicht einhalten würde, werde ich einen Anwalt einschalten. Die Frist lief natürlich ab , also ab zum Anwalt, 840 Euro sind schließlich keine Kleinigkeit. Der Typen hat aber immer nicht gelaubt und wollte die Telefonnummer meines Anwalte, dachte wohl da würde ich oder ein Kumpel von mir abheben. Aber nein. Der Anwalt selbst war an der Strippe und erzählte ihm (eigentlich schiss er ihn zusammen, da hätte ich gerne zugehört) was von Betrügerein, Anzeigen, seinem Freund den Staatsanwalt und schupps, 4 Tage später waren die 840 wieder bei mir .

EBay ist für mich erledigt.


In deinem Fall würde ich den Verkäufer um eine Aufgabebestätigung ersuchen, sowas muss er haben. Wichtig: Immer sachlich bleiben, nicht beschimpfen, aber auch nicht lieb sein. So formulieren das der Typ erkennt das er es da mit jemanden zu tun hat, der sich auch juristisch auskennt (vielleicht hast ja Freunde oder Verwandte, die mit dieser Materie vertraut sind) .

Einen Anwalt zu nehmen bei 50 Euro wird sich wohl nicht auszahlen, manchmal spekulieren solche finsteren Gesellen auf diesen Umstand.

Es gibt bei EBay auch noch eine Art Käuferschutz:
In deinem "mein Ebay" gibts ja ein Fenster mit den gekaufeten Artikeln. In der Zeile mit dem Midiinterface gibt dann noch so etwas wie "Streifall" und "Ich hab die Ware bezahlt aber noch nicht erhalten" oder so. Dort informierst du Ebay von diesem Fall und die schicken eine (leider automatisch generierte) E-Mail an den Verkäufer. Der muß bis spätestens xxTagen eine Antwort zurückschicken, also reagieren. Für dich gibt es auch eine Frist, wie lange das machbar ist, ich glaub so 60ig oder 90 Tage ab Kauf. Dann bekommst du, wenn der Verkäufer weiterhin Mucken macht, zumindst einen Teilbetrag von EBay zurück (Wobei ich mir nicht sicher obs da überhaupt was gibt bei deinem "niedrigen" Betrag)

Alles Gute

Stonyroad
 
ich hab auch grad mit 2 mühsamen typen zu tun (wobei es einmal um ein calrec mikro um 100 euro und eine palmer DI um 10 euro geht), die 10x behaupten sie hätten mails vom ebay-kommunikationscenter nicht bekommen.

immerhin hat mir einer der beiden eine telefonnummer zugeschickt, was schon mal ein etwas vertrauenswürdigeres zeichen ist. zur zeit ists leider wirklich so, dass immer mehr leute das ganze schleifen lassen und man extreme geduld aufbringen muss. auf meine 2x12" box hab ich eineinhalb monate gewartet :x

es geht aber auch anders, viele meiner mikros hab ich eineinhalb wochen nach dem kauf erhalten.

lg
flox
 
ja scheint wohl wirklich, dass da ein paar schwarze schafe am werken sind. hätte vorher auch noch nie probleme mit den ebayverkäufern, darum wusste ich auch nicht wirklich wie ich darauf reagieren sollte.....

Vielen Dank für euer raschen Antworten, haben mir sehr geholfen!
Wünsch euch noch viel Glück, dass ihr eure "Päckchen" noch bekommt
Counterfeit

EDIT: Kleine Info: verkäufer hat sich nun doch nochmal bei mir gemeldet (war angeblich schon wieder ein paar Tage verreist). Er wird jetzt beim Postamt nachprüfen wie der Lieferstatus des Pakets ist.Mal sehen.....
 
hi,

ich hoffe, die Sendung kommt bei Dir an. Wenn nicht, sag ihm ruhig, dass Du bezweifelst, dass er die Ware überhaupt abgeschickt hat, und bitte ihn um Übersendung des Paketscheins (gute Kopie sollte reichen).

Wenn er der Bitte dann nicht nachkommt und Du das Gefühl hast, der will Dich verschaukeln, dann hättest Du noch die (kostenlose) Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Erfüllungsbetruges zu erstatten. Der Anfangsverdacht liegt vor, und kosten tut es Dich nichts.
 
Moin,
@Earl
Wenn der Verkäufer die Ware versandt hat, hat er alles Erforderliche getan, um seine Verpflichtung zu erfüllen, und dann geht nach § 447 BGB die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung mit Abgabe bei der Post o.ä. auf den Käufer über.
... das stimmt zwar, ist nicht ganz vollständig. Verschickt der Verkäufer eine Ware als Brief oder Päckchen, dann kann er nicht beweisen, das er es verschickt hat. Der Käufer kann also daruf bestehen, das er vom Verkäufer einen Beweis für den Versand vorlegt. Kann er das nicht, muss der Verkäufer das Geld zurückerstatten oder es geht vor Gericht. Dann wird da geklährt, wer "Schuld hat".

Geht das Packet nun velohren (auf dem Postweg), dann muss der Verkäufer das Geld von der POST zurückfordern. I.d.R. dauert das aber endlos lange. Eventuell sollte man dem Käufer in der Zwischenzeit das Geld zurückerstatten.

Ich kann also nur jeden empfehlen, eine Ware immer per Packet zu verschicken! NUR Packete sind versichert und man hat einen Einschreibebeleg, alles andere ist UNVERSICHERT und hat keinen ABGABENACHWEIS! Sowohl als Käufer, also auch als Verkäufer fährt man damit besser und sicherer.
 
ja, stimmt. ;) Wie ich schon schrieb, muss der Verkäufer beim Versendungskauf beweisen, dass er die Ware überhaupt losgeschickt hat. Wenn er das nicht kann (z.B. bei Brief oder weil er den Einlieferungsschein verloren hat), dann hat er den schwarzen Peter.

Bei ebay verschicke ich auch nur als Paket, nicht als Päckchen.

Gruß Rainer
 
EarlGrey schrieb:
ja, stimmt. ;) Wie ich schon schrieb, muss der Verkäufer beim Versendungskauf beweisen, dass er die Ware überhaupt losgeschickt hat. Wenn er das nicht kann (z.B. bei Brief oder weil er den Einlieferungsschein verloren hat), dann hat er den schwarzen Peter...
Gruß Rainer

Daher fertige ich einen gewünschten Päckchenversand nur mit Zeugen ab (bis Postamt einschließlich :D)

Viele Grüße,
Ulrich
 
Ärgerlich ist sowas sicherlich, aber meiner Meinung nach, gibts da ein paar ganz bestimmte Dinge, die man beachten sollte.

1. Lasst euch auch vom Verkäufer Telefonnr. und Adresse geben. Wer sowas bei einem Verkauf nicht rausgeben will...naja

2. NACHNAHME!

Für mich das wichtigste. Läßt der Verkäufer sich von vornherein nicht auf eine Zahlung per NAchnahme ein, stimmt was nicht, denn sien Geld würde er so ja in jedem Fall bekommen.
euer Vorteil als Käufer ist: Ihr zahlt erst dann, wenn das Paket und somit die Ware ankommen. Ausserdem könnt ihr den Postbeamten, der die Ware ausliefert bitten, zugegen zu sein, wenn ihr das Paket öffnet und die Ware untersucht. Soweit ich informiert bin, ist dieser verpflichtet, die Kontrolle der Ware abzuwarten. Erst danach müsst ihr Zahlen. Somit sind die größten Gefahren (Ware kommt nicht, falsche Ware wird geliefert, oder ist defekt) ausgeschlossen.
Nachteil, Nachnahme kostet ein wenig, doch gerade bei größeren Ersteigerungen würde ich die paar Euro mehr in Kauf nehmen.

3. NIEMALS PER VORKASSE!

Das ist mehr als leichtsinnig. E-Bay ist nunmal eine Plattform, auf der Privatanbierter ihre Waren Verkaufen. Und es gibt immer schwarze Schafe, die andere Ausnehmen wollen. Deshalb niemals einfach das Geld schicken und hoffen, daß die Ware auch irgendwann ankommt.


Bisher bin ich damit recht gut gefahren und hab noch nie Probleme bei Ebay gehabt.
Vielleicht hilft es ein wenig, bei den nächsten Versteigerungen auf sowas zu achten.


Noisefloor
 
counterfeit schrieb:

EDIT: Kleine Info: verkäufer hat sich nun doch nochmal bei mir gemeldet (war angeblich schon wieder ein paar Tage verreist). Er wird jetzt beim Postamt nachprüfen wie der Lieferstatus des Pakets ist.Mal sehen.....

:eek:

Oje, kommt mir sehr bekannt vor diese Geschichte (verreist, Postamt nachprüfen...).


Aber es ist sicher nicht der gleiche Kerl wie bei mir, der hat seit 2 Monaten nix mehr verkauft .

Vielleicht ist er gesperrt worden von Ebay ? :D
Oder sogar eingesperrt von Ebullen ? :D :D


Hast den Käuferschutz ("Streitigkeiten klären" oder so ähnlich) schon aktiviert ?


Grüsse
 

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