zettberlin
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Laut Gema dürfen die Autoren (Texter/Komponisten) selbst auf ihren eigenen Seiten die Sachen anbieten (streaming, nicht zum Download).
Das dürfen jetzt auch komplette Stücke und soviel man möchte sein?
Hast Du dazu einen Link?
Hat das irgendjemand hier?YouTube, MySpace etc. als nicht-kommerziell zu bezeichnen, soll ja wohl ein Witz sein.
Hier wird schon wieder(!) so ein unqualifiziertes Halbwissen breit getreten.
Von wem denn?
Und wenn es so ist, solltest Du vielleicht konkret auf solche Beispiel eingehen und diese wiederlegen.
Leute, was soll das? Die Gema ist die Interessenvertretung der Urheber (Texter, Komponisten). Ihre eigenen Mitglieder sind aufgefordert, NUR solche Stücke anzumelden, die tatsächlich auch kommerziell genutzt werden
Die GEMA-FAQ sagt das nicht so. Dort steht, daß *jede* Veröffentlichung anzumelden ist. Links und Zitate dazu wurde bereits sehr oft geposted.
Bedenke bitte, dass das, was Du hier verbreitest, von Musikern als Entscheidungshilfe verstanden wird. Wenn jemand glaubt, er/sie könne in die GEMA eintreten und danach weiter entscheiden, ob ein neuer Song unter Creative Commons frei verbreitet werden darf oder klassisch lizenziert kommerziell verwertet wird, wird diese Person ein böses Erwachen erleben.
Mit anderen Worten: Ich fürchte, Du verbreitest hier sehr gefährliches Halbwissen.
Das sind einfach die Fakten: Jede Veröffentlichung muss angemeldet werden, sonst liegt ein Vertragsbruch vor.
Ich lasse mich liebend gerne wiederlegen. Ein Link auf irgendeine offizielle Verlautbarung der GEMA, aus der hervorgeht, dass man als Mitglied CC lizenzieren und damit die freie Weitergabe und das Herstellen von Derivaten pauschal erlauben kann und ich springe vor Freude im Viereck.
Mit Deinen bloßen Aussagen/Behauptungen ist es freilich nicht getan.
Ein bisschen Nachdenken kann doch eigentlich nicht schaden, oder?
Mit Nachdenken ist es nicht getan, die Interpretation von Verträgen ist kein kreativer Prozess. Ein einfaches Zitat, das Deine Sichtweise untermauert, würde ich sofort einsehen.
"Klau" doch meine Texte, die sind frei - für nicht-kommerzielle Nutzung.
Bernd
Ich würde das lieber lassen.
Auf Nachfrage erklärte mir ein Anwalt der GEMA ausdrücklich, dass ich GEMA-Mitglieder nicht einmal in einem Jam mitspielen lassen sollte, wenn ich nicht möchte, dass das ganze Stück unter GEMA fällt. Etwas so elaboriertes wie einen Songtext von einem GEMA-Mitglied zu verwenden, dürfte da noch weniger ratsam sein.