Darf man dies so einfach?

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HomeRecorder1

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Hallo liebe Community,
Ich wollte aus einem film einen Satz (Metapher) Herraus nehmen und in ein meiner musik stücke ein bauen,wie zb. Fler oder andere Rapper es tun.
Und mein Stück wird <strong>NICHT</strong> Kommerziel sein,darf ich das dann so einfach machen ohne das ich eine Strafanzeige bekomme?
Grüsse Hr1
____________________________________________________________
<strong>
<big>
Sry. wegen den Rechtschreibfehlern.<BLINK>;)
 
nein, darfst du gesetzlich nicht.
 
stichwort: urheberrecht

p.s.: es ist unabhängig davon, ob du es kommerziell verwendest oder nicht.
 
Und mein Stück wird NICHT Kommerziel sein, ...

falls das bedeutet, dass du es nicht "veröffentlichst", kannst du imo machen, was du willst ... ;)

grüße
esch :)
 
Ist myspace ein Veröffentlichung?
 
Ja.
Myspace ist ja wohl mehr als öffentlich...
 
Hallo, ich habe bei EDEKA eine Tafel RITTER SPORT gestohlen.
Ich habe sie aber nicht weiter verkauft, sondern selbst aufgegessen.
Habe ich mich strafbar gemacht ?

Da dürfte dann wohl garkein Unterschied bestehen.


Oder noch krasser:
Du veröffentlichst einen Track bei Myspace.

Ich nehme einfach Teile von Deinen Raps und bastel die in meine Tracks einfach so rein. Und dann hoch damit bei Myspace.

Wie würdest Du reagieren ?
 
Nicht sonderlich erfreut,aber warum machen dies den zb. Fler usw kaufen die die rechte dazu oder wie ist das?
 
Hi,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, wenn es sich nur um ein Zitat aus einem Film handelt, kann es nicht so schlimm sein, es in einem Lied aufzugreifen; sonst würde man ja gar keine Liedtexte mehr schreiben dürfen, weil es die meisten Sätze schonmal in irgenwelchen Filmen gab.
Oder für Musiker würde dann gelt: Die Note C ist urheberrechtlich geschützt, weil sie schonmal in einem anderen Song vorkam.
Natürlich ist ein Film als Gesammtes (und in gewisser Art auch Teile von ihm) urheberrechtlich geschützt, aber ob sich das auf einzelne Sätze runterbrechen läßt bezweifele ich.

edit: Die Tonsput aus einem Film mitschneiden und in seine eigene Songs einbauen ist natürlich verboten. Ja, die anderen Rapper werden das wohl vorher rechtlich geklärt haben oder sie sind mal echte Gangstas und haben es einfach so geklaut...
 
Natürlich kannst Du in Deinen Texten z.B. "Schau mir in die Augen kleines" oder sonst irgendein Zitat verwenden, solange Du dies selbst singst, sagst oder imitierst. Du darfst aber ganz sicher kein ORIGINAL Zitat in einem Deiner Stücke verwenden, wenn Du dies in irgend einer Form und Weise der Öffentlichkeit zugänglich machst. Für daheim im stillen Kämmerlein ist es aber OK.
 
ehrlich gesagt interessiert das keine Sau ob du da ein Zitat aus nem Film in einen Song eingebaut hast oder net (solang du relativ unbekannt bist).

Wenn man "berühmter" ist, sollte man das lieber vorher klärn, aber bis dahin: scheiss drauf.
 
THE_ONLY,ja so habe ich auch schon gedacht,weil es handelt sich um den FILM einen mit Olli Banjo da wollte ich was raus nehmen und das werde ich wahrscheinlich auch tun.
 
mhhh. also ich höre ja viel ausm EBM/AgroTech bereich und da wird ja sehr viel mit solchen samples gearbeitet .. aber wie die das regeln kA
 
ich würde sagen es kommt auf die länge des satzes und auf den bekanntheitsgrad an..
wie schon gesagt "schau mir in die augen kleines" ist wohl ein grenzfall, bei dem sich richter wahrscheinlich auch länger streiten würden..

aber z.b. "i'll be back" (terminator) ist imho nicht schützbar...


ich würd mir jedenfalls wegen sowas keinen kopf machen,.. erst recht nicht wenn du damit keine kohle machen willst
 
Doch, Du musst Dir einen Kopf darum machen, wenn es in irgendeiner Form veröffentlicht wird. Und sei der Rahmen noch so klein und das Zitat noch so kurz. "i'll be back" in der Schwarzeneggerversion z.B. ist ein geschütztes Werk. Ohne Einwilligung des(r) Rechteinhaber(s) darf es nicht veröffentlicht werden, es sei denn, es wird künstlerisch so gestaltet, dass wiederum ein eigenständiges Werk entsteht. Und das sollte dann gerichtsfest sein.
 
ich würde sagen es kommt auf die länge des satzes und auf den bekanntheitsgrad an..
wie schon gesagt "schau mir in die augen kleines" ist wohl ein grenzfall, bei dem sich richter wahrscheinlich auch länger streiten würden..

aber z.b. "i'll be back" (terminator) ist imho nicht schützbar...
Manchmal frag ich mich schon. Insomnianer, wie kommst du zu solchen Äusserungen? Kannst du das irgendwie belegen, mit Rechtsquellen, Gerichtsentscheidungen oder Ähnlichem?

Es macht mich einfach stinkig, wenn sich Leute als Rechtskenner aufspielen, aber offensichtlich keinen blassen Dunst von Urheberrecht haben.

Was man, zurück zum Thema, auch noch unterscheiden muss: Ist es ein Sample aus der Originalquelle oder einfach ein Satz wie "Hasta la vista, baby", den man selbst ausspricht.
 
wenn du mich so fragst, auf die schnelle kann ichs nicht belegen.. ich hab nur mal einen urheberrecht-kurs besucht, und dunkel kann ich mich an sowas erinnern..

bevor mich jetzt alle steinigen versuch ich einmal ob ich die fall-beispiele noch irgendwo finde.. da war jedenfalls was sehr ähnliches dabei..
 
ich würde sagen es kommt auf die länge des satzes und auf den bekanntheitsgrad an..
Also wenn du mir das belegst, senke ich mein Haupt in Demut und gehe ins Exil.

Ok, aber vielleicht funktioniert das ja so: Vor Gericht wird beurteilt, ob ein Einsatz eines Filmzitats urheberrechtlich von Belang ist. Dabei wird eine repräsentative Umfrage gestartet über den Bekanntheitsgrad dieses Zitats. Wenn mehr als fünfzig Prozent der Befragten angeben, das Zitat zu kennen, ist die erste Hürde für das Greifen der Urheberrechts genommen. Dann kommt es nur noch auf die Länge des Zitats an. Die Richter entscheiden hierbei nach Art. 45 Abs. 3 ZLG (Zitatlängengesetz).: "Als Zitat im Sinne des ZLG gelten nur Äusserungen mit einer Mindestlänge von 8 Silben". :roll:
 
Da gibt es jede Menge Gerüchte von 8 Takten, Silben etc. Ein ZLG gibt es aber leider nicht.
 

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