Darf ich das???

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robertko

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hi leute. hab mal ne frage!

wenn ich fertige tracks habe, würde ich sie gern auf meiner website veröffentlichen. da ich selber nicht singe, suche ich im zuge dessen evtl. noch sänger. ich stelle die songs quasi online, man kann sie sich runterladen und eigene texte dazu schreiben oder wie auch immer.
darf ich das???
ich meine, darf ich ohne weiteres meine songs auf meiner website zum kostenlosen download anbieten???
 
Abgesehen von den üblichen Pflichten beim Betreiben einer Website: Ja

EDIT:
Dass es komplett Deiner eigenen Feder entsprungen sein muss, ist klar oder? D.h. keine Coverversionen, "Beats" von wem auch immer übernommen etc.
 
und was ist wenn....

angenommen ich habe ein paar tracks online, dann bringt timberland ne neue single raus und ich erkenne meine beats darin. ;-)
lol, ich denke ihr wisst was ich meine!

kann ich dagegen ohne weiteres vorgehen?
meine tracks sind ja nirgends registriert oder sonstiges. ich meine, wie kann ich im extremfall beweisen, das der track auch wirklich von mir stammt?
 
Ja, wenn alles aus DEINER Hand kommt, dann natürlich.
Nicht bei Coverversionen, nicht wenn du unter Vertrag stehst oder einer Verwertungsgesellschaft wie der [g=119]GEMA[/g] angehörst, bzw die Songs bei denen äh... "eingetragen" hast.
Ausser natürlich mit denen ist alles geklärt.

EDIT:
Dazu musst du den Song beim Notar hinterlegen, EarlGrey hier im Forum bietet da glaub ich so einen Service an.
Sprich: du machst den Song, gehst damit zum Notar, ab dann steht fest dass es DEIN Song ist, dann kannst du ihn online stellen.

Aber wenn du ihn eh zum runterladen und manipulieren online stellst, wieso solltest du dann irgendwas einklagen wollen?

Wenn der gute Timbaland sich was runterlädt das absolut freigegeben ist, dann hat auch ER das Recht nen Text dazu zu schreiben und den Song zu manipulieren...
 
lol.
ich meine, ich würde die tracks onlinestellen damit andere texte schreiben, aber dennoch zu mir kommen, damit ich sie ferig produzieren kann!
ich biete sie doch nicht an, damit andere mit denen damit machen können was sie wollen!

was kostet diese sache mit dem notar??

und was zur hölle ist die [g=119]gema[/g]?? was macht sie?
ich habe das schon soooo oft gehört, aber weiß immernoch nicht, was die [g=119]gema[/g] macht!
 
immer wenn du das wort [g=119]gema[/g] schreibst, wird es später blau, es ist zu einer info verlinkt.

klick drauf, les durch! lohnt sich!



Gruß,

Michael
 
caleb schrieb:
Dazu musst du den Song beim Notar hinterlegen, EarlGrey hier im Forum bietet da glaub ich so einen Service an.
Sprich: du machst den Song, gehst damit zum Notar, ab dann steht fest dass es DEIN Song ist, dann kannst du ihn online stellen.

Das ist leider so nicht ganz richtig. Nach einer Hinterlegung beim Notar steht lediglich fest, dass ein bestimmter Song (nämlich der hinterlegte) an einem bestimmten Tag dort deponiert worden ist. Daraus ergibt sich lediglich der Schluss, dass der betreffende Song bereits am Hinterlegungstag existierte. Der Notar kann jedoch nicht einmal feststellen, dass der Song tatsächlich von dem Hinterlegenden komponiert worden ist.

Die Hinterlegung bringt daher auch nur dann etwas, wenn später einmal ein Verletzer behauptet, er selbst habe den Song komponiert, und zwar zu einem Zeitpunkt, der nach dem Hinterlegungszeitpunkt liegt. Mit Hilfe der Hinterlegung lässt sich dann ggf. die Behauptung des Verletzers widerlegen. Der wichtige Nachweis, dass der Hinterleger der Schöpfer des Liedes ist, ist damit noch nicht erbracht.

Die Hinterlegung bringt daher im Ergebnis nur wenig. In keinem Fall wird durch die Hinterlegung rechtssicher bestätigt, dass derjenige, der den Song beim Notar abgegeben hat, auch der Urheber des Stückes ist.

tomaxx
 
wenns so ist werde ich nie wieder einen songs hier rein stellen
 
und wie macht man das dann???
bleibt da nur die [g=119]gema[/g]??
machen die das denn? wenn ja, kostet das was??
 
robertko schrieb:
und wie macht man das dann???
bleibt da nur die [g=119]gema[/g]??
machen die das denn? wenn ja, kostet das was??

Auch von der [g=119]GEMA[/g] erhältst Du keine Bestätigung, dass ein bestimmtes Werk von Dir ist. Wie soll die denn auch feststellen können, ob Deine diesbezügliche Behauptung stimmt?

Nochmal kurz zur Hinterlegung:

Die Hinterlegung macht vor allem dann Sinn, wenn es um die ABWEHR von Ansprüchen anderer geht. Wenn also jemand behauptet, Du hättest seine Komposition "geklaut", kannst Du mit Hilfe der Hinterlegung ggf. nachweisen, dass Du (bzw. ein anderer, denn dass die Idee tatsächlich von Dir stammt, ergibt sich aus der Hinterlegung nicht) die Songidee zuerst hattest.

tomaxx
 
angenommen, ich habe meinen song am 31.12.2007 hinterlegt. jetzt kommt jemand und behauptet, er habe den song produziert und nennt ein datum welches vor dem von mir genannten datum liegt. was kann ich denn da noch dagegen sagen??? ich meine es würde ja plausibel klingen was er sagt. oder geht es um das hinterlegungsdatum direkt? also muss jemand, der behauptet, sein song sei geklaut worden, das genaue hinterlegungsdatum nennen?
in dem fall der 31.12.2007
 
sehs einfach so,: das irgendwer mit deiner musik geld verdient ohne das du was davon hast ist so gering wie nen 6er im lotto.

und die möglichkeit wenn du das glück hast das irgendwer mit deiner musik haufenweise geld scheffelt das du da auch was davon hast ist
wahrscheinlicher für dich was drann zu verdienen wie wenn niemand deine musik klaut
 
ja, mag sein, aber wie soll ichs denn im zweifelsfall beweisen???
ich meine, viele leute hier im forum bieten ihre tracks an. ich könnte mir jetzt was downloaden, es überarbeiten und kohle damit machen. und was macht dann der eigentliche produzent?? garnichts, weil er nicht beweisen kann, das der song von ihm ist.
 
ja das könnte sein.
dann musst du deinen song mit noten bei der [g=119]gema[/g] anmelden
dann können die das ja vergleichen.
 
robertko schrieb:
angenommen, ich habe meinen song am 31.12.2007 hinterlegt. jetzt kommt jemand und behauptet, er habe den song produziert und nennt ein datum welches vor dem von mir genannten datum liegt. was kann ich denn da noch dagegen sagen???

Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist es häufig fallentscheidend, welche der Parteien die Darlegungs- und Beweislast für bestimmte Tatsachenbehauptungen trägt.

1. Beispiel:
Du hast einen eigenen Song am 10. Januar 2006 beim Notar hinterlegt. Jetzt verklagst Du einen Verletzer auf Schadensersatz. Dafür musst Du darlegen und im Zweifel auch beweisen, dass Du der Urheber des Titels bist. Das kannst Du mit der Hinterlegung allein nicht. Wenn aber der Verletzer zu seiner Verteidigung behauptet, er habe den Song am 1. August 2006 geschrieben, kannst Du zumindest darlegen und nachweisen, dass es den Titel schon vorher gab. Im Ergebnis bleibt aber für Dich immer noch das Problem, nachzuweisen, dass Du der Komponist bist, denn es steht jetzt nur fest, dass es der andere jedenfalls nicht ist.

2. Beispiel:
Ein anderer verklagt Dich auf Schadensersatz, weil Du angeblich einen Song von ihm ohne Erlaubnis genutzt hast. Diesen Song will er am 1. August 2006 komponiert haben. Tatsächlich hast Du aber eine Eigenkomposition verwendet, die Du am 10. Januar 2006 beim Notar hinterlegt hast. Mit Hilfe der Hinterlegung kannst jetzt nachweisen, dass die Songidee nicht von dem anderen geklaut wurde, sondern schon vorher existierte. Du kannst aber nicht nachweisen, dass Du der Urheber des Songs bist. Das ist in dem Fall aber auch egal, weil es ausreicht, den Vortrag des Klägers zu widerlegen, um die Klage abzuwehren.

Zurück zu der Frage: Du kannst nicht viel dagegenhalten. Dem anderen muss aber erst einmal der Nachweis gelingen, dass er tatsächlch der Urheber ist. Er hat also in diesem Fall letztlich das Nachweisproblem.

Eine Verpflichtung anzugeben, wann ein Song komponiert wurde, besteht grundsätzlich nicht. Trägt der Kläger aber nicht entsprechend konkret vor, kann er unter Umständen allein deshalb die Klage verlieren.

tomaxx
 
robertko schrieb:
ja, mag sein, aber wie soll ichs denn im zweifelsfall beweisen???

Z. B. durch Zeugen. Wenn Du zusammen mit anderen einen Song komponiert hast, oder aber einen Freund oder eine Freundin an dem Entstehen eines Stücks hast teilhaben lassen, kann der/die ggf. bezeugen, dass die Komposition von Dir stammt. Du kannst auch weitere Indizien sammeln, z. B. immer wieder überarbeitete Versionen und Songteile, die Projektdaten usw.

Im Übrigen ist die Welt auch nicht so schlecht, wie man glaubt. Die meisten Leute sind tatsächlich ehrlich. Gegen knallharte Betrüger, die auch noch geschickt vorgehen, hat man so oder so kaum eine Chance.

tomaxx
 
ja, das mit den projektdaten habe ich mir auch gerade gedacht.
so sollte doch zu 100 prozent feststehen, das ich der produzent bin. ich glaube kaum, das es einer schaffen wird, meinen sond 1:1 nachzumachen!
 
robertko schrieb:
ja, das mit den projektdaten habe ich mir auch gerade gedacht.
so sollte doch zu 100 prozent feststehen, das ich der produzent bin. ich glaube kaum, das es einer schaffen wird, meinen sond 1:1 nachzumachen!

Da muss man aber unterscheiden:

Die Projektdaten sind ein starkes Indiz dafür, dass die konkrete Tonaufnahme, um die es geht, von Dir produziert wurde. Das betrifft letztlich aber nur die sogenannten Produzentenrechte (Rechte an der konkreten Aufnahme). Von wem die Komposition stammt, ist damit noch nicht geklärt. Du kannst in dem Projekt ja auch einfach einen schon bestehenden Song aufgenommen haben. Ein Beleg für die Urheberschaft an der Komposition lässt sich aus den Projektdaten daher nicht ableiten.

tomaxx
 
oohhh man ist das komplieziert.

jetzt mal ganz blöd:
wenn ich jetzt timberland verklage und sage, die melodie von "scream" ist von mir! was dann???
 
robertko schrieb:
wenn ich jetzt timberland verklage und sage, die melodie von "scream" ist von mir! was dann???

Dann musst Du beweisen, dass Du tatsächlich der Urheber bist. Schaffst Du das nicht, wirst Du die Klage verlieren.

tomaxx
 

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