Covers mit deutschen Texten

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ebi

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Hallo,
ich hoffe, ich habe jetzt nicht DEN Thread übersehen, der genau meine Fragen beantwortet:
1.) Wenn ich ein bekanntes (englisches) Stück übersetzen und dann aufführen will, muss ich dafür bei der Aufführung natürlich [g=119]GEMA[/g] zahlen. Aber kann mir der Autor des Stücks verbieten, eine (neue, eigene) deutsche Version des Stücks aufzuführen? Spielt es dafür eine Rolle, ob es bereits andere deutsche Versionen gibt?
2.) Ändert sich was daran, falls ich diese Version irgendwann als CD (z. B. bei Auftritten) verkaufe?
3.) Was würde ein solches Stück (selbst eingespielte Aufnahme) auf der Homepage einer Band ca. an [g=119]Gema[/g]-Gebühren kosten?
Bzw. Wenn es auf einer Non-Profit-Homepage steht (z. B. Förderverein einer gemeinnützigen Einrichtung)?
Danke schon mal für die Antworten!
Ebi
 
Grüße.


ein solches vorhaben stellt eine bearbeitung des originalstückes dar und bedarf daher der ausdrücklichen genehmigung durch den urheber.


Der Gruß

Griffin
 
Bist Du da sicher? Gibt es da nicht zumindest Ausnahmen im Bereich Satire o. ä. oder, um in der Jahreszeit zu bleiben, Karneval (Siehe Köbes Underground für die Kölner unter uns).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn solche Künstler einen Song z. T. ja durchaus auch veräppeln, dass der Urheber das verbieten könnte, oder?
Gruß,
Ebi

PS: Die andere Frage ist auch noch offen, weiß jemand, was sowas kosten würde auf ner Homepage?
 
zur kostenfrage kann ich nix sagen.


beispiel jbo: bei jedem ihrer alben haben sie so ca. doppelt so viele songs in petto, aber die hälfte wird ihnen verboten. zumindest wars früher so. ich hab gehört, dass die mittlerweile selbst songs schreiben.

in irgendeiner rock hard glaub ich hatten sie mal nen studiobericht. da wurden die ersten eindrücke des albums (ich glaube, es war die sex sex sex) erzählt... und es gab eine liste, welche songs verboten wurden.


Der Gruß

Griffin
 
ebi schrieb:
Hallo,
ich hoffe, ich habe jetzt nicht DEN Thread übersehen, der genau meine Fragen beantwortet:
1.) Wenn ich ein bekanntes (englisches) Stück übersetzen und dann aufführen will, muss ich dafür bei der Aufführung natürlich [g=119]GEMA[/g] zahlen. Aber kann mir der Autor des Stücks verbieten, eine (neue, eigene) deutsche Version des Stücks aufzuführen? Spielt es dafür eine Rolle, ob es bereits andere deutsche Versionen gibt?
Du brauchst eine Genehmigung, sobald Deine Bearbeitung über eine "Coverversion" hinausgeht. Coverversion bedeutet, dass Du Text und Musik unverändert reproduzierst. Sobald Du eines von beidem ändern willst, brauchst Du eine Verlagsgenehmigung. Siehe auch: http://www.coverversion.de/html/faq_coverversion.html
Es ist irrelevant, ob es schon eine andere deutsche Version gibt. Wenn es eine gibt, kannst Du davon ausgehen, dass der Bearbeiter eine Genehmigung des Verlages hat.
2.) Ändert sich was daran, falls ich diese Version irgendwann als CD (z. B. bei Auftritten) verkaufe?
Für alles was ausserhalb Deines Wohnzimmers bzw. Freundeskreises passiert, gilt dieses Gesetz
3.) Was würde ein solches Stück (selbst eingespielte Aufnahme) auf der Homepage einer Band ca. an [g=119]Gema[/g]-Gebühren kosten?
Genau so viel, wie jedes andere Musikstück auch. Es spielt keine Rolle, wer das Stück komponiert hat, die anfallenden [g=119]Gema[/g]-Gebühren sind pro Stück identisch
Bzw. Wenn es auf einer Non-Profit-Homepage steht (z. B. Förderverein einer gemeinnützigen Einrichtung)?
Warum und wozu Du das Stück nutzt - ob als Image-Aufbesserung, oder als direktes Verkaufsgut, ist der [g=119]Gema[/g] meines Wissens nach egal. Der Preis für die Nutzung ist mit höchster Wahrscheinlichkeit identisch. Wenn Du das genau wissen willst/musst, dann ruf die [g=119]Gema[/g] in München an.
Danke schon mal für die Antworten!
Ebi
Grüße
Nils
 
Danke für die unangenehmen Informationen ;-)
Bleiben doch noch Fragen:

- Gibt es Erfahrungen, inwieweit solche Genehmigungen restriktiv gehandhabt werden, bei eher satirischen Coverversionen?
- Hat dieses Recht der Verlag und / oder der Autor/Komponist?
- Ich weiß auch bei nem "normalen" Stück nicht, was die [g=119]GEMA[/g] dafür auf ner Homepage verlangt. Wißt ihr's?
- Und nochmal die Frage nach Ausnahmen für Karneval (ich meine, ich hätte sowas mal gehört) bzw. Satire ("Satire darf alles" hört man doch gelegentlich ;-) )
Gruß,
Ebi
 
ebi schrieb:
Danke für die unangenehmen Informationen ;-)
Bleiben doch noch Fragen:

- Gibt es Erfahrungen, inwieweit solche Genehmigungen restriktiv gehandhabt werden, bei eher satirischen Coverversionen?
Das ist von Künstler von Künstler verschieden. Wenn Du eine Satire von Herbert Grönemeyer machen willst, brauchst Du gar nicht erst anfragen, das sagt der Dir sowieso ab. - Wenn Du eine fett veröffentlichte Satire (große Veröffentlichung mit genug Geld im Rücken) von Jürgen Drews machen willst, fällt er Dir wahrscheinlich um den Hals vor Freude, weil ihn nochmal jemand ausserhalb von der Mallorca-Partypiste beachtet.
- Hat dieses Recht der Verlag und / oder der Autor/Komponist?
Bitte lies dazu mal im Urheberrechtsgesetz (Link = oben) den Stichpunkt "Persönlichkeitsrechte". - Der Komponist übergibt dem Verlag die Abwicklung der Musik, aber ein Veto-recht behält er immer. - Solltest Du sowas vorhaben, wie eine erotisch anstössige Version von Marius-Müller Westernhagen, oder Robbie Williams zu machen, oder ähnlichen Kauderwelsch, mit Künstlern die was auf sich halten, dann vergiss es.
- Ich weiß auch bei nem "normalen" Stück nicht, was die [g=119]GEMA[/g] dafür auf ner Homepage verlangt. Wißt ihr's?
www.[g=119]gema[/g].de - und Google ist Dein Freund.
- Und nochmal die Frage nach Ausnahmen für Karneval (ich meine, ich hätte sowas mal gehört) bzw. Satire ("Satire darf alles" hört man doch gelegentlich ;-) )
Ich hingegen habe gehört "Man darf alles. Nur nicht, sich erwischen lassen". - Wie es im speziellen bei Live-Auftritten aussieht, kann ich Dir nicht zielsicher sagen. Aber bei Tonträgerveröffentlichungen brauchst Du - wenn Du das Werk veränderst - IMMER eine Genehmigung des Verlages. - Ansonsten kläre diese Fragen bitte lieber konkret, denn ohne eine konkrete Situation zu haben, kann man sich über diese ganze Thematik den Mund fusselig reden. - Konkrete Situationen kann man allerdings meistens in 2 Sätzen klären.[/quote]
Gruß,
Ebi[/quote]
Grüße
Nils
 

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