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Lucky
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jetzt bitte nicht gleich losschreien, das Thema gab es schon x-mal. Zu meinem konkreten Anliegen find ich einfach nicht die passende Antwort.
Es geht um die Website einer Coverband, die dort u.a. auch Hörproben ihrer Auftritte präsentieren möchte.
Nun habe ich vor Jahren mal in einer Zeitschrift (Keyboards oder KEYS) gelesen, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Cover-Musiker, so und so viele Stücke (ggfs. Ausschnitte von so und so viel Sekunden) als STREAM (nicht download!) auf seiner Website zur Verfügung stellen darf, um seine musikalischen Fähigkeiten (also bei einem Sänger z.B. Stimme/Gesang) zu demonstrieren - und zwar OHNE Gema-Gebühren zahlen zu müssen.
Leider weiß ich nicht mehr die Quelle ... auch wenn ich mir in besagter Zeitschrift den Artikel 3mal durchgelesen und fett markiert hatte... (und, nein, es war nicht der 1. April)
Weiß jemand Näheres dazu?
Muss man dafür evtl. selbst GVL-Mitglied sein? (so dass dieses Recht des Einstellens solcher Inhalte z.B. mit der GVL-Gebühr abgeglichen wird?)
Es geht um die Website einer Coverband, die dort u.a. auch Hörproben ihrer Auftritte präsentieren möchte.
Nun habe ich vor Jahren mal in einer Zeitschrift (Keyboards oder KEYS) gelesen, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Cover-Musiker, so und so viele Stücke (ggfs. Ausschnitte von so und so viel Sekunden) als STREAM (nicht download!) auf seiner Website zur Verfügung stellen darf, um seine musikalischen Fähigkeiten (also bei einem Sänger z.B. Stimme/Gesang) zu demonstrieren - und zwar OHNE Gema-Gebühren zahlen zu müssen.
Leider weiß ich nicht mehr die Quelle ... auch wenn ich mir in besagter Zeitschrift den Artikel 3mal durchgelesen und fett markiert hatte... (und, nein, es war nicht der 1. April)
Weiß jemand Näheres dazu?
Muss man dafür evtl. selbst GVL-Mitglied sein? (so dass dieses Recht des Einstellens solcher Inhalte z.B. mit der GVL-Gebühr abgeglichen wird?)