Cover-Musik auf eigener Website

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Lucky

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jetzt bitte nicht gleich losschreien, das Thema gab es schon x-mal. Zu meinem konkreten Anliegen find ich einfach nicht die passende Antwort.

Es geht um die Website einer Coverband, die dort u.a. auch Hörproben ihrer Auftritte präsentieren möchte.

Nun habe ich vor Jahren mal in einer Zeitschrift (Keyboards oder KEYS) gelesen, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Cover-Musiker, so und so viele Stücke (ggfs. Ausschnitte von so und so viel Sekunden) als STREAM (nicht download!) auf seiner Website zur Verfügung stellen darf, um seine musikalischen Fähigkeiten (also bei einem Sänger z.B. Stimme/Gesang) zu demonstrieren - und zwar OHNE Gema-Gebühren zahlen zu müssen.

Leider weiß ich nicht mehr die Quelle :( ... auch wenn ich mir in besagter Zeitschrift den Artikel 3mal durchgelesen und fett markiert hatte... (und, nein, es war nicht der 1. April)

Weiß jemand Näheres dazu?
Muss man dafür evtl. selbst GVL-Mitglied sein? (so dass dieses Recht des Einstellens solcher Inhalte z.B. mit der GVL-Gebühr abgeglichen wird?)
 
Nun habe ich vor Jahren mal in einer Zeitschrift (Keyboards oder KEYS) gelesen, dass unter gewissen Voraussetzungen ein Cover-Musiker, so und so viele Stücke (ggfs. Ausschnitte von so und so viel Sekunden) als STREAM (nicht download!) auf seiner Website zur Verfügung stellen darf, um seine musikalischen Fähigkeiten (also bei einem Sänger z.B. Stimme/Gesang) zu demonstrieren - und zwar OHNE Gema-Gebühren zahlen zu müssen.

Gilt nur wenn du selber der Autor bist!



Du musst um das zu machen nirgendwo mitglied sein, aber du musst es der Gema melden, sooooo Teuer ist das aber auch nicht, aber bitte erst die GEMA FAQ durchschauen, anfragen an die seite dauern erfahrungsgemäß eher länger als kürzer.


lg....
 
Schade, ich war mir fast sicher, in einem "seriösen" Blatt gelesen zu haben, dass ein Musiker zwecks eigener Promotion sowas darf... (aber wahrscheinlich hast du recht und es war so, dass man als GEMA-Mitglied seine EIGENEN Songs auf ner Website ohne selbst Gebühren zahlen zu müssen, zum Streaming bereitstellen darf... was ja skurill genug ist, dass man i.d.R. tatsächlich selbst Gebühren abdrücken muss, wovon nur ein TEIL an einen selbst in Form von Tantiemen zurückfließt).


Okay, nun also zu dem Punkt, dass man Coversongs verfügbar macht:

Falls ich diesen Tarifrechner

https://online.gema.de/aidaos/index.faces

richtig bedient habe,
sagt mir folgendes PDF unter Punkt IV, dass ich PRO COVERSONG eine (quasi einmalig für die "Ewigkeit von 10.000 Streams" gezahlten Beitrag von 100 € zahlen muss.

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_ad/tarif_vr_w_i.pdf

Da müsste man sich echt überlegen, wieviel Songs man hochlädt :(

und dann kommt ein Spaßvogel und generiert in einer Nacht 10.000 Zugriffe auf den Song und ich muss die nächsten 100 € anbrechen? Aber bleibt ja fraglich, "wie" überhaupt die (tatsächlich) Zugriffsstatistik ermittelt wird???
 
Wenn du GEMA Mitglied bist, darfst zur eigenen Promo 30 Sekunden Schnippsel anbieten. Aber nur wenn du das Copyright und die Nutzungsrechte besitzt, was bei Cover fast auszuschließen ist. Also Antwort: NEIN, du darfst dies nicht ohne Erlaubnis.
 
Ja, stimmt. SO war das, danke!

...is ja schon krass, dass man als GEMA-Mitglied seine EIGENE Musik nur so begrenzt präsentieren darf, aber okay, das wurd sicher schon oft besprochen ;)
 
Aber bleibt ja fraglich, "wie" überhaupt die (tatsächlich) Zugriffsstatistik ermittelt wird???
Ich würde da mal von Einfachsten ausgehen - je einfacher, desto mehr Geld.
Entweder werden die Klicks gezählt oder die Downloads.
Und ja - wenn einer sich ein Proggramm schreibt, welches alle 4 Minuten Deinen Song aufruft, dann bist Du jedesmal mit dabei......

Ich denke, Abruf ist Abruf. Ich glaub kaum, dass da ein Unterschied gemacht wird, nur weil einer 50 Mal hintereinander den Song anhört. Bei einer Jukebox musst Du auch für jedes Anhören zahlen, Wiederholungen der Platte sind nicht umsonst!
 

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