Covern?!?

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djmanitou

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Hätte eine Frage zum Covern, die ich zwar schon inkl. der Antworten gelesen habe, mir aber noch nicht ganz sicher bin!

Wenn ich ein Lied oder ein paar Takte daraus von einer Band exclusiv für mich mit z.B. Synthi oder Flöten nachspielen lasse, ist das erlaubt was ich gelesen habe?!?!

Darf ich dann diese Samples ect.... wenn ich den rest vom Lied neu gestalte ohne jemanden zu fragen oder etwas zu zahlen auch verkaufen, aufführen ect....
 
Nein, diese Mär mit unter 10Sekunden die rumgeht stimmt nicht!


Es muss natürlich einen Wiedererkennungswert haben und keine allerweltsmelodie sein!




Gruss...
 
Darf ich dann diese Samples ect.... wenn ich den rest vom Lied neu gestalte ohne jemanden zu fragen oder etwas zu zahlen auch verkaufen, aufführen ect....
wenn die ursprüngliche komposition erkennbar ist greift auch das urheberrecht.
wenn sie nicht mehr erkennbar ist macht es keinen sinn, das stück nachzuspielen.

fg
 
Ein Beispiel:
Nehmen wir mal das Flöten-Solo aus diesem Titanic-Song: "my heard will go on"
So. Das hörst Du Dir 20 mal an, übst Dir das ein und dann spielst Du es mit Deiner Blockflöte nach und nimmst Deine Blockflöte dann auf.
Nun nimmst Du - sagen wir mal 3-4 Sekunden von Deiner Aufnahme und baust
die in ein en Song von Dir ein.

Das Problem besteht darin, daß mit dieser Melodie trotzdem das
Urheberrecht berührt wird. Denn theoretisch wäre ja erkennbar,
daß es sich eben um einen Ausschnitt der Melodie von "my heard will go on"
handelt. Auch wenn es garnicht die Originalaufnahme ist.
Bei einer einzelnen Note ist das natürlich egal.
Man kann sich ja schließlich nicht das C4 schützen lassen.
Und bei 2 Noten kann man auch noch nichts identifizieren.
Aber ab dem Moment, wo man die Melodie von "my heard will go on"
heraushören könnte (und dafür reichen schon wenige Noten),
kannst Du das schon nicht mehr einfach so verwenden.

Nachspeilen kannst Du zwar soviel wie Du willst,
aber Du darfst Dich dann nicht hinstellen und behaupten,
daß Dir das eingefallen ist.


Was ich in diesem Zusammenhang immer irgendwie garnicht verstehen kann:
Sagt mal Leute: Habt Ihr denn selber garkeine eigenen Einfälle??

Als Musiker wird Dir doch wohl irgendwas eigenes einfallen?
Warum bedient sich die halbe Welt immer nur an den Ideen
anderer Künstler, anstatt selber mal was gescheites auf die
Beine zu stellen?

Ist das denn so schwer?
 
Das liegt wohl daran das Kreativität als "einfach" bezeichnet wird und alle glauben eine neue Hook erfinden zu können. Leider isses nicht so!
 
Aha, alles klar ;)

Tja, ehrlich gesagt ist das schon schwer *gg*

Etwas nachspielen geht doch einfacher. Viele Künstler waren mit ihrer Musik zuerst nicht so erfolgreich- der Dj bzw. Produzent hat sie dann erst Erfolgreich gemacht.

Aber wenn du gute Melodien selbst gespielt für mich hast- bin offen für alles ;)
 
Etwas nachspielen geht doch einfacher. Viele Künstler waren mit ihrer Musik zuerst nicht so erfolgreich- der Dj bzw. Produzent hat sie dann erst Erfolgreich gemacht.

Dann hol die erforderlichen Genehmigungen ein und zahl was zu zahlen ist und mach's doch "einfach" auch so ;)
 
Für ein reines Cover braucht's keinerlei Genehmigungen. Vorausgesetzt es wird am Werk nichts verändert. Keine Textkürzungen, Veränderungen. Keine Änderungen am sonstigen musikalischen Werk wie Kürzungen, Erweiterungen usw.

Die Interpretation ist frei. Ob man "Über den Wolken" nun mit E-Gitarren oder Blockflöten neu einspielt ist ebenso frei und erlaubt.

Allerdings gehen alle [g=119]Gema[/g] Tantiemen an den ursprünglichen Texter und Komponisten. Sollte man also ein No. 1 Cover schaffen gibts nichts von der [g=119]Gema[/g], der ehemalige Komponist und Texter freut sich dagegen.

Aufpassen muss man aber wenn man nur Teile eines Werkes verwendet. Dann greift diese Narrenfreiheit nicht mehr!
 
Was alles geht dann an die [g=119]Gema[/g]?

Dann haben die meisten Dj`s die bekannte Nummern und damit auch super Hit`s gelandet haben nichts damit verdient? Klingt nun etwas unrealistisch das die vom Kuchen nichts abbekommen wenn genau die oftmals zu einem Erfolg verhelfen?!

Hatte mal gehört man kann bzw. muss den Urhebern (nach deren Einverständnis) ect. etwas abgeben, danach veröffentlicht man eben mit den ganzen Genehmigungen das Teil und kassiert aber sehr wohl auch etwas mit....

Aber jetz weiß ich gar nicht mehr so recht?!?
 
Von der [g=119]Gema[/g] bekommt man nix aber man bekommt natürlich etwas von dem Verkaufserlös!

Das sind ja zwei paar Schuhe!



Gruss...
 
Wofür soll denn ein Trittbrettfahrer, der ja eigentlich
nur ein Dieb ist, denn jetzt noch Geld bekommen?
Das wäre ja noch schöner...
 
>> Wofür soll denn ein Trittbrettfahrer, der ja eigentlich
nur ein Dieb ist, denn jetzt noch Geld bekommen?

Das halte ich nun für weit übers Ziel hinaus geschossen.

Das mal abgesehen davon, dass es jede Menge Beispiele gibt, bei denen Urheber erst durch Coverversionen ihrer Songs - seien es nun Original- oder bearbeitete Cover - an ihren Songs richtig Kohle verdient haben.

Es gibt genügend Songschreiber, die ihre Musik selber aufführen, bei denen aber der Erfolg erst durch ein Cover entstanden ist.

Man sollte einfach ein Cover nicht mit zusammengesampelten Klaustücken in einen Topf werfen!
 
Wofür soll denn ein Trittbrettfahrer, der ja eigentlich nur ein Dieb ist, denn jetzt noch Geld bekommen?

Alles klar? :nonono:
 
Für ein reines Cover braucht's keinerlei Genehmigungen.

Schon richtig, aber in dem Moment wo ich "DJ" höre riecht das ganze schon sehr nach Bearbeitung und dann...
 
djmanitou schrieb:
Was alles geht dann an die [g=119]Gema[/g]?

Dann haben die meisten Dj`s die bekannte Nummern und damit auch super Hit`s gelandet haben nichts damit verdient? Klingt nun etwas unrealistisch das die vom Kuchen nichts abbekommen wenn genau die oftmals zu einem Erfolg verhelfen?!

Nehmen wir mal an, Interpret I covert eine Song, den Komponist K komponiert und Texter T getextet hat. Der Song war schonmal von der Band B eingespielt und veröffentlicht worden, aber gefloppt. Die Cover-Version von I, die von Produzent P produziert wurde, wird der Sommerhit des Jahres.

Vereinfacht fließen folgende Einnahmen:

[g=119]GEMA[/g] kassiert für jedes Vervielfältigungsstück, jede öffentliche Wiedergabe, jede Aufführung usw. des Covers Gebühren für die Rechte von K und T. K und T freuen sich über den Riesenerfolg ihres Songs und die sprudelnden Einnahmen.

Band B bekommt von den Einnahmen des I-Covers nichts.

P hat die Rechte an den Tonaufnahmen und erhält für die Verwertung der Tonaufnahme mit dem Cover eine Vergütung, die zum Teil über die [g=314]GVL[/g] (und damit letztlich auch über die [g=119]GEMA[/g]) eingetrieben wird.

I ist meist an der Vergütung des P beteiligt, da er etwaige Leistungsschutzrechte meist P gegen eine Vergütung bzw. Beteiligung eingeräumt hat. I verdient außerdem gut mit seinen Auftritten in diversen Shows und bei Konzerten, die wiederum auch über die [g=119]GEMA[/g] Einnahmen für K und T produzieren.

In der Praxis ist das natürlich noch etwas komplizierter, da meist noch Label, Plattenfirmen und Verlage ihre Hände mit im Spiel haben.

tomaxx
 
Uiuiui...

Sehr komplex! Auf gut Deutsch, auch der, der nen rmx neu macht erhält auch etwas und nicht wie zuerst vermutet nichts?!?

:)
 
>> auch der, der nen rmx neu macht erhält auch etwas..

Nur unter der Voraussetzung, dass die ganze Geschichte legal abläuft.
Und da dürfte die erste Hürde die sein, den Urheber von der Qualität des Remixes zu überzeugen......
 
djmanitou schrieb:
Uiuiui...

Sehr komplex! Auf gut Deutsch, auch der, der nen rmx neu macht erhält auch etwas und nicht wie zuerst vermutet nichts?!?

:)

Beim klassischen Remix kommen wir dann zur ganz hohen Schule:

Wenn Remixer R den Song mit Zustimmung von K und T im Rechtssinne bearbeitet, stehen ihm eigenen Urheberrechte zu, die neben den Rechten von K und T bestehen. Außerdem erstellt R eine eigene Tonaufnahme, an der R eigene Leistungsschutzrechte hat. Die Aufnahme beinhaltet aber meist auch Tonaufnahmen der Originalaufnahme von P, so dass im Ergebnis sowohl P als auch R Rechte an der Remix-Aufnahme haben. Die Originalaufnahmen (Samples) von P dürfen nur mit dessen Zustimmung verwendet werden.

Das bedeutet für die Vergütung vereinfacht Folgendes:

Für jedes Vervielfältigungsstück, Aufführung, öffentliche Wiedergabe usw. des Remix bekommen K, T und R über die [g=119]GEMA[/g] eine Vergütung.

Die Vergütung für die Verwertung der Tonaufnahme müssen sich P und R teilen.

Wenn Label, Plattenfirmen und/oder Verlage beteiligt sind, wird dies wiederum noch komplizierter.

tomaxx
 
Eigentlich solltet ihr DJ-"Produzenten" diese ganzen
Infos doch komplett Schlaf aufsagen können, oder?

Hier wird teilweise so getan, als wären Komponisten
blöd und DJs würden dann erstmal dafür sorgen, daß
deren Werke Erfolg haben. Dabei wird nur zu gerne
unterschlagen, daß die Stücke, bei denen geklaut wird
eben schon lange vorher absolute Welthits waren.
Unterm Strich werden die meisten Werke aber nur
vollkommen entstellt und verhunzt. Das ist die Realität.

Nur sehr wenige Remixe sind überhaupt eine Bereicherung
der Musiklandschaft. Das meiste davon ist einfach nur Schund.
 
Jo mei...
Wieso haust Du denn immer auf den Remixen rum?
Um die alleine gings ja nicht, sondern eben auch um Coverversionen oder Remakes.
Das sind zwei paar Stiefel, und zumindest für die Cover stimmt das, was Du schreibst bezüglich "ange vorher absolute Welthits" in keiner Weise.
Ich denke, Du bist alt genug, um zu wissen, dass ne ganze Latte Rock ´n Roll-Hits wie auch jede Menge Rock-, Pop- und wasweissichnochalles-Songs erst als cover richtig abgegangen sind.
Da kannst Du anfangen bei Bill Haley über die Beatles, Rolling Stones, Bob Dylan bis zu Abba.
Kennst Du Carole King??? Schau Dir nur mal deren Latte an Songs an, die NUR als Cover bekannt wurden....

Also nicht immer alles in einen Sack stopfen und draufhauen.
Unwidersprochen sei allerdings, dass ein grosser Teil der Klau-ich-mir-hier-nen-beat und sample-ich-mal-da-einen-sound - Fraktion in der Tat in den genannten Sack gehört.;)
 

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